Kunt Ernő szerk.: Kép-hagyomány – Nép-hagyomány (Miskolc, 1990)

I. RÉSZTANULMÁNYOK - Alfred Messerli: A látványéhség kielégítésének szabályozásáról - A Zürich melletti Örlikon község második mozgóképszínháza körüli viták jegyzőkönyv

eine Vorstellung von der Bedeutung des Kinematographen: „In Zürich besitzen wir zur Zeit zwölf Kinotheater mit rund 3 000 Sitzplätzen, die sich naturgemäss in den bevöl­kertsten Stadtgegenden etabliert haben. So besitzt der Kreis I deren sieben, der Kreis IV deren vier, vährend die Kreise II, III, VI, VII und VIII leer ausgehen. Diese Theater teilen sich nach programm und Darbietungen deutlich in zwei Teile: solche, in denen immer noch der Schauerfilm seinen Nervenkitzel auslöst, und andere, in denen das uaturbild und eine geschmackvolle Auswahl von Schauspielen und Aktualitäten Einlass findet. Täglich besuchen Zürichs Kinotheater 6-7 000 Personen. Die Gründe zu diesem Besuch sind das kleine Eintrittsgeld, mit dem kein anderes Theater konkurrieren kann, dass man an keine Zeit gebunden ist und sich nicht auf den Besuch vorbereiten muss." Nach 1912 brachen Klagen besorgter Eltern und Erzieher über den schädigenden Einfluss des Kinematographen nicht mehr ab. Eingaben von der „Schweiz. Vereinigung für Kinder- und Frauenschutz" (27.;pril 1912), von dem „Christlichen Verein junger Männer" in Zürich-Aussersihl (27.Mai 1913) uns con 70 Lehrer und Lehrerinnen aus dem Kreis IV (26.Mai 1913) wurden beim Regierungsrat und der Justizbehörde einge­reicht. Die Kantonale Justiz- und Polizeidirektion reagierte darauf mit dem Erlass eines totalen Verbotes der Kinobesuche für Jugendliche unter 15 Jahren, ausser für beson­dere Jugendvorstellungen, ohne mit dem Verbot strafrechtliche Bestimmungen verbin­den zu können. Die in diesem Jahre (1912) angeklagten Kinematographenbesitzer, welche Kindern unter 15 Jahren den Zutritt gestattet hatten (in einzelnen Fällen waren die Kinder drei bis vier Jahre alt), wurden freigesprochen. Das sozialdemokratische Volksrecht vom 4.Januar 1912 entwirft in einem Artikel „Kinematograph und Schule" ein düsteres Bild: „Eine Lehrerin J. H. teilt mit: Ich habe mir das Geschehen beschrei­ben lassen; es wurden durchwegs Morde, Selbstmorde, Unglücksfälle vorgeführt oder dann sinnlos dummes Zeug. Ungefähr die Hälfte meiner zweiten Klasse war schon bei solchen Vorführungen, darunter einige Schüler, die mir schon durch ihre Nervosität und Unlust zum Arbeiten aufgefallen sind. Ich erkläre mir jetzt diese Erscheinungen aus der Ueberreizung der Nerven und dem unruhigen Schlaf, wie diese nach solchen Darstellungen leicht begreiflich sind. Ein Lehrer der fünften Klasse, U. F., schreibt: Ein Knabe sagte aus: Gestern ging ich, wie schon oft, ind der Kinematograph H. an der . . .Strasse. Der Portier sagte mir, ich solle hinter einem mann hergehen, sonst werde ich nicht hineingelassen. Ich tat es. Ich gab dem Manne das Geld, damit er für mich ein Billett kaufe: [. . .] Ein Lehrer der dritten klasse, R. H., berichtet: Von 26 Knaben besuchen 22 die Kini, und zwar 12 ohne Begleitung Erwachsener. Viele (50 Prozent) Knaben verwenden alle ihre Rappen für dieses Vergnügen. [. . .] Ein Lehrer [. . .]. H. HL, schreibt: [. . .] Viele Schüler besuchen häufig Vorstellungen, zum Beis­piel über zwanzigmal während des Winters, in den Ferien fast jeden Tag. Andere Schüler gehen auch abends nach dem Hort, also nach 7 Uhr. Die Kinder erzählen namentlich von Räubergeschichten, Eisenbahnunfällen und von humoristischen Darbi­etungen mit sehr unwahrscheinlichen Handlungen. Viele Kinder scheinen start erregt zu werden." Die öffentlich geführte Diskussion um die schädigenden Einflüsse des Kinos auf Jugendliche wurde während des 1. Wltkrieges unterbrochen. Das Gesuch der Brauerei am Ütliberg im Jahre 1920 für den Betrieb eines zweiten Kinos in der Gemeinde Őrlikon (das erste, das „Colosseum", mit 270 Sitzplätzen, war 1912 eröffnet worden) löste sie abermals aus. DER ZWEITE KINEMATOGRAPH: Auf die Prüfung des Gesuches vom 21. mai 1920 um die Bewilligung zur Umwandlung des Saalgebäudes der Brauerei und der eingereichten Plana trat der Gemeinderat nicht ein, sondern wies die Petentin wegen mangelnden Bedürfnisses nach einem solchen Theater kurzerhand ab. Ein Aufruf

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