Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 33. 2003 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2004)
Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz, Jenő: Gorsium–Herculia. I. Forschungen. III. p. 25–53.
werden. 5 Die Ergebnisse der Freilegungen Radnótis wurden 1955 von Edit Thomas veröffentlicht, die das teilweise freigelegte Gebäude als das Zentrum eines Großgrundbesitzes (villa urbana) bestimmte (Thomas 1955; Thomas 1966). Die Detailergebnisse der Forschung machten es nicht möglich, die villa und die früheren Gebäude zu trennen sowie die Bauperioden zu bestimmen (Mócsy 1959, 72 - 73, Anm. 392). Nach dem Krieg kam es 1954 zu der fünften Grabung, bei der im Laufe von Fundamentarbeiten zu der neuen über die Sárvíz führenden Brücke an der Ostseite des Kanals Gräber eines weiteren spätrömischen Friedhofes ans Tageslicht kamen. Der Brücke wegen wurde auch die Strecke Fövenyer Straße geändert, und unter der alten Straße konnten die Spuren der römerzeitlichen Straße festgestellt werden. Auch die Freilegung des römischen Hauses, das auf dem Gelände des im Krieg zerstörten Margitteleper Winzerhauses gefunden worden war, wurde fortgesetzt. Dadurch konnte die Lage des größeren Friedhofes aus dem 4. Jahrhundert neben dem größeren Wohnhaus geklärt werden (Fitz 1955, 71-74). Die über Jahre hindurch fortgesetzten Ausgrabungen bestätigten die Fest-stellungen Arnold Marosis: In der Gemarkung Tác kann man mit einer römischen Siedlung größeren Ausmaßes rechnen, die sich der Größe nach von allen bekannten Siedlungen östlich und südlich Aquincums unterscheidet. Die archäologische Freilegungen zwischen 1958 und 2004 Die archäologischen Ausgrabungen, mit denen 1958 begonnen wurde, waren - im Gegensatz zu den früheren Grabungen - keine Rettungsgrabungen. Der erste Leiter des damals gegründeten Fremdenverkehrsamtes des Komitats Fejér, I. Gonda, wollte bedeutende archäologische Sehenswürdigkeiten in der Nähe Stuhlweißenburgs, auf einem für den Fremdenverkehr erreichbaren Gelände, schaffen. So fiel die Wahl auf das in den dreißiger Jahren teilweise freigelegte und konservierte Ruinengelände in der Nähe von Tác, das aufgrund der im vorherigen Kapitel zusammengefassten Kenntnisse versprach, in der weiteren Umgebung Stuhlweißenburgs die bedeutendste römische Siedlung zu sein. Bei der Wahl des Ortes war noch einen andere Gegebenheit, die eine Ausnahme darstellt, ausschlaggebend: Der römische Fundort lag weitentfernt von jedwedem bewohnten Gebiet, d.h. die Möglichkeit zur vollkommenen Freilegung war gegeben, es konnte also eine von der antiken Welt nirgendwo heraufzubeschwörende Atmosphäre widergegeben werden. Die Ausgrabungen wurden in der Absicht begonnen, selbst durch Jahrzehntelang dauernde Arbeiten eine römische 5 Über die Ausgrabungen zwischen 1934 und 1939 siehe: Marosi 1934; Marosi 1935a, 1; Horváth - Marosi 1935; Marosi 1937. Siedlung Pannoniens in ihrer Gänze zu erschließen, ihre Ruinen zu restaurieren, zu ergänzen und so einen von wissenschaftlichem, kulturellem und Fremdeverkehrsgesichtspunkt bedeutenden archäologischen Park am Ufer der Sárvíz zu schaffen. Die Erforschung wurde mit der Freilegung der Gebäude auf dem Gelände von zwei früheren Grabungen - in der Flur Nyakas dűlő und in Margittelep -fortgesetzt. Durch die zwischen 1958 und 1961 erfolgte vollständige Freilegung des früher als villa urbana bestimmten Gebäudes (Gebäude I) wurde sowohl hinsichtlich der Deutung der zutage gekommenen Mauern als auch hinsichtlich der Perioden die Feststellungen der über das Gebäude erschienenen Publikation (Thomas 1955, 5-152) modifiziert. Unter dem Gebäude mit Peristyl, das in das 4. Jahrhundert datiert werden kann (Fitz 1960, 154-160; Fitz 1961/62, 141-145; Fitz 1963/64, 208-221; Fitz 1972, 410), konnte eine gut davon abzugrenzende Lehmgebäudeperiode aus dem 1. Jahrhundert und ein Niveau aus dem 2./3. Jahrhundert festgestellt werden. Die früheren Gebäudeüberreste gaben keine auswertbaren Phänomene frei. Im Zentrum von Gebäude I kamen unter dem Peristyl mehrere nicht zusammenhängende Mauern (Gebäude LXXXIV) aus dem 2./3. Jahrhundert ans Tageslicht. Aber weitaus bedeutenderer ist das sich an der Ostseite erstreckende Gebäude XXV, mit an den beiden Längsseiten jeweils acht, an den Schmalseiten jeweils zwei Stützpfeilern und Terrazzofußboden in seinem Inneren. 6 Vor dem porticus an der Südseite von Gebäude I kam eine gepflasterte Straße mit Abwasserrinne Regenwasserrinne oder bedeckter Abwasserkanal oder Abwasserleitung?) und Säulenreihen zu beiden Seiten zum Vorschein. Die Südseite der Straße begrenzte in einer Länge von 70 Meter ein Gebäude mit einer Reihe von zwei hin6 Anfangs bestimmte die Forschung dieses Gebäude als Tempel (Fitz 1961/62, 145; Fitz 1963/64, 208-213). Aufgrund des auf dem feinen Terrazzofußboden gefundenen Medusenhauptbruchstückes sowie des schon früher auf dem Grabungsgelände (Friedinger-Grundstück) zum Vorschein gekommenen Minervafragmentes kam die Annahme auf, dass es sich dabei um den der Minerva geweihten Tempel handeln müsse (Fitz 1964, 37). Später wurde das Gebäude unter Annahme der Bemerkungen A. Mócsys (Eirene IV [1965] 152, Anm. 291) als horreum bestimmt (Fitz 1972, 6). Der neuen Bewertung nach gehören alle Gebäudeüberreste aus dem 2./3. Jahrhundert in den Heiligtumsbereich des Kaiserkultes der Provinz. Diese Konzeption wird durch die Bestimmung von Gebäude XXV abermals modifiziert. Nicht nur die für den Tempel angeführten früheren Argumente verlangen - unter Berücksichtigung der auf dem Terrazzofußboden in großer Zahl gefundenen Freskenfragmente - eine neue Deutung, sondern auch die früher nicht berücksichtigten architektonischen Oberreste. Von der südöstlichen Ecke des Gebäudes XXV geht in Fortsetzung der Ostwand eine 10 Meter lange Wand aus, an deren Ende nach Westen gerichtete Pfeiler sind. An der Ostseite des Gebäudes sind keine Reste einer parallel verlaufenden Wand erhalten geblieben, aber den an der südwestlichen Ecke erwarteten Pfeiler fand man. Unter Berücksichtigung dieser Verlängerung des bisherigen Gebäudes kann man darin die pronaos des Tempels erblicken. Die äußeren Stützpfeiler, die dazu inspirierten, dass Gebäude als horreum zu bestimmen, können die Fundamente der die äußeren Tempel-mauern verzierenden Halbsäulen gewesen sein. 31