Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. 4. 1688 - 1848 - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 16. (Székesfehérvár, 1979)

Kállay István: Székesfehérvár város bíráskodásának XVIII. százado forrásai

István Kállay QUELLEN ZUR GESCHICHTE DER GERICHTSBARKEIT DER STUHLWEISSEN­­BURG IM XVIII. JAHRHUNDERT Auszug Das Gebiet der ungarischen Stadtgerichtsbarkeit ist nicht sehr bekannt. Wir kennen die Strafgerichtsbarkeit und den Zivilprozess der Komitate, die herrschaft­liche Gerichtsbarkeit, aber die Entwicklung der städtischen Jurisdiction ist (mit Aus­nahme der Praxis der Gerichtsbarkeit der Städte Ofen und Pest 1686—1708) noch nicht aufgeschlossen. In den Stadtarchiven wird ein sehr reichvolles Schriftgut über dieses Thema aufbewahrt. Als Beispiel nimmt der Vortrag die Bestände des Stadt­archivs von Stuhlweissenburg. Protocollum sessionale. Der Stadtrat hatte wöchentlich eine Sitzung. Das Protokoll enthält das Datum, die Namen der Anwesenden und die Gegenstände der Sitzung. Der Magistrat erörter­te die Verwaltungssachen mit denselben der Gerichtsbarkeit gemeinsam. Bis 1729 führten sie sogar kein spezielles Gerichtsprotokoll. Es kam vor, dass einige Sitzungen nur Gerichtssachen behandelten. In diesem Fall wurde der ganze Text des krimina­­len und zivilen Prozesses eingetragen. Wir können in den Protocollen einige Inqui­sitionen finden. Deshalb stellt das Protocollum sessionale eine reichvolle Quelle der Gerichtsbarkeit dar. In den Protokollen wurden nämlich immer die Namen der An­geklagten, das Delikt und das Urteil angegeben. Acta politica et juridica Dieser Bestand enthält die Rescripten, Briefe und andere Schriften der Statthal­terei, Hofkammer, anderer Behörden und dieselben der Privatpartein. Die meisten Materialen über die Gerichtsbarkeit (benevolum examen, extractus causarum, instruc­tiones, instantiae, gravamina, usw.) liegen hier. Der Bestand wurde nach 1787 ge­ordnet und elenchisiert. Causae criminales et civiles Die Schriften der kriminalen und ziwilen Prozesse (ebenso nach 1787 geordnet). Die Texte zeigen eine geringe Ähnlichkeit mit denselben der Komitatsjurisdiction. Es gibt Anklageschrift (diente oft gleichzeitig als Zitation), levata, parium petetio, litis contestatio, usw. Die Quellen deuten auf ein Summerverfahren hin; es gibt nur ein Unstersuchungsprotokoll, benevolum examen und in dorso das Urteil. 97

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