Grotte András: Győri ötvösség 1800-1872 - Győri művészettörténet 3. (Győr, 2002-2003)
Függelékek
ja auch denen Gürtlern Meistern Ihren aigenen handwercks Privilegien besonders Ilten Articl entgegen sind, emsthafft zu untersagen, auf das sich keiner unterfangen solle, was immerley Gattung Gold oder Sielber Arbeith weder anzunehmen, noch Viel weniger solche zu Verförtigen hauptzächlich aber dem Hr. Töller Ja wann die oben bemeldte messer Schalen 6 paar Messer Schalen die er den Juden David gemacht hat, nur 4. oder 5 Lödig wären so könte mann solche, wann es noch so ein geringes Silber ist in Siden weiß machen, Alleinig wie wür solche eines daVon Aprobirt haben, sind solche nur oben auf Versilbert, und Vor kein Sielber befunden worden. Löbl Wohl weiser Stadt Rath sein Aigenes Atestatum welches wir Sub N3. welches er selber geschrieben wie auch den Juden Isaac herschl Von Gran Atestiret, das er unter das geschmoltzene wesen, als Kupfer Glocke steis [?] bis 9 Loth faden Sielber geschmolzen, welches Laut Kayßl Königl ertheilten befehl, auch den falschen Gold Müntzem zugeschrieben würde groß ausgerechnet würd, Ja Weilen aber Hr. Töller auch Sieber Arbeith nicht nur verkaufet denen Jude nicht nur Verkaufet, sondern auch dergleichen Gattungen der Sielber Arbeith durch Sie haußiren ausschüket, wie auch selber die Prob darauf schlaget, welches uns Goldschmieden Laut ló.ten Puncten unser Kayßl Königl Privilegien, unter Confiscirung Straff emtshafft Verbothen ist. Es wäre Vielmahl höchst nothwendig bey uns Goldschmieden allhier, ds einen oder der Andere aus Mangel der Arbeith haußiren gienge, ein paar Gulden ins hauß zu bringen damit er seine Gaaben beßer bestreiten könte. Dannenhem gelanget An Einen Löbl Wohl Weyser Stadt Rath unser gehorsambtes bitten, was noch zum grösten betrug des Publici, uns aber, und unsem Kindern sehr gefährlicher Untergang anzusehen ist, Er haltet sogar Vor seine hauß auf eine solche Art wie es der Gold und Silber Arbeither eine pflegen zu frühen eine gemahlnen Schuld, Welcher in allen Haupt Stätten in Ungarn nicht anzutreffen ist. Vor einen Gürtler-Meister dahero, soll Hr. Töller gelanget unßer Bitt An Löbl Wohl Weyser Stadt Rath bey denen biten alle Ihne den Schüld abzuschaffe, und seine Vorgestze als Hr.Zech=Meister auf seinen ort einen Schüld zu führe, welcher sich Vor einen jeden Gürtler Meister recht mäsßig gebühret, damit ds Publicum hiefihro nicht mehr kann betrogen werde Ihne ernst halft anzubefehlen [?] und auferlege. Vor welche Gnad in aller Submission ersterbe. N.N. Zech Meister und das gantze Goldschmieds Müttl Allhier Függ. 9. sz. Ich Emdeß geferdingster Atestire daß mir der golt Schmidt grad von dem Lambel Wirtches Hauß gegen über in der Statt Ein Lefel Machen, und ihne Mein Muster 151