18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)
POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn
sollte. Der Statthaltereirat aber sträubte sich, nicht aus sachlichen Gesichtspunkten, sondern aus Rücksicht auf die unbeschränkten Nutzungsrechte der Grundherren gegen eine umfassende Regelung. Er berief sich ohne genügenden Grund darauf, daß Komitate und Grundbesitzer für die Pflege der Wälder befriedigend Sorge trügen und die Vielfalt der örtlichen Gegebenheiten keine allgemeingültigen Maßnahmen zuließe. So kam die Aufnahme und die systematische Waldnutzung vorderhand nur in den Kammergütern auf die Tagesordnung. Maria Theresia war jedoch nicht geneigt, sich mit der willkürlichen Mißhandlung der Privatwälder abzufinden. 1770 erschien endlich die von ihr vorgesehene Waldordnung für Ungarn, die verbot, Ziegen in Wälder zu treiben, die die Komitate verpflichtete, Forstinspektoren anzustellen, sowie die Städte, ihre Wälder vermessen und kartieren zu lassen, diese auf Schläge aufzuteilen und demgemäß abschnittsweise abzuholzen. Die Grundherren wollten sich jedoch mit keinem Einspruch in ihre eigene Waldnutzung zufriedengeben und waren abgeneigt, die Kosten eines systematischen Holzfällens, ebenso wie die Komitate die der Anstellung von Waldaufsehern zu tragen. Auch Fachleute standen erst zur Verfügung, nachdem seit 1770 an der Bergakademie von Schemnitz (Banskä Dtiavnica) der Unterricht aus Forstkunde eingeführt worden war. In Siebenbürgen hat die Regierung ebenfalls von den 1760er Jahren an Sorgfalt auf die Wälder verwendet. Im Interesse der Armee wurden Ziegen und Schafe aus den Wäldern an der Landesgrenze ausgewiesen, man verbot dürres Laub in den Wäldern zu verbrennen und im Jahre 1775 veröffentlichte das Gubernium eine Anweisung über die Bewahrung des Waldbestandes. Der stellenweise drohende Holzmangel und die häufigen Feuersbrünste gaben zu Verordnungen Anlaß, die den Bauern untersagten, hölzerne Gebäude und in der Nähe der Häuser hölzerne Umfriedungen zu errichten 24 . Viele und eingehende staatliche Verfügungen hat das Interesse des Kriegsrats an der Verbesserung des Pferdebestands in Ungarn hervorgerufen. Die Pferde der ungarischen Bauern waren rührig und anspruchslos, aber kleinwüchsig, die schwere Reiterei und die Beförderung von Kanonen und Munition erforderte jedoch Pferde von größerem Wuchs und stärkerem Körperbau. Man versuchte deswegen, zuerst aus Moldau und Ukraine Pferde zu importieren. Dann war man nicht nur für die Kammergüter darauf bedacht, bessere Hengste anzuschaffen und gute Stuten durch sie bespringen zu lassen, sondern es wurden auch Zirkularverordnungen erlassen, die zur Anwendung von größeren Hengsten anspornten und nach Aufzucht solcher Tiere zehnjährige Steuerfreiheit in Aussicht stellten. Auch an Ausgaben wurde nicht gespart, entsprechende Hengste zu kaufen und zu verteilen, und den Züchtern, die in dieser Hinsicht beachtenswerte Ergebnisse aufzuweisen vermochten, Belohnungen zukommen zu lassen. Anstatt der in den Gestüten üblichen ungeregelten und deshalb die Veredelung behindernden Befruchtung der Stuten wurde das Verfahren bei der einzeln durchzuführenden Beschälung ausführlich 21 Magyar Országos Levéltár, A 58, 5514/1776, 4212/1777. Eckhart 33. Müller 32. Jordan 112. Wellmann, A magyar mezőgazdaság, 173f.