Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 19. 1979 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1981)

Tanulmányok – Abhandlungen - Palágyi Sylvia, K.: Die römischen Hügelgräber von Inota. p. 7–93.

Eine praktische Erklärung mag dafür aufkommen, daß das Schild nicht in die Grabsgrube gelangte. Die Grabs­grube war zu klein, um das auch bei der Freilegung noch ca 80 cm lange unverbrannte (!) Schild aufzunehmen. (Kat. 2.2.9.1—2).( 15 ) Das Roß des Jünglings im Grab von Hügel Nr. 1. mochte ebenfalls während des Brennens des Scheiterhaufens getötet worden sein. Nach Verglimmen des Scheiterhaufens wurden den grös­seren Teil der Reste der Verstorbenen in die Kiste der Grabsgrube gesammelt. Im Doppelkiste von Hügel Nr. 2. legte man in die eine Kiste zwei zylindrische Glasgefäße, ähnlich wie im Grab A von Vize (Nuber 1972,171 ; WELKER 1974, Anm. 20). Die Mehrheit der Gefäss-Beigaben wurden in der anderen Kiste verwahrt, es befanden sich jedoch Keramik- und Glasgefäße auch neben der Kiste und auf dem Bänkchen der Grabsgrube (Abb. 9) In beiden Hügeln wurde eine Terra Sigillata-Reihe gefunden, die je einer Garnitur angehörte (Szönyi 1973, 8; NIERHAUS 1959, 42—43; Stümpel 1964, 145; 1970, 167; 1971, 147; DOORSELAER 1967, 116—117; Hell 1968, 152). Diese wurden in den Gräbern als Deckel und tierische und pflanzliche Speisen enthaltende Gefäße benützt. In Hügel Nr. 1. bedeckten sie die Urne und den grauen Krug. Die anderen Stücke der mit Lilien und Trauben Barbotin­verzierten Garnitur hatte man in die Glasurne, an die Seite der Kiste und auf die Oberfläche neben dem Grab gelegt. Der Rand der sieben Stück Sigillata von Hügel Nr. 2. ist mit Lilien-, Trauben- und efeublättigem Barbotin verziert. In den Tellern wurden Tierknochen und in dem mit Sigillata bedeckten unteren Schüsselchen Reste pflanzlichen Ursprungs gefunden. Waffen wurden nie in die Kiste gelegt. In Hügel Nr. 1. bedeckte das Schild, der Dolch und die Pfeilspitze die Kiste über der Glasurne. Das Eisenmesser lag am Rand der Kiste. In Hügel Nr. 2. war der eiserne Schwert und das eiserne Messer zwischen der Längswand der Grabsgrube und der Kiste angeordnet (Abb. 4, Abb. 9; Kat. 1.1.15—18,21; Taf. II, 4—5; II, 10; II, 7; II, 6, 6/A; Kat. 1.1.23; Taf II, 8—9; Kat. 2.1.24; Taf. VIII, 14; Kat. 2.1.25; Taf. VIII, 21). Bevor die Kiste in die Grube gesenkt wurde, hatte man in die Grube Fleischspeisen oder zerschnittene Stücke von Tieren gelegt, unter die Kiste von Hügel Nr. 2. z. B. Stücke von jungen und vollwüchsigen Schweinen, erwachsenen Wildhasen, von Huhn und Taube (Abb. 9). In den Kiste und Teller wurden niemals ganze Tierskelette gefunden. Bei der Südseite der Kiste von Hügel Nr. 1. wurde das ganze Skelett eines vollwüchsigen Hahnes, eines 4—6 monatigen Schweines und sogar die linke Seite eines 10—12 Monate alten Schweines gefunden, dessen Schädel zusammen mit einem unvollständigen Skelett eines jungen Huhnes, in die abgedeckte graue Schüssel gelegt waren. Der beträchtliche Teil der als Gericht in die Gräber gelegten Beigaben besteht aus jüngeren oder ausgewachsenen Schweinen. Hinsichtlich des auf der Bänkchen des Grabe in zugedeckter Schüssel gefundenen Schweineschädels mag die Frage aufgeworfen werden, ob darin nicht die Reste (15) I. В ó n a hat den Schild am Wagenangeordnet (Bona, 1978, 273). eines, von den Kelten stammenden Schweinekultes zu erblicken sind, (SZABÓ 1971, 88, Abb. 75) oder ob dies einem bloßen Zufall zugeschrieben werden kann? Für die Tötung der Zugpferde besitzen wir keinen näheren Anhaltspunkt. Das hölzerne Joch, das die geschirr­ten Pferde zusammenhielt, wurde zerschnitten und die Pferde gelangten mit einem halben Joch, eventuell mit dem Ende der Deichsel in das Grab. Das Geschlecht der beerdig­ten Pferde konnte nur im Falle der in Hügel Nr. 1. und des unteren Pferdeskelettes von Grube 3 des Hügels Nr. 2. ermittelt werden.( 16 ) Dies genügt jedoch zur Feststellung, daß Hengste sowohl als Reitpferde, als auch Zugpferde benützt wurden. In den Gruben an der Westseite von Hügel Nr. 2. haben wir also das genaue Gegenstück der an den Grabsteinen so oft abgebildeten Wagen mit Zweigespann und davor oder dahinter erscheinenden Roßes gefunden (Sági 1944—45, 224—225, Taf. LXXXIV, 7 ; LXXXV, 1—3 ; LXXXVI, 1—3 ; LXXXVII, 1—3; LXXXVIII, 1—2; LXXXIX, 1—3). Die aus den Gruben von Hügel 2. zum Vorschein gekommenen gebrannten Metallstücke bezeugen, daß die Zuschüttung nach dem Verglimmen des Scheiterhaufens, gleichzeitig damit stattfand. Die um das Grab herum sich befindende Brennplätze­verbrannte Flecken, — sind von der Literatur verschieden bewertet worden (FELGENHAUER —ALZINGER—KLOIBER 1965, 29; KERCHLER 1967, 49; Müller 1971, 3,12). Die bei Inota vorkommenden Gefäß-Reste und verbrannte Tier­knochen enthaltende Flecken weisen mehr auf ein Toten­mahl (Sági 1954, 63.) Außer dem Versöhnen des Toten mag in dieser Sitte auch das Aufrechterhalten der früheren gemeinsamen Mahlzeiten eine Rolle spielen (CUMONT 1959, 56—57). In den Hügeln, auf der römischen Oberfläche, wurden je drei größere, an Ort und Stelle zerschlagene Gefäße (Urne, Topf, Krug) gefunden, an welche sich noch kleinere und größere Bruchstücke je einer Schüssel reihten, (Kat. 1.4.1; Taf. V, 12; Kat. 1.4.2. ; Taf. V, 7; Kat. 1.4.3; Taf. V, 8; Kat. 1.4.6; Taf. V, 11; Kat. 2.5.3; Taf. XXI, 1; Kat. 2.5.4; Taf. XXI, 9; Kat. 2.5.5.-6; Taf. XXI, 8). Diese Gefäße mahnt an die in Bulgarien heute noch lebende Gewohnheit, laut welcher die Verwandten des Toten 40 Tage nach dem Verscheiden oder nach dem Begräbnis ihres Verwandten zu bestimmten Gelegenheiten Speisen auf dem Grab dem Toten vorsetzen. Ein Teil davon wurde in die Kirche zurückgetragen, wo sie verzehrt wurden.( 17 ) In Griechenland und im Osten werden diese Besuche des Grabes am 3, 9, 30, oder am 3, 7, 40. Tag vorgenommen (CUMONT 1959,53, 55—56). Es kann kein Zufall sein, daß in beiden Hügeln auf der römischen Oberfläche genau dieselbe Zahl von Gefäßen vorgefunden wurde. Sie mögen als Überbleibsel eines an bestimmten Tagen geleisteten Besuches betrachtet werden. In der Mitte der Hügel waren nur die Pfosten aufgestellt, die als Mittelpunkt der Graben oder der Umfassungsmauer und eventuell auch als Grabsäule dienen mochten. (Koethe 1939,119—120; DOORSELAER 1967,122; ROOSENS-LUX 1970, (16) Für die Feststellungen von S. Bökönyi bedanke ich mich. (17) Meine Beobachtung 1971 in Haskovo, Bulgarien. 2* 19

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