Németh Györgyi szerk.: Manufaktúrák Magyarországon 2. Industria et Societas 1. Manufaktúrák és kora tőkés ipari kisvállalkozások. Sátoraljaújhely, 1991. október 3-4. (Miskolc, 1994)

Schlußwort

SCHLUßWORT Anläßlich der Manufakturkonferenz in Miskolc im Jahre 1989 bildete sich um das Herman-Otto-Museum eine informale Arbeitsgruppe mit der Zielset­zung, die Geschichte der Manufakturen und anderer industrieller Kleinunter­nehmen in Ungarn aus wirtschafts-, sozial- und technikgeschichdicher Sicht zu erforschen. Am Schluß unserer jetzigen Konferenz können wir feststellen, daß wir in diesem Sinn tätig waren. Es ist sehr erfreulich, daß in den zwei vergan­genen Jahren die Landesgrenzen geöffnet wurden und so vier-vier Kollegen aus der Slowakei, bzw. Rumänien an unserer Tagung teilnehmen konnten. Wir hörten zwei Vorträge über die Ergebnisse der sächsischen und einen über der rumänischen Geschichtswissenschaft. Es ist nicht meine Aufgabe, die Vorträge der Konferenz zu rekapitulieren. Ein jeder Teilnehmer kann feststellen, daß die Vorträge und die anschließenden Diskussionen wertvoll und gedankenerregend waren. Ich will aber nicht ver­meiden, einige Folgerungen zu formulieren. Es war ein interessanter Zug der Konferenz der Anspruch auf Korrektur äl­terer Feststellungen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Walter Endreis Vortrag hinweisen: er ergänzte und korrigierte aufgrund seiner neueren archi­valischen Forschungen den Inhalt seiner vor 20 Jahren erschienenen Monog­raphie. Er bewies damit, daß die wissenschafdiche Arbeit nie abgeschlossen werden darf. Péter Takács und István Udvari befaßten sich mit dem Problem, warum kei­ne Manufakturen in der Zips und in Nordostungarn im 18. Jahrhundert ent­standen sind, obzwar die Vorbedingungen dazu gegeben waren. Nun möchte ich mich an den Diskussionsbeitrag Paul Binders anschließen. Seine Forderung war: „Man soll genau bestimmen, worüber man spricht." Zwei Fragen wurden damit angeschnitten: der Begriff Siebenbürgen und die Manufakturstatistik. Was Siebenbürgen anbelangt: das Fürstentum, bzw. Großfürstentum Sie­benbürgen war von 1541 bis 1867 ein vom Königreich Ungarn abgesonderter Staat, mit seinen jeweiligen Grenzen. Was außerhalb dieser Grenzen lag, darf nicht als Siebenbürgen behandelt werden. Der heutige Sprachgebrauch nennt jenes Gebiet Siebenbürgen, welches seit 1918/1920 zu Rumänien kam. Das Banat soll also vor 1918 nicht als siebenbürgisches Gebiet behandelt werden. Und man darf die heutigen Staatsgrenzen in die Vergangenheit zurückschieben. Es ist komisch über den siebenbürgischen Steingutexport in die Tschechoslo­wakei in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu hören.

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