A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1964-65. 2. (Szeged, 1966)

Patay, Pál: Vorläufiger Bericht der Ausgrabung des kupferzeitlichen Gräberfeldes von Magyarhomorog

Siebenbürgen wohlbekannte Gerät unter authentischen oder auch nur halb authen­tischen Umständen nur in wenigen Fällen zum Vorschein. Durch Ausgrabung wurde nur ein Stück gefunden, im Grab 18. von Jászladány. Wir wissen auch vom Exemplar von Marosdécse, dass es sich auch in einem Grab befand, und auch aus dem Gräber­feld von Fényeslitke kamen vor den Ausgrabungen ebenfalls 4 Exemplare ans Tages­licht. Sowohl das Gräberfeld von Fényeslitke als auch das von Jászladány gehört zur Bodrogkereszturer Kultur, dadurch konnte man die Kreuzschneidige Doppelaxt auf der Tiefebene schon bisher als charakteristisches Gerät dieser Kultur betrachten. Auch unser Fund von Magyarhomorog bestätigte diese Feststellung, der schon das zweite unter völlig authentischen Umständen ausgegrabene Exemplar dieses wohlbe­kannten Gerätes ist. Wir müssen aber bemerken, dass nicht nur diese kupferne Axt von dieser Gegend bekannt ist. Ebenfalls in der Flur von Magyarhomorog, bei Mogyorósta­nya, das von unserem Gräberfeld etwa 3 km nach SO entfernt liegt, beglaubigte Attila Horváth im Jahre 1959 ein bei der Ausschachtung einer Silogrube gefundenes Grab, worin sich unter anderen auch eine zerbrochene kupferne Kreuzschneidige Doppelaxt befand. Ebenfalls in der Nähe unseres Gräberfeldes, NW-lich von ihm etwa 5 km entfernt auf dem Vajdalapos in der Bemarkung von Mezősas kam eine weitere Axt unter anderen kupfernen Geräten angeblich ebenfalls in einem Grabe vor. Im Grab XLVI. von Magyarhomorog lag die Axt übrigens den Schädel berüh­rend vor der Stirn des О —W-lich orientierten und auf der rechten Seite liegenden Skelettes auf ihrer Seite. Auf Grund ihrer Lage reichte der ehemalige Stiel bis zur linken Hand der Leiche. Die Skelette waren in sämtlichen Gräbern, in denen man sie wahrnehmen konn­te, gekrümmt und in Richtung О —W orientiert. Auch die Gräber, in denen das Skelett schon vermodert ist, bedeuteten keinen Widerspruch. Es ist also beachtens­wert, wie sehr man sich in diesem Gräberfeld an die in der Bodrogkereszturer Kultur übrigens im wesentlichen allgemeine — aber durch Ausnahmen fast immer vermischte — Bestattungsordnung hielt. Von den beobachtbaren Skeletten waren 15 auf die rechte, 25 auf die linke Seite gelegt. Auch dies entspricht der in den anderen Gräberfeldern gesehenen durchschnitt­lichen Lage, dass sich die Gräber, in denen das Skelett auf der linken Seite liegt, in der Mehrheit befinden. Zwar ist die anthropologische Untersuchung der Skelette des Magyarhomoroger Gräberfeldes noch nicht gemacht worden, es mangelte ja an Zeit, trotzdem können wir auf Grund der Folgerungen aus anderen Gräberfeldern annehmen, dass die auf der rechten Seite liegenden Skelette zu Männern und die auf der linken Seite vorwiegend zu Frauen gehören. Zwar gibt es Fälle, wo die anthropologische Untersuchung auch auf den rechtsorientierten Skeletten den femi­ninen Charakrer feststellt, jedoch müssen wir in Rücksicht nehmen, dass sich gewisse Fehler in den Bestimmungen infolge der Verschwommenheit der Charakterzüge nicht vermeiden lassen. Trotzdem werden die Folgerungen, indem wir eine grosse Zahl von Fällen untersuchen, nicht beeinflusst. Im Falle der Bodrogkereszturer Kultur verfügen wir aber über eine so grosse Menge von Untersuchungsmaterial (über mehrere Hundert Gräber), dass dies hinreichenden Grund zu allgemeinen Folgerungen bildet. Eben deshalb werden wir, als wir uns in den weiteren das Fundmaterial des Gräberfeldes von Magyarhomorog zum Untersuchungsgegenstand machen, es bzw. die darüber gesammelten Beobachtungen mit dem Material des bisher bekannt gewordenen Gräberfeldes bzw. mit dem der Gräber der Bodrogkereszturer Kultur vergleichen, um so auch zu allgemeinen Folgerungen zu gelangen. Natürlich können 12

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