Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 18. 1977/1978 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1980)
Tanulmányok – Abhandlungen - Kiss Attila: Germanische Funde aus Szabadbattyán aus dem 5. Jahrhundert. p. 105–132.
Niederschlag erlitten!). I. В ó n as Argumentation (daß nämlich Hunimund aus Norden von der Donau ausgehend Dalmatien nicht angreifen konnte, d. h. „Hunimunds ferner dalmatinische Feldzug doch schwer vorstellbar ist, wenn ein Teil des swebischen Volkes südlich vom breiten Donaufluss nicht Fuß gefasst hätte") (1971a, 227) kann nicht akzeptiert werden denn selbst heute noch erschweren die Furten im Abschnitt der Donau zwischen Bratislava (Pressburg) und Esztergom die Schiffahrt, trotzdem das mit mechanisierter Kraft ständig dabei ist, dieses zu vertiefen. So bedeutete die Donau mit ihren Furten kaum ein Hindernis für Hunimunds, bis Dalmatien herumschweifenden Reiterheerm offensichtlich von kleiner Zahl. Das andere Argument, daß nämlich die Teilnahme der Sweben unter der Führung von Hunimund und Halarrich in der Schlacht neben Bolia in Pannonién dafür spricht, daß die Sweben bereits vor 473 in Pannonién angesiedelt waren) (BONA 1971a 217) kann nicht ernst genommen werden. Der Zusammenhang zwischen dem Siedlungsgebiet eines Volkes und dem geographischen Ort einer Schlacht kann nur sehr vermittelt sein, wie das im Falle der Gépiden, die in derselben Schlacht teilnahmen, bewiesen wird. Die ethnische Bestimmung der Funde von Szabadbattyán ist die Folge dreier Faktoren: 1. Chronologie, 2. Gebiet, 3. die Interpretation der Inschrift. „MARING". 1. Chronologische Überlegungen Die Datierung der Funde von Szabadbattyán wurde in erster Reihe anhand des Zeitpunktes des Modewechsels Blechfibeln/Kerbschnittverzierte Fibeln durch geführt. Die im Gräberfeld gefundenen großen Blechfibeln wurden auf der mittleren Drittel des 5. Jahrhunderts datiert, binnen dieser Datierung haben wir dann, infolge des Auftauchens der Kerbschnittverzierte Fibeln, die Gräber auf die obere Grenze der Periode datiert. Das bedeutet historisch eine Datierung nach der pannonischen Hunnenepoche (433/439 — 454), und würde jene Epoche ausschliessen, in der das einstige Ostpannonien vom ethnischen Standpunkt ein vollkommen „schwarzer Fleck" war. Die Epoche nach jener der Hunnen bedeutet aber in SO-Pannonien die Präsenz der Ostgoten (456— 473). Theoretisch könnten wir — wenn wir A. M а г о s is sicherlich aus zweiter Hand erworbenen Bestimmung Glauben schenken könnten — auch damit rechnen, daß die verloren gegangene Gegenstände, darunter auch die Kerbschnittverzierten Fibeln, sogar nach 473 in die Erde kamenem. Die im Gräberfeld gefundenen, im ganzen 4 Paar große Blechfibeln und die Runenschnalle erlauben eine so späte Datierung nicht. Die „Ausschliessung" der Epochen vor dem Auftauchen (456) und nach dem Abgang (473) der Ostgoten bedeutet im Falle der Funde von Szabadbattyán nicht gleichzeitig die ethnische Bestimmung! 2. Geographische Überlegungen Im Sinne der von Jordanes Beschreibung „iuxta lacum Pelsois" — neben dem Plattensee (JORDANES Getica 268), habe ich 1976 die Grenze der ostgotischen Siedlung mit einer von der NO-Ecke des Plattensees nach Osten gezogenen Linie abgeschlossen (im Mangel einer konkreteren geographischen Bestimmung von Jordanes und auch die Interpretierung von I. В ó n a der „MARING"-Inschrift in Anbetracht ziehend) (Kiss 1979). Von dieser theoretischen Linie liegt aber Szabadbattyán nur einige Kilometer entfernt nach Norden zu. Somit besteht auch geographisch die Möglichkeit, daß die Siedlungsgrenze der Ostgoten von Norden her eventuell in der Linie Plattensee — Velence See — Insel Csepel entlangführte. In diesem Fall ist es nicht auszuschliessen, daß Szabadbattyán noch in ostgotischem Siedlungsgebiet lag! 3. Interpretierung der Inschrift „MARING" So weit es überhaupt möglich ist, daß sich ein Archäologe im geschlossenen und gleichzeitig weitverzweigenden Problemenkreis der Germanistik und der Runistik auskennt (frühere Daten gesammelt: ARNTZ— ZEISS 1939, Nr. 32., 355—359 ; KRAUSE 1966, Nr. 167., 310—311; KRAUSE 1970, 90;) kann festgestellt werden, daß dieses Problem noch nicht als endgültig abgeschlossen betrachtet wird.( x ) Die Frage zerfällt auf mehrere Teile: a) die Sprache der Inschrift ist laut Germanistiker und Runenexperten südgermanisch, doch kann die gotische Sprache auch nicht ganz ausgeschlossen werden, b) Ethnikon des Eigentümers der Schnalle mit Inschrift. Der Erzeuger (Besteller?) bzw. der Spender (?) und der Eigentümer (mehrere Eigentümer?) der Schnalle müssen nicht unbedingt zur selben ethnischen Gruppe gehören oder dieselbe Sprache sprechen. Schon laut A r n t z und Z e i s s' Meinung „in jedem Fall sei Maring der Zueigener, nicht Besitzer der Schnalle" (1939, 359) ist das so. Das 5. Jahrhundert war im Leben der im Karpatenbecken durchgewanderten germanischen Völker eine in Ereignissen und Wendungen so reiche Epoche, daß ein sehr weiter Raum für die Bewegung von Wertgegenständen und wertvollen Gebrauchsartikel gegeben war (Kauf, Beute, Diplomatengeschenk, Gast-Freundschaftzeichen usw.). Deshalb wäre es selbst im Falle eines vollkom(1) Nachdem ich mich in der Interpretation der Runenschrift der Schnalle nicht klar auskannte, bat ich Frau Prof. E. Stutz um Hilfe inbezug der neueren, für den ungarischen Archäologen schwer zugänglichen Runenlietratur. Auf die Bitte von Frau Prof. E. Stutz (Heidelberg) war Herr Prof. K. D ü w e 1 (Göttingen) so freundlich und schickte mir seine Meinung über die Inschrift der Schnalle. Seine Stellungnahme (Frühjahr 1980) teile ich in einem Appendix mit. Ich möchte mich auch auf diesem Weg bei Frau Prof. E. Stutz und Herr Prof. K. D ü w e 1 für ihre freundliche Hilfe bedanken. 112