Gunda Béla et al. (szerk.): Ideen, Objekte und Lebensformen. Gedenkschrift für Zsigmond Bátky - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 29. (Székesfehérvár, 1989)

László Novák: Haufendörfern im Nordwesten der Grossen Ungrischen Tiefebene

Abb. 6.: Teil der Gewanne des Dorfes Pilis, mit Schobergärten und Hürden, 1880 (im südlichen Teil das Schloß der Grafen Beleznay mit ausgedehntem Park) Feldgärten gab es auch in Nagykőrös und Cegléd, sowohl auf der umfangreichen inneren Flur wie auch in den entle­genen Teilen, und zwar nachweisbar schon im 16. Jh., was aber die funktionelle Aufteilung des Intravillans in Häuser und Gärten nicht verhinderte. Über die betriebs­organisatorische Eigenart der rationellen tiefländischen Wirtschaft hinaus, läßt sich das Gartensystem auch durch die Rechtslage des Marktfleckens erklären. Im 14.—15. Jh. hatten die privilegierten Ortschaften im Range einer kö­niglichen Freistadt das Recht, den Siedlungskern mit einer Steinmauer zu umgeben. Doch auch die Marktflecken unter herrschaftlicher Hoheit — die zwar keine Steinmauern — bauten schützten sich, namentlich die um die Kirche „ange­häuften” Häuser, mit Gräben und Schanzen. Auch die höhere Bevölkerungszahl erforderte dieses Siedlungssystem, denn in relativer Sicherheit konnten ja die Menschen nur im solcherart geschützten Intravillan — mit der „Wehrkir­che“ als Mittelpunkt — leben. Der Wirtschaftshof, die Existenzgrundlage der Wirtschaft, wurde schon wegen Raummangel zwangsläufig außerhalb des Grabens verlegt, wo entsprechende Gebiete, in Zonen oder Gruppen an­geordnet, zur Einstallung der Milchkühe und des Zug­viehes, zur Speicherung des Futters und sonstiger Feld­früchte und freilich auch zum Gartenbau zur Verfügung standen. Dessen ungeachtet entwickelten sich in den entle­genen Flurteilen notwendigerweise die „Feldgärten”, mit den — auch zur Winterung geeigneten — provisorischen Herbergen für Mensch und Tier. Es spricht auch für die jahrhundertelange Entwicklung dieses Siedlungssystems als einer natürlichen, ursprüngli­chen Formation, daß man gegen Ende des 18. Jh. seine Abschaffung vergeblich versuchte, wie etwa im Falle der Marktflecken mit umfangreicher Fur im Zwischenstrom­gebiet Maros-Theiß-Körös sowie — im hier behandelten Gebiet — der Stadt Cegléd. Gleichzeitig mit der Durchfüh­rung des Urbarialerlasses wollte die Domäne des Religions­­fonds in den 1780er Jahren auch im System der Flurnutzung Änderungen herbeiführen. Die bislang unter ungebundenen Besitzverhältnissen lebenden Fronbauern wurden in das Grundstücksystem der Leibeigenschaft eingezwängt und die gebührenden Anteile an Grund und Boden dement­sprechend festgesetzt. Auf den überschüssigen sog. Re­­manenzfeldern ließ der Religionsfonds Meiereien einrich­ten, bzw. im nordwestlichen Teil der Flur eine neue Siedlung 178

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