Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. 3. Török kor - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 15. (Székesfehérvár, 1977)
Hegyi Klára: A török közigazgatás és a magyar városi autonómia
Klára Hegyi TÜRKISCHE VERWALTUNG UND DIE AUTONOMIE DER UNGARISCHEN STÄDTE (Auszug) Drei Komponenten bestimmten es, wie das türkische Reich sich in Ungarn einrichtete: das Eroberer-System der Türken, die weiterlebenden örtlichen Organisationen und Traditionen der Bevölkerung, sowie die militärische Stärke und Bestrebungen der königlichen Regierung und des ungarischen Adels. Die Veränderungen der anderthalb jahrhundertigen Türkenherrschaft können wir am besten daran abmessen, ob welcher von den drei Faktoren derzeit der Bestimmende war. Die königliche Regierung und der ungarische Adel hatten eben nur den Kampf begonnen zur Wiederherstellung ihres Einflusses über dem verlorenen Gebiet (doppelte Besteuerung). Die lokalen Organisationen der Einwohnerschaft funktionierten auch nach der Eroberung weiter, aber ihre Tätigkeit überschritt nicht die von den türkischen Behörden festgesetzten Rahmen. Sie waren in erster Linie nur Stellvertreter türkischer Ämter und nur in zweiter Reihe Organe zum Schutz der Interessen der Einwohnerschaft. Die örtlichen Organe der türkischen Verwaltung verteilten sich noch gleichmässigcr, den Ansprüchen einer ständigen bürgerlichen Verwaltung entsprechend am besetzten Gebiet. Vom Anfang des 17. Jahrhunderts haben sich die Verhältnisse allmählich verschoben. Die militärischen Kräfteverhältnisse glichen sich aus. Das System der doppelten Besteuerung konsolidierte sich, die Einzahlung der den Türken gebührenden Steuern und die Erledigung der Angelegenheiten der Siedlungen wurden zur Aufgaben der erwählten Vorgesetzten der Einwohnerschaft. Gegen Ende des Jahrhunderts verhessen die türkischen bürgerlichen Beamten auch die letzten solchen Städte, in welchen keine Garnison war. Damit wurde die Einrichtung der Türken eindeutig durch den strategischen Standpunkt bestimmt, und strebte in erster Linie nach Sicherung der militärischen Besatzung und der stetigen Steuereinsammlung. Es bildeten sich Zentren des mohamedanischen Militärs und der bürgerlichen Einwohnerschaft aus, zur gleichen Zeit blieb in einer Reihe von Städten — besonders zwischen Donau und Theiss — die örtliche Einwohnerschaft allein, ihre Autonomie verstärkte sich. Das Zunehmen des Wirkungskreises der städtischen Selbstverwaltung konnte nur auf der Raumverlierung der türkischen Verwaltung beruhen. Das zeigte sich nicht in der Verminderung der türkischen Ämter, Beamten oder durch diese erledigten Sachen deren Anzahl betreffend, sondern in dem, dass die türkischen Organe die Initiative und die Handlung in immer grösserem Masse den Autonomien der Einwohnerschaft überliessen, sie stellten nur in einem fort aus — richtiger gesagt: verkauften die Bewilligungen für einzelne konkrete Fälle. Das eine Zeichen des begonnenen Verfalls des osmanischen Reiches war die Lockerung der Übersicht und Kontrolle der zentralen Regierung über die Verwaltung ihrer Provinzen. Der beste Teil der ungarischen Angelegenheiten staute sich im Amt der sich fortwährendtauschenden Paschas von Buda. Die Lockerung der zentralen Kontrolle lösste auch beim unteren Stand Lockerung aus. Die im 15. Jahrhundert auf gebaute Amtshierarchie, welche mit der kompli-95