Lukács László (szerk.): Märkte und Warenaustausch im Pannonischen Raum - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 28. (Székesfehérvár, 1988)
Ottó Domonkos: Marktverkehr - Taufe - Weihe
MARKTVERKEHR - TAUFE - WEIHE Ottó Domonkos, Sopron Ich möchte auf eine alte Zunftgewohnheit aufmerksam machen, auf deren Spur ich in den ZunfStatuten und Protokollbüchern vom Anfag des 18. Jahrhunderts gestossen bin. Nur bei den "Marktschneidern" (vásármíves szabó) kommt die Bezeichnung "Marktfahrer" (vásármíves) vor, zur Unterscheidung von den "Wechselschneidern", die nach Mass und auf Bestellung arbeiteten. Natürlich fuhren auch Meister anderer Gewerbezweige auf den Markt, aber z.B. in den Kreisen der Töpfer und Stiefelmacher - die über die grössten Zunftorganisationen verfügten - war diese Bezeichnung in ihren Namen nicht üblich. In den Preistarifen des fürstlichen Erlasses von 1627, die für ganz Siebenbürgen gültig waren, finden wir die Benennung Marktschneider (vásármíves szabó) zuerst. Im Komitat Bihar und Szatmár im Jahre 1700 bzw. 1706, dann in der I. Hälfte des 18. Jahrhunderts haben die Komitate über der Donau die Erzeugnisse der Marktfahrer in extra Posten angeführt. Ausnahme war nur das Komitat Baranya, in dem, nach heutigen Kenntnissen, erst im Jahre 1793 dieser Ausdruck der Arbeitsteilung und Spezialisierung zwischen den Schneidern erstmals aufscheint. (1) In Raab (Győr) stritten sich die Marktschneider und Wechselschneider im Jahre 1634: Letztere wollten die gemeinsame Zunftlade entwenden, um die Ernennung des Wahlkandidaten der Marktschneider zum Zunftmeister zu verhindern. Die Zahl der Marktfahrer-Meister betrug damals 29 Personen.(2) Der Brauch der "Taufe" könnte im nördlichen Gebiet Transdanubiens am Ende des 17. Jahrhunderts schon allgemein verbreitet gewesen sein. Der 34. Punkt der ZunfStatuten der Stiefelmacher aus Kapuvár aus dem Jahre 1713 besagt: "Auf dem Markt neue Meister zu taufen sollen erlaubt sein, wie das bei anderen Gewerbezweigen auch üblich ist."(3) In Siebenbürgen hatte der 12. Punkt der Zunfstatuten der Klausenburger (Kolozsvár) Riemer aus dem Jahre 1737 allgemeine Gewohnheiten verankert: "Welcher ehrbare junge Ehemann, der zuerst sein junges ehrbares Eheweib in die Marktbude mitnimmt, sie das Verkaufen lehrt, soll deren in der Zunft anwesenden Frau wegen deren Ehrbarkeit und deren Weihe mit einem anständigen Stück Kuchen und mit einem halben Eimer Wein für die Weihe der Frau aufkommen."(4) Die Aufzeichnungen der Graner (Esztergom) Schneider beginnen ebenfalls im Jahre 1737. Dem Notar der Zunft verdanken wir eine Liste jener die Taufe vornehmenden Meister. Aus früheren Aufzeichnungen hatte er das Material aus den einzelnen Orten mit den Namen der Meister zusammengetragen. Daraus sind ersichtlich, wie sich das Marktzentrum in Esztergom entwickelte und welches Einzugsgebiet es hatte. Laut einheitlicher Handschrift wurde die endgültige Liste erst im Jahre 1742 fertig. Das beweisen auch die Jahreszahlen der neueren Eintragungen. Der einführende Text lautet: "Jeder ehrenwerte Zunftmeister muss nach altem Brauch in diese Taufe (ohne jeder Bewilligung) einen Forint geben, von diesem Forint wird diesem in der Zunft lebenden Meister d 111