Molnár Attila et al.: Jöttek - mentek. Langobardok és avarok a Kisalföldön - A Győr-Moson-Sopron Megyei Múzeumok Kiállításvezetője 3. (Győr, 2008)

Vaday Andrea: A ménfőcsanaki langobard temető

Im Laufe der Ausgrabungen vor dem Bau des Einkaufszentrums in Ménfőcsanak wurde 1995-1996 ein langobardisches Gräberfeld auf einer Fläche von 1112 Quadratmetern freigelegt, das einen sandigen Hügel umringt. Ähnlich wie beim Großteil der pannonischen Langobardenfriedhöfe kam eine verhältnismäßig kleine Anzahl an Gräbern zum Vorschein: 25 Erdbestattungen und 3 Brandbestattungen. Bei den Langobarden war der Grabraub keine Seltenheit. So ist es auch kein Zufall, dass man sich schon in dem in Italien verfassten langobardischen Rechtsbuch, dem 'Edictum Rothari mit dem Delikt des Grabraubes auseinandersetzte. Von den Erdbestattungen in Ménfőcsanak waren 14 geplündert. In drei Gräbern war nur jeweils der Oberkörper des Leichnams gestört, bei einem der Brustkorb und der Kopf, und in 10 Fällen war das ganze Skelett durcheinander. Die veränderte Lage und der Zustand der Skelette lassen auf den Zeitpunkt der Grabplünderung schließen. In 10 Fällen kam es nach dem Verstreichen längerer Zeit nach der Bestattung zur Plünderung, worauf die durcheinander geworfenen Skelettknochen hindeuten. Bei zweien von diesen Gräbern wurde der Plünderungsgraben nicht mehr genau oberhalb der Grabgrube gegraben, was darauf hindeutet, dass der Grabhügel im sandigen Boden schon verschwunden war. Bei einem Grab ist sicher, dass es unmittelbar nach der Bestattung ausgeraubt wurde: Weder an der menschlichen Leiche noch an den beigelegten Hundeleichnamen gab es Verwesungsspuren zu sehen. Bei einem Grab wurde sogar zweimal eine Raubgrabung durchgeführt: einmal unmittelbar nach der Bestattung und dann nochmals später, als auch die erste Pünderung vergessen war. Alle ausgeraubten Gräber lagen tiefer als die unberührt gebliebenen, die alle ohne Ausnahme flache Bestattungen waren. Anhand anderer Gräberfelder war bereits festgestellt worden, dass tiefer gegrabene Grabgruben immer zu vornehmen und freien Langobarden gehören, während Dienstleute und Sklaven in flachen Gruben und meistens ohne Grabbeigaben beerdigt wurden. Dies verweist eindeutig darauf, dass zur Grabkennzeichnung von freien Langobarden bzw. von deren Dienstleuten jeweils anders vorgegangen wurde. Trotz der Plünderungen zeichneten sich anhand der wenigen verbliebenen Gegenstände und der Form und Tiefe der Gräber die Ordnung des Friedhofs und der Bestattungsritus vornehmer Langobarden ab. Ein Beispiel hierfür ist das großräumige Grab einer vornehmen Frau, dessen Tiefe ursprünglich 4-4,5 m erreicht haben könnte. Das Grab wurde unmittelbar nach der Bestattung, vielleicht schon in der darauf folgenden Nacht geplündert. Das Grab hatte am Grund an beiden Längsseiten entlang je einen Absatz. In die Vertiefung zwischen diesen Absätzen war der Tote eingelassen, auf die Absätze wurden zwei große Hundeleichname plaziert. Der eine wurde von den Grabräubern herausgezogen, dann später bei Schließung des Grabs kaum einen Meter tief in die Grabgrube hineingeworfen. Das Totenskelett lag auf dem Grund auf dem Rücken in ausgestreckter Position, das rechte Bein im rechten Winkel angezogen, was bedeutet, dass die den Toten bedeckenden Bretter von den Grabräubern weggezogen wurden, und als sie fertig waren haben sie den Toten nicht wieder bedeckt, so dass dessen Bein auf das Brett gestützt war. Der Großteil der für wertlos gehaltenen Eisengegenstände wurde ebenfalls in die Grube zurückgeworfen. 52

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