A Herman Ottó Múzeum Évkönyve 39. (2000)

HAVASSY Péter: Gömör és Torna vármegyék nádori közgyűlései a 14-15. században

Nach der Entgegennahme des königlichen Auftrages stellte der Palatin einen Reiseplan zusammen und benachrichtigte die Komitate, sich um die Zusammenrufung der Hauptversammlung zu kümmern und diese kundzugeben. Die Kundgebung erfolgte in der üblichen Form, durch Ausschreiung auf dem Markt, deren Foren - aufgrund einer Urkunde aus dem Jahre 1408 - die Gemeinden Csernek, Rév (Bánréve) und Gömör gewesen sind. Da am Anfang der Herrschaft von Ludwig dem Großen die Rechtsprechung des Palatins in der ländlichen Kurie abgeschafft wurde, konnte sich der Palatin mehr Zeit für die Zelebrierung der Kongregationen nehmen, was wiederum die Abhaltung der Versammlungen für nur ein bzw. für zwei benachbarte Komitate ermöglichte. Wegen dieses Faktes bildeten sich v.a. im nördlichen Teil des Landes ständige „Paare" heraus, so tagten, von ein-zwei Ausnahmen abgesehen die Komitate Gömör und Torna, Hont und Nógrád, Nyitra und Trencsén, sowie Abauj und Sáros usw. zusammen. So tagte also Gömör und Torna normalerweise zusammen, und wir finden - auf Grund unserer bisherigen Kenntnisse - nur sechs Ausnahmen von dieser Regel. Primäre Aufgabe dieser Versammlungen war die Aufspürung, Verfolgung und letztlich die Ausmerzung der Verbrecher und Missetäter (publici melafactores), die Auffindung und die Zurückgewinnung der Grundbesitze des Königs und der Königin (celatores iuris regii), sowie die Rechtsprechung in zivilen- und in Strafangelegenheiten. Es kommen aber auch Untersuchungen bezüglich des Adelsstandes, Prozesse über Machthaberei und Schuldfragen und auch die Absteckung von Mädchenvierteln usw.. vor. Man begegnet auch sog. außergerichtlichen Handlungen, so z.B. unterzeichnet der Palatin eine Urkunde, es wird in seiner Gegenwart ein Testament gemacht oder ein Pfandbesitz zurückgegeben usw. Aufgrund des 29. Gesetzartikels vom Jahre 1298 mußten die palatinischen Hauptversammlungen von Frühjahr bis Herbst abgehalten werden. Die Komitate Gömör und Torna kamen meistens im Juni und im Oktober an die Reihe, doch im Jahre 1466 konnte es dem Landesrichter László Palóci und den Teilnehmern nicht mehr allzu warm sein, da das Forum sogar noch am 25. November anhielt. Die Hauptversammlungen begannen, auf Grund der übereinstimmenden Zeugnissen der Fachliteratur im allgemeinen an einem feria secunda, d.h. an einem Montag. So war es auch in Gömör, nur zwei Tage in den Jahren 1370 und 1429 ausgenommen, an denen die Versammlungen an einem Mittwoch anfingen. Zur Zeit Ludwigs des Großen waren die Besuche des Palatins recht regelmäßig, so dauerten die Hauptversammlungen ungefähr eine Woche. Doch während der Herrschaft von Sigismund wurden die Besuche seltener, so zogen sich die Versammlungen wegen den sich angesammelten Angelegenheiten und Fällen in die Länge, und so kam es vor, daß im Jahre 1406 Miklós Garai sogar noch am 27. Tag der Hauptversammlung Urteil fällte. Die gemeinsamen Kongregationen der beiden Komitate fanden meistens bei Gömör und Tornaija statt („prope villám Gumur, prope villám Tornalia"). Der Palatin wurde von zahlreichen Leuten auf seinem richtenden Weg begleitet. Sehr oft befand sich der Vizepalatin und einer der Urteilsmeister in seiner Begleitung. Bei Belehnungen z.B. waren zur Ausführung der Flurumgänge die Leute des Palatins unerläßlich. In der Begleitung des Palatins erschien regelmäßig ein Mitglied des Fehérvárer Kapitels, sowie der Kaplan des Palatins, vor dem die üblichen oder die zuerkannten Eide abgelegt wurden. Auf den palatinischen Hauptversammlungen erschien - dem Vorausgegangenen aus der Árpádenzeit ähnlich - auch die Behörde des Komitates (der Gespan, der 149

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