A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1964-65. 2. (Szeged, 1966)

László, Gyula: Orientierungsbericht über die Ausgrabungen in Csongrád–Felgyő

Der Grundriss zeichnete sich mit unverkennbarer Reinheit in dem gelben Sand ab. Pfahlspuren und Herd fehlten auch hier (die Spuren der Feuerung auf der Ober­fläche mag der Pflug weggeackert haben). Dieser kreisförmige Hausgrundriss (Jurte) entschied die seit längerer Zeit vielumstrittene Frage der ungarischen Hausforschung, ob unsere Vorfahren ein kreisförmiges Zelthaus besessen haben sollen. Das Umgeben mit starkem Graben und Wall dieser Wohnstätte bezeugt uns, dass wir hier nicht mehr von einer Nomadenjurte sprechen können, sondern dass diese in bezug auf ihre Rolle schon sesshaft gewordenen Menschen als Wohnstätte gedient hat. Abb. 2. Von der Sesshaftigkeit zeugen auch die auf der Ansiedlung zum Vorschein ge­kommenen Funde. Nebst den vielen Mahlsteinstücken fanden wir in einer Grube verborgen auch ein unversehrtes Paar (also eine Handmühle); Sichel, Pferdekratzer und andere Geräte zeugen gleichfalls für die feste Niederlassung, den Ackerbau und die Stallung des Viehes. Mittelbar zeigen hierfür auch jene mit Graben und Wal! um­gebenen Flächen, aufweichen wir nichts gefunden haben. Ehemals dürften sie offen­bar als Pferche gedient haben (in den Gräben gibt es wenig Scherben, aber reichlich Tierknochen!). Die richtigen Ergebnisse der Felgyőer Ausgrabung werden sich erst im Anschluss an die Bearbeitung der Funde herausbilden. Die Verbindung der Friedhöfe und der Ansiedlung, die Aufdeckung des Schicksals der Urbevölkerung verspricht uns ein Ergebnis von Quellenwert. Zum Abschluss möchte ich jetzt einige theoretische Über­legungen vortragen und sie zur Debatte stellen. Diese Überlegungen dürften sich natürlich im Laufe der Bearbeitung der Funde oder im Lichte der weiteren Ausgra­bungen noch modifizieren. Die erste ist die Beobachtung, dass sich die bisher aufgefundenen ,,Jurten" nahe bei Gedahalom, also bei der später erbauten Kirche befinden, hingegen kommen einige Spuren von Erdgrubenhäusern, einige Hüttenspuren von diesen ferne am Ufer des Flusses vor. Sollte sich diese Beobachtung auch späterhin als zutreffend er­weisen, so könnte man mit vollem Recht an eine innerhalb der Dorfgemeinschaft an­hebende — oder mit der Landnahme begonnene? — soziale Gliederung denken: zwischen denjenigen, die im Mittelpunkt an einem bestigten Ort wohnten und den­jenigen, die auf das Flussufer angesiedelt wurden. Diese Siedlungsgrappe könnte man zutreffend ,,Armeleutzeile" nennen. Zu der zweiten theoretischen Überlegung wurde ich schon früher dadurch gelei­tet, dass wir nebst den Herden der Siedlungen bisher von zwei Friedhöfen aus der Landnahmezeit Kenntnis haben und lose Gerüchte (,,ein mit Pferd und Schwert 119

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