Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 18. 1977/1978 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1980)
Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Die Innenbefestigungen der Provinz Valeria. p. 53–60.
Die maximale Besatzung der fünf inneren Befestigungen war — Kisárpás, dessen Ausmaß unbekannt ist, wird im Durchschnitt gleich den anderen vier Festungen kalkuliert, — laut oben auf einem Mann fallenden Quadratmeter berechnet, wie folgt : . „ , , , . 605 215 m 2 im Verhältnis zu Aquincum: = 40 m 2 = 15 130 Mann . TT t , . T .605 215 m 2 im Verhältnis zu Intercisa: • = 36 m 2 = 16 811 Mann Die fünf inneren Festungen mochten — laut obiger Kalkulation, — höchstens für die Beherbergung von 15—16 000 Mann geeignet sein. Wenn die Festungen als kaiserliche Gütermittelpunkte gebaut wurden, das heißt zwischen ihren Mauern außer dem Militär auch Zivilleute, Frauen, Kinden und Tiere untergebracht waren, mußte die Festung durch einen verminderten Militärstand verteidigt werden. Jedoch auch dieser mindere Militärstand •— eventuell 30 Prozent des als Maximalstand bezeichneten 15—16 000 Mann — ist bedeutender als daß er nicht aufgezeichnet worden wäre. Keine einzige der Quellen erwähnt Truppen der Innenbefestigungen. Die Schwierigkeiten der Asstentierung im 4. Jahrhundert lassen es auch unwahrscheinlich erscheinen, daß derart bedeutende militärische Kraft bloß für den Schutz der kaiserlichen Güter verwendet worden wäre. Im Falle aber die Festungen ausschließlich militärischen Zwecken dienten, wurden sie, an Hand ihrer Dimension geschätzt, als Unterkunft von 15—16 000 Mann erbaut. Diese Proportionen lassen keinen Zweifel aufkommen, daß die Festungen nicht für das limitaneische Heer bestimmt waren, dieses hätte sie nicht dauernd besetzt halten können. Die Truppenangaben der Notitia Dignitatum beweisen dies auch nicht. Die Berechnungen über den Stand des für den Schutz der Innenbefestigungen nötigen Militärs, beziehungsweise über die Proportion des Heeres, welches die Mauern beherbergen konnten, läßt es nicht zu, in den gewaltigen Festungen Zentren der kaiserlichen Domänen zu erblicken. Gegen die bürgerliche Benutzung spricht ansonsten auch die geographische Lage der Festungen. Bei der Entfaltung und territorialen Verteilung der Großgrundbesitztümer hatten die im 4. Jahrhundert, immer größere Bedeutung gewinnenden Straßen keine bestimmende Rolle. ( 14 ) Demgegenüber standen die (14) Es genügt auf die Menge der großen Villen in Pannonién hinzuweisen (THOMAS 1964). (15) Auf diese Annahme weist auch A. Radnóti flüchtig hin (1965, 497). Soproni gab die i iiiiiiiiiimiiih Abb. 3 : Südöstliche Eckturm von Alsóhetény Innenbefestigungen — wie dies bereits früher bemerkt und als Eigenart des Typus angführt wurde, — neben den Hauptstraßen oder in ihrer Nähe; in der Wahl ihres Platzes zeigt sich Bewußtheit und das Vorwiegen eines strategischen Standpunktes. Der so gewählte Ort zeigt jedoch nicht an, daß die Festungen zum Schutz des limes oder als innere Abwehrlinie geplant waren (Gegenteiliger Ansicht ist SOPRONI 1978, 144). Das Beispiel von Alsóhetény läßt durchblicken, daß ein rasches Erreichen des Limes keine Rolle bei der Auswahl des Ortes spielte. Die in den Festungen stationierende Armee wäre in einer unnötig schwierigen Lage gewesen, hätte sie die rasche Zurückwerfung oder Aufhaltung des in die Provinz eindringenden Feindes zur Aufgabe gehabt. Die mit dem limitaneischen Heer nicht in Zusammenhang zu bringenden Innenbefestigungen können auch wegen ihrer Lage nicht als innere Verteidigungslinie von Valeria betrachtet werden. Als weiteres Argument kann das Fehlen der Baracken und militärischer Gebäude zwischen den Mauern angeführt werden (schließlich: MÓCSY 1974, 305); die Festungen hatten also nicht den Zweck als ständige Garnison dem Militär zu dienen. Das Ausmaß der Festungen, beziehungsweise die Proportion des darin stationierbaren Heeres und der unstete Charakter ihres eindeutig militärischen Gebrauches sind Faktoren, aufgrund deren der Zweck der Innenbefestigungen nur auf eine Weise erklärt werden kann: nämlich daß sie der Stationierung der kaiserlichen Bewegungsarmee während ihres Aufenthaltes in Pannonién dienten.( 15 ) Möglichkeit zu, daß die zu anderen Zwecken erbauten Festungen gelegentlich auch von Bewegungsheer in Anspruch genommen wurden (1978, 150, 197). 57