Arrabona - Múzeumi közlemények 26-30. (Győr, 1991)
Németnyelvű összefoglalások
Fachbüchern in der zusammenfassenden rechtlichen Kategorie der Freigelassenen (Liten) erörtert. Die Verfasser haben aber keine eindeutige, beruhigende Definition über ihre Rechtsstellung gegeben, die auch aus den Rechtsverhältnissen des Adels und der Steuerzahlenden Bevölkerung verschiedene Elemente beinhaltet hat. Die auf die Agilen beziehenden Komitatsstatuten zeigen sowohl Übereinstimmungen als auch viele wichtige Unterschiede. Die Registrierung der Agilen vom Jahre 1822 im Komitat Győr, sowie ihre Ergänzung 1826/27 haben in 11 Gemeinden und 1 Pussta 165 Agilen angegeben. Obwohl ihre Mehrheit in „curialis" Gemeinden gelebt hat (Felpéc, Kisbabot) haben sie doch in kleiner Anzahl auch auf Gemeindelädern gelebt. (Bőny, Kispéc) 1. Die überwiegend aus der Landwirtschaft lebenden Agilen wurden im 18. Jahrhundert vom Komitat statt ihrer Taxazahlung zu einer Steuerzahlung nach ihrer Person und Naturalien verspflichtet, ihnen wurden auch mehrmals öffentliche Arbeiten und Vorspannstellungen auferlegt. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, bis zum Inkraftteten des Gesetzes über das Tragen der öffentlichen Lasten (Gesetz Nr. VIII. 1848) haben die Gruppen der Agilen für die Abschaffung der neuen Praxis und die Zurückstellung der Taxazahlung erfolglose Kämpfe geführt. Dieser Kampf hat — auch aus der Anzahl der Agilen folgend — weder die Intensität, noch die Organisiertheit des ähnlichen Kampfes ihrer Leidensgefährten von den Komitaten Veszprém und Zala erreicht. 2. Die Forschungen in den Komitaten Zala und Veszprém haben darauf hingewiesen, dass die Agilen durch die Besteuerung der Komitate aus den Organisationen der Selbstverwaltung in den Gemeinden stufenweise hinausgedrängt wurden (zweite Hälfte des 18. Jh., Anfang des 19. Jh.), so haben sie extra einen Vorstand und Richter für sich gewählt. Im Komitat Győr haben sich die Interessen der Agilen vertetenden offiziellen Ämter nur in Kisbabot und Felpéc herausgestaltet, die sich von der Verwaltungsorganisation der adeligen Gemeinde abgesondert haben. (Ab Ende der 1810-er Jahre.) In anderen Gemeinden waren sie nach wie vor in den Beamtenkörpern, (z. B. in Bőny: das adelige Kompossessorat, der Feldrichter, in Bácsa: die Geschworenen der predialen Gemeinde) Péter Dominkovits SCHAUSPIEL IN GYÖR IN DER REFORMATIONSZEIT UND WÄHREND DER REVOLUTION Das städtische Leben war in Győr seit den Arpadenzeiten mit Ausnahme von 4 Jahren ununterbrochen, so erscheint die ungarische professionelle Schauspielkunst im Jahr 1811 als Erbe der gesamten heimischen Theatertradition: einerseits als Erbe des volklorisierenden liturgischen Spieles, anderseits als Erbe des Schauspiels der Instituten der Benediktiner bzw. des Priesterseminars, und dritten als als Erbe der seit 1742 immer aktiveren deutschen professionellen Schauspielkunst. Die Deutschen haben am Marktplatz, in Brettenbuden, in Grossräumen von Hotels, in Esszimmern von Ordenshäusern gespielt, und im Jahr 1798 wurde ein Theater aus Stein aufgebaut. Die Schauspielkunst war, betreffs des Theaterbesuches der Studenten, vom ändernden Standpunkt der Akademie abhängig. 235