Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 14. 1973 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1975)
Irodalom – Bescprechungen Notices bibliographiques - Fitz Jenő: R. Göbl, Regalianus und Dryantilla. XIV, 1973. p. 350.
R. GÖBL, Regalianus und Dryantilla. Wien —KölnGraz, 1970, 51 p., 4 t. Die Systematisierung der Münzprägung Regalianus bedeutet ein wichtiges Ergebnis in der Forschung der Mitte des 3. Jahrhunderts. Die Bearbeitung ist in erster Reihe von numismatischer Bedeutung : unsere bisherigen Kenntnisse inbezug der Beurteilung der sich um 260 abgespielten, in vieler Hinsicht nur lückenhaft bekannten Ereignisse wird durch die sorgfältige Ordnung und Analyse der angenommenerweise in Carnuntum tätigen Präge nicht erweitert. Die von mir vertretene Stellungnahme in meinem Buch Ingenuus et Regalien weicht in mehreren historischen Fragen von dem Standpunkt des Verfassers ab. Ich habe mich anderswo wiederholt mit diesen Fragen eingehend befaßt, beurteile es aber für notwendig, mich mit der diskutierten Frage der Münzpräge Regalianus inbezug auf die Ansicht des Autors zu beschäftigen. An den Rückseiten der Regalianus-Münzen wird regelmäßig ein zweiter Augustus erwähnt (PROVIDENTIA AVGG, CONCORDIA AVGG, ORIENS AVGG, AEQVITAS AVGG, VIRTVS AVGG, LTBER ALITAS AVGG). Der Verfasser behauptet mit voller Entschiedenheit, daß der Mitherrscher Regalianus Gattin, Dryantilla war. Dies steht jedoch in grundsätzlichem Widerspruch zur Auffassung des römischen Rechtes, ist vollkommen ausgeschlossen. Weder an den Inschriften der Münzen Caraeallas, noch Elagabalus, oder Severus Alexanders sind die in der macht effektiv teilnehmenden Frauenmitglieder der Familie als zweiter Augustus (in der Form AVGG ausgedrückt, was sowohl an Inschriften wie an Münzen ausschließlich den vollmächtigen Mitherrscher gebührt), erwähnt. Auch stehen keine Beispiele inbezug auf eine derartige Ranghebung der Kaiserin aus späteren Epochen zur Verfügung: das impérium, das Heer und die Macht über die Provinzen konnte unter keinen Umständen in die Hände einer Frau gelegt werden. Also stand Kegalianus keinerlei römisches Beispiel, oder Versuch zur Verfügung seine Gattin in der vom Verfasser supponierten Form neben sich zu stellen. Und daß ein Gegenkaiser durch eine derartige Neuerung den Erfolg seines Unternehmens gefährdet hätte, ist ganz und gar unvorstellbar. Außer der juristischen Unmöglichkeit hätte diese Ranghebung keinen wie immer gearteten praktischen Nutzen: mit Dryantilla wäre seine Legitimität nicht gestärkt gewesen, seine Position in den Machtverhältnissen des Imperiums nicht verbessert werden können. Wenn aber Dryantilla aus den Reihen der möglichen Mitherrscher ausgeschlossen wird, erhebt sich die Frage auf wen sich die erwähnten Rückseiten der RegalianusMünzen beziehen? Im Einverständnis mit dem Verfasser (Seite 46) bin ich selber der Meinung, daß das Herrscherpaar wahrscheinlich keine Kinder hatte. Somit kann das AVGG nichts anderes bedeuten, als daß Regalianus zwecks Festigung seiner Machtposition einen über Militärkräfte verfügenden Partner zu sich erhob, oder ihn anerkannte. Das Münzprägen läßt keinen Zweifel darüber, daß er seine Macht nicht mit einem Militärführer der Donaugegend teilte : in diesem Falle wären in Carnuntum für beide Augustus Münzen geprägt worden. Demgemäß können also nur zwei Möglichkeiten in Erwähnung gezogen werden : Regalianus betrachtete sich als Mitherrseher Gallienus, oder verbündete sich mit Postumus, der sich in Westprovinzen gegen den legalen Kaiser auflehnte. Die Gallienus-Variation kann kaum als ernste Möglichkeit betrachtet werden. Somit bleibt anhand unserer gegenwärtigen Kenntnissen eine einzige, auch von politischer Realität unterstützte Annahme bestehen : Regalianus verbündete sich gegen Gallienus und zur Rettung des Imperiums mit Postumus. Diese Supposition wird vorderhand lediglich durch die Regalianus-Rückseiten unterstützt. Diese Vergleichung datiert allerdings die Münzprägung Regalianus. Die um die Mitte der 260iger Jahre beginnende Münzprägung Postumus weist nicht mehr auf den Mitherrscher Regalianus, der Herrscher der Donaugegend mußte um diesen Zeitpunkt bereits gestürzt sein. J. Fitz 350