Arrabona - Múzeumi közlemények 7. (Győr, 1965)

Mollay K.: Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin

Abb. 5, Plinterburg im Jahre 1595 (Holzschnitt) wänder für den kleinen Königssohn, und zwar: die Alba, das Humerale, die Stola, den Manipel, die Handschuhe und die Schuhe, weil doch die ordnungs­gemäßen Krönungsgewänder auf der Plintenburg zurückblieben und dem kleinen Ladislaus auch zu groß gewesen wären. Auf der Reise von Komorn in die Krönungsstadt Stuhlweißenburg (10—14. Mai) spielen — wenigstens nach den Denkwürdigkeiten — die zwei Frauen die wichtigste Rolle: die Königin verhandelt mit den mitziehenden Adelsherren, die Kottannerin reitet neben dem kleinen Thronerben oder trägt ihn zu Fuß, wenn es sein muß. Am Krö­nungstag (15. Mai) kleidet sie ihn zur Krönung an, sie trägt ihn in die Krönungs­kirche, sie hält ihn am Arm während der Schwertleite, der Salbung und der Krönung. Hier folgt eine Stelle, die der Kottannerin wohl am meisten am Herzen lag: die Erörterung der Rechtsgewohnheiten der Ungarn bezüglich der rechtskräf­tigen Krönung eines Königs, und der Versuch, die Rechtsmäßigkeit der Krö­nung des Ladislaus Postumus zu beweisen (SS. 272—3). Dabei schreckt sie — im Interesse der Sache — auch von einer bewußten Fälschung nicht zurück. Bei der Beschreibung des Krönungszuges (S. 273) behauptet sie nämlich, daß 250

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