Arrabona - Múzeumi közlemények 7. (Győr, 1965)

Mollay K.: Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin

reich das Schwören auf Reliquien, als zu Vngern gewoenhait ist (S. 277 und 278) und der auch im Ofner Stadtrecht behandelte Empfang des Königs beim Einzug in eine Stadt oder ein Dorf (vgl. Anm. 158, 160). Hingegen geht die ausführ­liche Beschreibung der Krönung (SS. 272—3) und des Krönungszuges schon die Rechtsgeschichte an (vgl. Anm. 122, 125—9). Die Denkwürdigkeiten der Kottannerin enthalten natürlich manche wert­volle kulturgeschichtliche Angabe, so z. B. im Zusammenhang mit den Reisen, der Lebensform der königlichen Familie und ihres Gefolges, 43 Spielzeuge des kleinen Königs usw. In sprachlicher Hinsicht zeigen die Denkwürdigkeiten der Kottannerin eine in dieser Zeit auffallend ausgeglichene Orthographie, einen reichen Wortschatz, im Vergleich zur zeitgenössischen Urkunden- und Kanzleisprache eine entwickelte und abwechslungsreiche Wortfügung, häufigen Gebrauch des Präte­ritums, doch in manchem (z. B. sehr häufiger Satzbeginn mit vnd usw.) einen an die Chroniken erinnernden Stil. Sprichwörte habe ich nur zwei bemerkt: es ist albeg in der standen pesser, den in dem stokch (S. 269); Wo der tewfel nicht hin mag, do sendt er seinen poten dar (S. 276). 44 Die Mundart ist bairisch­österreichisch. 6. Die Hs, 2920 der Wiener Nationalbibliothek (früher: Hofbibliothek) besteht aus 16, auf beiden Seiten beschriebenen Blättern. Bl. 1 (vgl. Abb. 000) ist stark beschädigt, die Denkwürdigkeiten brechen mit Bl. 16 v plötzlich ab: der letzte Satz ist nicht beendet, id. h. die Hs. ist ein Fragment. Ist es die Originalhs. oder ist es eine Abschrift? Wir wissen aus den Denkwürdigkeiten, daß Königin Elisabeth die Einzel­heiten des Kronraubes nie erfuhr, weil die bewegten Zeiten dazu keine Möglich­keit boten. (S. 265). Die Denkwürdigkeiten müssen daher nach ihrem Tod (19, Dez. 1442) entstanden sein. Als die Kottannerin nach dem glücklich durchge­führten Kronraub mit ihrem Mithelfer in die Burgkapelle kommt, stiftet sie zu Ehren der Hl. Elisabeth ein Meßgewand und ein Altartuch, und fügt noch hinzu: Das sol mein gnediger^ herr Kunig Lasla beczalen (S. 263). Die Denkwürdig­keiten sind also noch vor dem Tod des Königs Ladislaus (23. Nov. 1457) geschri­eben worden. Die Bemerkung der Kottannerin enthält auch eine Anspielung auf ihre Belohnung für den Kronraub, wie auch ihre Darstellung auf die Her­vorhebung ihrer Verdienste und auf die zu erwartende Belohnung mit Bedacht ist. Diese Belohnung folgte — wie wir bereits wissen — am 17. März 1452, also noch bevor der am 16. März in Rom zum Kaiser gekrönte Friedrich III. Ladis­laus V. an den Grafen Ulrich von Cilli ausgeliefert hätte (1. Sept. 1452). Die Kottannerin konnte vor dem Tod des Gegenkönigs Wladislaus (10. Nov. 1444), bzw. vor der Einberufung des neuen Landtages (April 1445), der von Friedrich die Auslieferung Ladislaus V. zuerst verlangte, ihre Belohnung wohl nicht erhoffen. Ihre Denkwürdigkeiten müssen demnach zwischen 1445—1452, genau­er um 1450 entstanden sein, wie das schon von Alice Wengraf (a. a. O.) und Hermann Menhardt (1425—1463, a. a. O.) angenommen wurde. 43 Z. B. man liegt auf Federn, nur nicht-zimmerreine Kinder, wie der kleine König, liegen auf Stroh (vgl. SS. 263 und 275). Vgl. im Zusammenhang damit, was um 1400 der Schweizer Heinrich Wittenwiler in seinem „Ring" (v. 2877—2880) über das Bett der Ungarn sagt. Vgl. auch Mollay, Károly: XIV. századi vélemény a magyar parasztról és a magyarországi nemesekről. Eithnographia 1957, 356. 44 Letzteres Sprichwort ist bekannt. Vgl. Körte, Wilhelm: Die Sprichwörter und sprichwörtlichen Redensarten der Deutschen. (Leipzig, 1837) Nr. 5902. 45 Nachher frawn be durchgestrichen. 254

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