Arrabona - Múzeumi közlemények 18. (Győr, 1976)
Domonkos O.: Färbenzünfte in Ungarn (II.)
im Jahre 1708 verbieten. Die Prager Hessen das Privilegium des Blau-Farbdruckes durch eine Extra-Verordnung des Tschechischen-königlichen Statthalteramtes für sich sichern. Die Zünfte in Pressburg (1780), Keschmark (1796) und ödenburg (1839) strebten auch dem Ziele in ihren Zunftbrief-Entwürfen und -Erweiterungsversuchen nach. Sofern die Stadträte von Pressburg und Keschmark jene Bitte der Färber, unter den steuernden Bürger wohlhabende Handwerker, unterstützt hatten, liess der Stadtrat von ödenburg das Gesuch der 4—5 Meister ablehnen. Somit stellten sie die Interessen der Meister hinter dem freieren Ausüben des Handwerks und den Interessen des Publikums. Die Proposition der ersten beiden Zünfte kam aber wegen dem Widerstand des Statthalteramtes nicht zur Geltung. Die Färber in Neusohl hielten nicht nur die wahrlich Konkurrenz bietenden Baumwolledrucker für gefährliche Wiedersacher, sondern die, ihr eigenes Garn mit Indigo färbenden Weber auch. Der Stadtrat hatte aber gerecht, den anderen Handwerksarten gleich, das Färben des, für ihre Arbeit nötigen Garnes genehmigt. Aus dem Prozess der Pressburger zeichnet sich der Unterschied der Verfahren der Leinwanddrucker, der Oel-, und Wasserducker, und der Porzellandrucker (Impressura colorata, Blau-Farbdruck) klar hervor. Die Pressburger erheben den Anspruch auf das Einführen vom neuen Verfahren, aber wir wissen, dass dies gleichzeitig schon in ödenburg, Neusohl und offenbar auch anderswo ausgeübt wurde. Die aus den Gebieten des Habsburgerreiches in grosser Zahl ankommenden Wandergesellen übergaben für gutes Geld den Meistern jene Rezepte von chemischen Verfahren des Blau-Farbdruckes und des Reservdruckes, die nachher als „Geheimnis" gehütet worden waren. Von der einheimischen Besonderheiten geben uns die Vorschrifte der Meisterstücke, die Preistarifen, die Rezeptbücher, die Museumsgegenstände und die Musterbücher Nachricht. Alle diese sind im Blau-Farbendruck-Museum zu Pápa mitsamt den Werkzeugen und Maschinen und einem weitem Kreis der Produkte zu finden. Es kommt klar hervor, dass die Tätigkeit der Färber, soll es sich vom farbigen Färben, vom Pigmentdruck auf farbigem Grund, oder vom Reservdruck der Blaufärber handeln, nur als einen Teil der Befriedigung einheimischer Ansprüche betrachtet werden kann. Die hochadeligen, bürgerlichen, aber auch die bäuerlichen Trachten-Ansprüche forderten den Wareneinfuhr, da die ungarländischen Manufakturen, später die Textilfabriken diese in entsprechender Qualität und zu niedrigen Preisen nicht befriedigen konnten. Wegen Mangel an Manufakturen und Fabriken, oder wegen derer geringen Kapazität, beweise die, auf einer Landkarte angebrachten Färber-Werkstätte, dass das Handwerk sie den Bedarf an gröberen Textilwaren im XVII — XIX. Jahrhundert in bedeutender Weise befriedigt hatte. Otto Domonkos