Kunt Ernő szerk.: Kép-hagyomány – Nép-hagyomány (Miskolc, 1990)

I. RÉSZTANULMÁNYOK - Alfred Messerli: A látványéhség kielégítésének szabályozásáról - A Zürich melletti Örlikon község második mozgóképszínháza körüli viták jegyzőkönyv

Zeit meistens im Kino, mit kamerádén; H. (Appenzeller) kein K., verwahrlost; J. in der abeitslosen Zeit schlendert er herum, besucht Kino; K. zieml. häufig im Kino; L. ich dachte nicht daran, Arbeit zu suchen. Immer im Kino und Variété. Mindestens 4-5 m. pro Woche. Ich besuchte alle Kinos der Stadt, kannte alle Programme. M. häufig Kino, besonders Detektivgeschichten liebte ich; N. Kino und Variété mit Mädchen, unterschlägt Geld dazu; O. Kino sehr häufig, beinahe alle der Stadt; P. Kino gern; Q. Kino häufig, unterschlägt Geld dazu; R. Kino sehr gern, besonders Detektivgeschich­ten. Stiehlt im Laden Geld, um zu gehen." Zusammenfassend: „Von 17 Fällen 14 gute Kinobesucher = 82,3%." Die Jugendanwaltschaft Winterthur hat eine umfassende Liste von Fällen, bei denen das Kino in irgend einer form hineinspielt, zusammengestellt. Aus der Akte Nr. 134 sei folgende Szene mitgeteilt: „Im Moment des Unglücks habe ich gar nicht gedacht, dass [die Pistole] geladen war. Wir machten einfach Spass, führten ein kleines Kinos­tück auf, indem Frau Schmid sagte, ich mache ein Gesicht, wie Sherlock Holmes, worauf ich einige Faxen machte [. . .] Ich bin mit Müllner fast alle Abende nach Feierabend in die Stadt gegangen, und oft waren wir im Kino." Und das Aktenstück Nr. 177 gibt die Aussage eines Vaters wieder, wonach sein Sohn in letzter Zeit nicht mehr recht pariere. Früher sei er sehr scheu gewesen, jetzt trete erfrech auf, mit Mienen und Gesten, die er deutlich im Kino gelernt habe. Die Jugendanwaltschaft Horgen hatte noch keine Gelegenheit, „grössere schädi­gende Einflüsse auf die Jugend festzustellen", da der erste Kinematograph im Bezirk erst am 1. Januar 1921 eröffnet worden ist. Aus Bulach liegt der Bericht über den Angeschuldigten R.b. vor, ein Zögling der Erziehungsanstalt Brüttisellen, der zugestanden habe, dass der häufige Besuch von Kinos, wozu ihm seine Mutter Gelegenheit verschaffte, den Grund und die Ursache für seine verbrecherische Neigungen und Handlungen bildeten. Die zahlreichen „Mord- und Raubvorstellungen im Kino mit ihrem affectiösen Begleiterscheinungen" hätten in ihm die Lust und den Drang nach Taten geweckt und zugleich sein Gewissen abgestumpft, wodurch er zum Dieb geworden. Der Staatsanwalt Brunner nennt das Kino „das Theater der Jetztzeit", wo „der grösste Teil der städtischen Bevölkerung seine Schaulust befriedigt". Die arbeitsmüden und haltlosen Elemente jeder Bevölkerungsklasse würden durch die Darstellung von Glanz, Reichtum, Grosstun, pflichtenlosem und oberflächlichem Leben angezogen unf fühlten sich in ihrer Schwäche bestätigt und anerkannt und glaubten endlich, ein solches pflichtenloses, oft abenteuerhaftes abwechslungsreiches Leben ohne strenge Pflicht und Konzentration existiere wirklich, was den Entschluss zu Abenteuer, Unterschla­gung Und Diebstählen erleichtere (Staatsanwalt Dr. Zürcher). Dass bei jungen Leuten „die Umsetzung der Phantasieerzeugnisse in Nachahmung, zuerst im Spiel und allen­falls auch im Ernst, rasch von sich geht, bedarf keiner weitern Erörterung" (Jugendan­waltschaft Winterthur). Besonders für „sittlich gefährdete Menschen" verwische sich durch das Bemühen der Darsteller (manch einer sei ein Künstler in seinem Fache), auch dem „schwersten Verbrechen [. . .] eine ästhetische Seite abzugewinnen", die Diskrepanz zwischen Theater und Wirklichkeit (Staatsanwaltschaft Zürich). Soviel steht für sie fest: Der Kinematograph vermittelt ein falsches Abbild von der Wirklichkeit und zugleich ein gefährliches Wissen (Einbruchsmethoden usw.). Die Zerstörung und Fragmentierung einer symbolischen Ordnung, in der die bürgerliche Gesellschaft zu erkennen ist, geschieht nach dieser ideologiekritischen Denkfigur durch die Schwächung des Vermögens, zwischen der Realität und seinem täuschend ähnlichen Abbild, welches der Kinematograph entwirft, zu unterscheiden. Die Evidenz des Geschauten verleitet zur Imitation: man möchte es ebenso machen. Zu diesem Modell einer kausalen Verknüpfung von visueller Vorgabe und tätiger Aneignung treten beleg-

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