Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 33. 2003 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2004)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz, Jenő: Gorsium–Herculia. I. Forschungen. III. p. 25–53.

werden. 5 Die Ergebnisse der Freilegungen Radnótis wur­den 1955 von Edit Thomas veröffentlicht, die das teilwei­se freigelegte Gebäude als das Zentrum eines Großgrund­besitzes (villa urbana) bestimmte (Thomas 1955; Thomas 1966). Die Detailergebnisse der Forschung machten es nicht möglich, die villa und die früheren Gebäude zu trennen sowie die Bauperioden zu bestimmen (Mócsy 1959, 72 - 73, Anm. 392). Nach dem Krieg kam es 1954 zu der fünften Grabung, bei der im Laufe von Fundamentarbeiten zu der neuen über die Sárvíz führenden Brücke an der Ostseite des Kanals Gräber eines weiteren spätrömischen Friedhofes ans Tageslicht kamen. Der Brücke wegen wurde auch die Strecke Fövenyer Straße geändert, und unter der alten Straße konnten die Spuren der römerzeitlichen Straße festgestellt werden. Auch die Freilegung des römischen Hauses, das auf dem Gelände des im Krieg zerstörten Margitteleper Winzerhauses gefunden worden war, wurde fortgesetzt. Dadurch konnte die Lage des größeren Fried­hofes aus dem 4. Jahrhundert neben dem größeren Wohn­haus geklärt werden (Fitz 1955, 71-74). Die über Jahre hindurch fortgesetzten Ausgrabungen bestätigten die Fest-stellungen Arnold Marosis: In der Gemarkung Tác kann man mit einer römischen Siedlung größeren Ausmaßes rechnen, die sich der Größe nach von allen bekannten Siedlungen östlich und südlich Aquin­cums unterscheidet. Die archäologische Freilegungen zwischen 1958 und 2004 Die archäologischen Ausgrabungen, mit denen 1958 begonnen wurde, waren - im Gegensatz zu den früheren Grabungen - keine Rettungsgrabungen. Der erste Leiter des damals gegründeten Fremdenverkehrsamtes des Ko­mitats Fejér, I. Gonda, wollte bedeutende archäologische Sehenswürdigkeiten in der Nähe Stuhlweißenburgs, auf einem für den Fremdenverkehr erreichbaren Gelände, schaffen. So fiel die Wahl auf das in den dreißiger Jahren teilweise freigelegte und konservierte Ruinengelände in der Nähe von Tác, das aufgrund der im vorherigen Kapi­tel zusammengefassten Kenntnisse versprach, in der wei­teren Umgebung Stuhlweißenburgs die bedeutendste römische Siedlung zu sein. Bei der Wahl des Ortes war noch einen andere Gegebenheit, die eine Ausnahme dar­stellt, ausschlaggebend: Der römische Fundort lag weit­entfernt von jedwedem bewohnten Gebiet, d.h. die Mög­lichkeit zur vollkommenen Freilegung war gegeben, es konnte also eine von der antiken Welt nirgendwo herauf­zubeschwörende Atmosphäre widergegeben werden. Die Ausgrabungen wurden in der Absicht begonnen, selbst durch Jahrzehntelang dauernde Arbeiten eine römische 5 Über die Ausgrabungen zwischen 1934 und 1939 siehe: Marosi 1934; Marosi 1935a, 1; Horváth - Marosi 1935; Marosi 1937. Siedlung Pannoniens in ihrer Gänze zu erschließen, ihre Ruinen zu restaurieren, zu ergänzen und so einen von wissenschaftlichem, kulturellem und Fremdeverkehrsge­sichtspunkt bedeutenden archäologischen Park am Ufer der Sárvíz zu schaffen. Die Erforschung wurde mit der Freilegung der Gebäu­de auf dem Gelände von zwei früheren Grabungen - in der Flur Nyakas dűlő und in Margittelep -fortgesetzt. Durch die zwischen 1958 und 1961 erfolgte vollständige Freilegung des früher als villa urbana bestimmten Ge­bäudes (Gebäude I) wurde sowohl hinsichtlich der Deu­tung der zutage gekommenen Mauern als auch hinsicht­lich der Perioden die Feststellungen der über das Gebäude erschienenen Publikation (Thomas 1955, 5-152) modifi­ziert. Unter dem Gebäude mit Peristyl, das in das 4. Jahr­hundert datiert werden kann (Fitz 1960, 154-160; Fitz 1961/62, 141-145; Fitz 1963/64, 208-221; Fitz 1972, 4­10), konnte eine gut davon abzugrenzende Lehmgebäude­periode aus dem 1. Jahrhundert und ein Niveau aus dem 2./3. Jahrhundert festgestellt werden. Die früheren Ge­bäudeüberreste gaben keine auswertbaren Phänomene frei. Im Zentrum von Gebäude I kamen unter dem Peristyl mehrere nicht zusammenhängende Mauern (Gebäude LXXXIV) aus dem 2./3. Jahrhundert ans Tageslicht. Aber weitaus bedeutenderer ist das sich an der Ostseite erstre­ckende Gebäude XXV, mit an den beiden Längsseiten jeweils acht, an den Schmalseiten jeweils zwei Stützpfei­lern und Terrazzofußboden in seinem Inneren. 6 Vor dem porticus an der Südseite von Gebäude I kam eine gepflasterte Straße mit Abwasserrinne Regenwasser­rinne oder bedeckter Abwasserkanal oder Abwasserlei­tung?) und Säulenreihen zu beiden Seiten zum Vor­schein. Die Südseite der Straße begrenzte in einer Länge von 70 Meter ein Gebäude mit einer Reihe von zwei hin­6 Anfangs bestimmte die Forschung dieses Gebäude als Tempel (Fitz 1961/62, 145; Fitz 1963/64, 208-213). Aufgrund des auf dem feinen Terrazzofußboden gefundenen Medusenhauptbruchstückes sowie des schon früher auf dem Grabungsgelände (Friedinger-Grundstück) zum Vorschein gekommenen Minervafragmentes kam die Annahme auf, dass es sich dabei um den der Minerva geweihten Tempel handeln müsse (Fitz 1964, 37). Später wurde das Gebäude unter Annahme der Bemerkungen A. Mócsys (Eirene IV [1965] 152, Anm. 291) als hor­reum bestimmt (Fitz 1972, 6). Der neuen Bewertung nach gehören alle Gebäudeüberreste aus dem 2./3. Jahrhundert in den Heiligtumsbe­reich des Kaiserkultes der Provinz. Diese Konzeption wird durch die Bestimmung von Gebäude XXV abermals modifiziert. Nicht nur die für den Tempel angeführten früheren Argumente verlangen - unter Berücksichtigung der auf dem Terrazzofußboden in großer Zahl ge­fundenen Freskenfragmente - eine neue Deutung, sondern auch die früher nicht berücksichtigten architektonischen Oberreste. Von der südöstlichen Ecke des Gebäudes XXV geht in Fortsetzung der Ost­wand eine 10 Meter lange Wand aus, an deren Ende nach Westen ge­richtete Pfeiler sind. An der Ostseite des Gebäudes sind keine Reste einer parallel verlaufenden Wand erhalten geblieben, aber den an der südwestlichen Ecke erwarteten Pfeiler fand man. Unter Berücksichti­gung dieser Verlängerung des bisherigen Gebäudes kann man darin die pronaos des Tempels erblicken. Die äußeren Stützpfeiler, die dazu inspirierten, dass Gebäude als horreum zu bestimmen, können die Fundamente der die äußeren Tempel-mauern verzierenden Halbsäulen gewesen sein. 31

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