Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. 4. 1688 - 1848 - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 16. (Székesfehérvár, 1979)
Kállay István: Székesfehérvár város bíráskodásának XVIII. százado forrásai
István Kállay QUELLEN ZUR GESCHICHTE DER GERICHTSBARKEIT DER STUHLWEISSENBURG IM XVIII. JAHRHUNDERT Auszug Das Gebiet der ungarischen Stadtgerichtsbarkeit ist nicht sehr bekannt. Wir kennen die Strafgerichtsbarkeit und den Zivilprozess der Komitate, die herrschaftliche Gerichtsbarkeit, aber die Entwicklung der städtischen Jurisdiction ist (mit Ausnahme der Praxis der Gerichtsbarkeit der Städte Ofen und Pest 1686—1708) noch nicht aufgeschlossen. In den Stadtarchiven wird ein sehr reichvolles Schriftgut über dieses Thema aufbewahrt. Als Beispiel nimmt der Vortrag die Bestände des Stadtarchivs von Stuhlweissenburg. Protocollum sessionale. Der Stadtrat hatte wöchentlich eine Sitzung. Das Protokoll enthält das Datum, die Namen der Anwesenden und die Gegenstände der Sitzung. Der Magistrat erörterte die Verwaltungssachen mit denselben der Gerichtsbarkeit gemeinsam. Bis 1729 führten sie sogar kein spezielles Gerichtsprotokoll. Es kam vor, dass einige Sitzungen nur Gerichtssachen behandelten. In diesem Fall wurde der ganze Text des kriminalen und zivilen Prozesses eingetragen. Wir können in den Protocollen einige Inquisitionen finden. Deshalb stellt das Protocollum sessionale eine reichvolle Quelle der Gerichtsbarkeit dar. In den Protokollen wurden nämlich immer die Namen der Angeklagten, das Delikt und das Urteil angegeben. Acta politica et juridica Dieser Bestand enthält die Rescripten, Briefe und andere Schriften der Statthalterei, Hofkammer, anderer Behörden und dieselben der Privatpartein. Die meisten Materialen über die Gerichtsbarkeit (benevolum examen, extractus causarum, instructiones, instantiae, gravamina, usw.) liegen hier. Der Bestand wurde nach 1787 geordnet und elenchisiert. Causae criminales et civiles Die Schriften der kriminalen und ziwilen Prozesse (ebenso nach 1787 geordnet). Die Texte zeigen eine geringe Ähnlichkeit mit denselben der Komitatsjurisdiction. Es gibt Anklageschrift (diente oft gleichzeitig als Zitation), levata, parium petetio, litis contestatio, usw. Die Quellen deuten auf ein Summerverfahren hin; es gibt nur ein Unstersuchungsprotokoll, benevolum examen und in dorso das Urteil. 97