Gunda Béla et al. (szerk.): Ideen, Objekte und Lebensformen. Gedenkschrift für Zsigmond Bátky - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 29. (Székesfehérvár, 1989)
László Novák: Haufendörfern im Nordwesten der Grossen Ungrischen Tiefebene
Abb. 5.: Weichbild der Dörfer Tószeg und Vezseny, mit Hürden, 1784 Als eklatantes Beispiel des Siedlungssystems von Marktflecken mit umfangreicher Flur können die drei Städte Kecskemét, Nagykőrös und Cegléd angeführt werden. Sie überstanden die Unbilden des 16.—17. Jh., die Siedlung kann — ebenso wie manch kleines Dorf — als ein Kontinuum betrachtet werden. In der Türkenzeit lockerte sich ihre Abhängigkeit von den abwesenden Gutsherren, infolgedessen konnten sich ihre Gesellschaft (Marktflecken- Autonomie) und ihre Wirtschaftsstruktur — ebenso wie im 14.—15. Jh. — freie enthalten. Die Marktflecken-Autonomie und das frei Wirtschaftssystem vermochten sie noch im 18. Jh. zu bewahren (Cegléd ausgenommen). Obwohl der Marktflecken de jure eine leibeigene Gemeinschaft war, hatte er nicht die Lasten der unmittelbaren gutsherrlichen Macht zu tragen; die Institution der leibeigenen Baugrund-Organisation konnte sich nicht entwickeln^56) Anders stand es um Cegléd : nachdem sie unter den direkten Einfluß eines korporativen Gutsherrn, des Nonnenordens der Clarissen und sodann des Religionsfonds, gestellt wurde, verlor die Gemeinschaft des Markfleckens seit Mitte des 18. Jh. allmählich ihre protestantische Autonomie; die urbarialen Verhältnisse wurden gemäß Urbarialerlaß „geregelt“, indem die Untersassen von Cegléd in den 1770—80er Jahren in die Grundorganisation der Leibeigenschaft eingezwängt wurden.(57) Durch diese nachteilige Lage wurde allerdings die Siedlungsstruktur nur zum Teil betroffen. Die „Drei Städte“ bilden eine typische Gartensiedlung. Im Falle von Nagykőrös und Cegléd ist die Aufgliederung der inneren Liegenschaft eindeutig nachweisbar: der Siedlungskern mit Wohnhaus, einerseits, und die „Gärten“ ringsherum (Pferch, Herberge usw.), andrerseits. Das Gartensystem ist als eine natürliche Formation anzusehen, selbst wenn diesbezügliches auswertbares geschichtliches Quellenmaterial erst seit dem 17. Jh. zur Verfügung steht.(58) In Kecskemét ist das System nicht nachweisbar. Es gibt zwar Angaben aus dem 18.—19. Jh. über „Heugärten“ und „Ladeplätze“ am Stadtrand, doch sind diese mit den „Hürdengärten“ (ung. akolkert) nicht gleichzusetzen; ihre Funktion entspricht der der Heugärten und Ladegärten, die seit Mitte des 19. Jh. in der Großen Tiefebene überall entstanden sind.(59) Das Vorhandensein der äußeren „Feldgärten“ in der umfangreichen Flur machte die inneren Gärten überflüssig. Dies beweist auch die Tatsache, daß die Voraussetzung für den Besitz eines Feldgartens der Besitz eines städtischen Wohnhauses war, der Magistrat von Kecskemét gab nur seinen lastentragenden Einwohnern den unentbehrlichen Garten in der entlegenen Pußta.(60) (57) Novak, László 1982. (58) Novak, László 1978, 134—139.; Novak, László 1986b. (59) Papp László 1936. (60) Novák, László 1986a. 177