A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1989/90-1. (Szeged, 1992)
Éremtan - Kőhegyi Mihály: Römische Münzfunde bei den Sarmaten des Karpatenbeckens
lager selbst, 22 das die Völker aus den Gebieten jenseits der Grenze nur an festbestimmten Tagen betreten durften. 23 Die strenge Kontrolle durch das Militär war nicht nur aus Verteidigungsgründen berechtigt (die Barbaren hatten die Möglichkeit zur Marktzeit das Wehrsystem und die Stärke der Festung zu erspähen), 24 sondern auch wegen der Einhaltung der verschiedenen Zollvorschriften. 25 Bei den Aquincumer Zollbehörden war vermutlich ein germanischer bzw. sarmatischer Dolmetscher eingestellt. 26 Aus Brigetio wissen wir hingegen von einem dakischen Dolmetscher. 27 Märkte wurden an verhältnismäßig wenigen Stellen zugelassen, 28 jedoch parallel mit der allmählichen Auflockerung des Limes kam es auch schon an kleineren Orten zu Märkten. 29 Jede Ware fiel unter Zollpflicht (man mußte die Octava, d. h. 12,5% zahlen), 30 deshalb versuchte man die Zollvorschriften zu umgehen. 31 Im Handel wurden größtenteils freigelassene Sklaven beschäftigt. 32 Solche sind uns aus Aquincum, 33 Mursa, 34 Intercisa 35 und Bánostor bekannt. 36 Ihre Herren waren meist Veteranen, unter deren Aufsicht 4—5 Sklaven den Handel verrichteten und ihren Herren reichliche Einkünfte brachten. 37 Selbst innerhalb der römischen Provinzen stehen uns nur wenige Angaben zur Verfügung, wie die Ware zum Verbraucher gelangt ist. Über den Handel mit den Völkern jenseits der Grenze haben wir natürlich noch bescheidenere Vorstellungen. Es steht fest, daß der Handel vom 2. Jh. an schon staatlich organisiert war, staatliche römische Kaufleute begangen sogar die barbarischen Gebiete. 38 Zuweilen wurde der Handel eingestellt, um die benachbarten Völker zu bestrafen. 39 Einzelne Stämme trieben auch in uralter Weise einen Tauschhandel. 40 Als Steuer mußten zuweilen die 22 G. ALFÖLDI: Das römische Pannonién. Forschungen und Ergebnisse. Das Altertum. 1963 146. 23 Dio Cassius 71, 19. 24 Es wurde auch der Platz der Märkte bestimmt. Dio Cassius 71, 11, 3. 25 Á. DOBÓ: Publicum Portorium Illyrici. Die sich auf das Zollsystem des Illyricum beziehenden Inschriften. DissPann II. 16. Budapest 1940. 26 CIL III. 14 349. 27 L. BARKÓCZI: Dák tolmács Brigetioból (Dakischer Dolmetsch aus Brigetio). ArchÉrt 1944—1945. 178—192. 28 Cod. lust. 4, 63, 6. 29 Der Burgus bei Solva wird z. B. Commercium genannt „qua causa est factus". CIL III. 3653. 30 CIL III. 4288. 31 Á. DOBÓ: A római vámokról (Über die römischen Zölle). ArchÉrt. 1946—1948. 208—215. 32 A. MÓCSY: Die Entwicklung der Sklawenwirtschaft in Pannonién zur Zeit des Principates. ActaAntHung 1956. 229—230. 33 CIL III. 3607., 14 352., 10 551, Germania 1932. 290. 34 CIL III. 15 146., 15 141. 35 Intercisa I. (Dunapentele — Sztálin város). Geschichte der Stadt in der Römerzeit. ArchHung XXXIII. Budapest 1954. No. 69., 124., 371., 399. 36 GY. DUDÁS: A begecsi ásatásokról (Über die Ausgrabungen in Begecs). ArchÉrt 1902. 350. 37 S. BOLIN: Die Funde römischer und byzantinischer Münzen im freien Germanien. Deutsch. Arch. Inst. 1929. 129. 38 Caesar: B. G. I. 39— 39 Ammianus Marcellinus 27, 5, 7. 40 TACITUS, Ann. II. 62. 443