Veres László: A Bükk hegység hutatelepülései (Miskolc, 2003)

HÜTTENSIEDLUNGEN DES BÜKK-GEBIRGES

es ihnen gefiel, konnten sie der Lockung anderer Unternehmer nachgeben und weggehen. Sie waren keine herrschaftlichen Knechte. Ihre an die Herrschaft geknüpfte Beziehung begrenzte sich auf ein einziges Gebiet. Für die Nutzung des Grundstückes ihres Wohnortes hatten sie Zensus zu zahlen. Die Bevölkerung der Siedlerdörfer stand schon in direkter und enger Beziehung mit der Kronenherrschaft von Diósgyőr. Diejenigen, die sich mit der Erlaubnis der Herrschaft ansiedelten, bekamen Haus und Grundstück zur Benutzung und verpflichteten sich dazu, sich gegen Lohn mit Holzgewinnung, Kalk- und Kohlebrennen und sonstigen Waldarbeiten zu beschäftigen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden 30-36 Kreuzer für eine Klafter Holz und 15 Kreuzer für das Brennen von einem Fass Kalk gezahlt. Verschiedene Angaben beweisen, dass die Waldarbeiten auch für die Bevölkerung im Bükkalja eine Anziehungskraft hatte und viele hätten sich in der Ansiedelung niedergelassen. Die Bewohner von Kisgyőr, Felsőgyőr, Diósgyőr, Bábony, Varbó, Parasznya und Radostyán bewiesen besonderes Interesse dafür. Doch ihre Besiedlung wurde nicht genehmigt, weil „... sie der Herrschaft eher zum Schaden und nicht zum Nutzen gewesen wären." Offenbar waren die Entvölkerung der Leibeigenendörfer und der Ausfall der Leibeigenenleistungen der Grund. Die Bewohner der Siedlerdörfer gelangen erst 1853 zum Besitz, als sie den Verfügungen des Urbarialpatentes entsprechend Wald­und Weidegebiet bekamen. Dann, 1895, gerieten die Grundstücke auch in ihren Besitz „...Laut der Behandlungszweige der Finanzverwaltung wurden die Immobilien, die im Bereich der Finanzverwaltung lagen, abgetrennt." So bildeten sich die inneren Teile und

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