Janus Pannonius Múzeum Évkönyve 29 (1984) (Pécs, 1985)
Régészet - Tóth István: Magna Mater és Attis kultuszának emlékei Pannoniában (Emklékkatalógus)
MAGNA MATER ÉS ATTIS größten Teil von Pannonién zusammengestellt ist, da es zwei Jahrzehnte zwischen dem Erscheinen der zwei Werke vergingen, und weil ein, an Menge und Charakter voneinander abweichendes Material wegen des überaus verschiedenen Ordnungsprinzip der Bände aus den zwei Gebieten bekanntgemacht worden ist. In unserem Katalog - was eine Vorarbeit für ein größeres Studium ist - wird einerseits das hierher gehörende Denkmalmaterial des vollständigen Gebiets der ehemaligen Provinz zusammengestellt, andererseits wird der Kreis der zubeachteten Funde auf Grund einheitlicher Gesichtspunkte festgesetzt. Die Auswahlsgesichtspunkte sind wie folgt: A) Es wurden alle inschriftliche Denkmäler mit einer Dedikation für Magna Mater aufgenommen, auch in dem Falle, als es eine übrigens nicht verkommene Benennung der Göttin enthält (Kat.-Nr. 5.), oder als es sich nur indirekt, durch Analogien auf den Kult der Großen Göttin beziehen läßt. (Kat.Nr. 8) - Bis heute kennen wir keine Dedikation auf den Namen von Attis aus Pannonién. B) Es wurden alle Darstellungen von Magna Mater, unberücksichtigt auf Maß und Material, aufgenommen. Auch jene Gegenstände wurden in den Katalog eingereiht, die ein charakteristisches Gegenstand des Kultes der Göttin darstellen (wie z. B. der phrygische Doppelaulos: Kat.-Nr. 29.), auch dann wenn die Verbindung zwischen ihm und dem Kult unsicher ist. C) Es wurden alle bildhauerische Darstellungen von Attis in den Katalog aufgenommen, auch die zu den Grabdenkmälern gehörenden Bilder von Attis tristis. Dies braucht etwas Erklärug. Es tauchte für Graillot noch nicht als Frage auf, daß diese Denkmalgruppe einen organischen Teil der Kultdenkmäler bildet. Später, in erster Linie auf den Einfluß von A. Schöbet, verbreitete sich die Meinung in der Forschung, daß der auf den Grabsteinen überwiegend paarweise dargestellte Attis tristis eine Figur bloß mit dekorativer Funktion ist, ohne jeglichen religiösen inhalt. Trotzdem handelten einige Verfasser ähnlicher Katalogen vielmals unkonsequent: obwohl im Prinzip sie diese Denkmalgruppe aussloßen, machten doch hier und da einige Ausnahme. Selbst M. J. Vermaseren veröffentlichte zahlreiche Grabdenkmäler mit Attis funeraire-Davstellungen in seinem monumentalen Corpus (CCCA) . Weiterhin, wenn wir die Argumentation von Schober und seiner Nachfolger annehmen, sehen wir doch keinen genügenden Grund für die Weglassen dieser Gegenstände vom Kreis der Denkmäler. Diese Behauptung läßt sich durch die folgenden Überlegungen unterstützen: (1) Das Grab, bzw. das dazugehörige Grabdenkmal ist in der Antike eine par excellence religiöse Erscheinung. Wenn aber das stimmt, dürfte auf das Grabmal keine solche Darstellung - auch nicht aus einem dekorativen KULTUSZA PANNONIÁBAN 159 Zweck - eingemeißelt werden, die gleichzeitig kein Träger eines religiösen Inhaltes gewesen wäre. Es kann sein, daß dieser Inhalt unter den provinzialen Verhältnissen der 2. und 3. Jh. schon größtenteils vergessen bzw. kontaminiert worden war, es kann sien, daß die Besteller der Grabdenkmäler keine Eigeweihte des Mysteriums von Kybele und Attis worden waren, est ist möglich, daß diese Motive in einigen Gebiete serienmäßig, auf Grund Musterbücher angefertigt worden waren, aber es ist trotz all diesem sicher, daß die Besteller der Grabsteine kein solches Grabdenkmal bestellt hatten, dessen Dekoration mit ihren eigenen Jenseitsvorstellungen im Gegensatz gestanden hätten. (Mit einem trivialen modernen Beispiel: im Gräberfeld von einem heutigen europäischen Stadt kann man problemlos feststellen, daß die Toten in den mit Kreuz bezeichneten Gräbern Christen waren und keine Juden oder Mohamedaner. Es ist aber nicht entscheidbar, ob diese unter dem Kreuz ruhenden eifrig religiöse oder religiösisch gleichgültige Personen waren, oder ob sie glaubige nach dem römischen oder dem griechischen Rit oder vielleicht Lutheraner waren). Unserer Meinung nach also konnte jener religiöse Inhalt, jene Jenseitsvorstellung, die von der Gestalt des für die Liebe von Kybele sich selbstverhichtenden Attis in der antiken Gesinnung vertreten worden war, (cf. A. Breiich in Laur. Aqu. I. Bp. 1937. Diss. Pann. 11:10. 132 f.), vom Tote des mit Attis tristis verzierten Grabdenkmals gar nicht fremd sein. (2) Unserer Meinung nach ist es ferner ein wichtiges Argument, das ein wesentlicher Anteil der Attis-Darstellungen auf solchen Gegenständen von dekorativer Funktion - Applikationen, Henkell usw. - vorkommt, wo die kultische (rituale) Bestimmung von der dekorativen Absicht ebensowenig abtrennbar ist, wie im Falle der Attis frisiis-Figuren der Grabdenkmäler. Wenn wir das Argument von Schober (o.e. 213) annehmen, daß die Verdoppelung der Figur die Interpretation des Bildes in die Richtung der reinen Dekoration verschiebt, sollte der Tripus von Zomba (Nr. 109, cf. auch Nr. 55), wo die Füße durch drei Aiiis-Protome verziert sind, oder andere Gegenstände mit Applikationen aus der Reihe der Denkmäler ausgeschlossen werden. (Abgesehen davon, wie unkonsequent wäre, den Aiifs-Kopf von Brigetio zu katalogisieren, von dem nur im Vergleich mit dem Tripus vom Zomba erfahren werden kann, daß es um die als einzig erhalten gebliebene Applikation eines gleichen Tripus auch in diesem Fall handelt!) (3) Es spricht schließlich neben dem Mitrechnen der Attis irisiis-Darstellungen, daß diese einfachen Schnitzereien zahlreiche wertvolle ikonographische Informationen tragen, die für die allgemeine Untersuchungen der Darstellungen des Gottes äußerst wichtig sei können.