Janus Pannonius Múzeum Évkönyve 24 (1979) (Pécs, 1980)
Történettudomány - Füzes Miklós: Hirdetményi tájékoztatás Sásdon 1944. decembertől 1945. novemberig
218 FÜZES MIKLÓS Informieren durch Kundmachungen in Sásd vom Dezember 1944 bis November 1945 MIKLÓS FÜZES Die Grossgemeinde Sásd ist der Sitz eines Kreises des Komitates Baranya. Der Autor untersucht wie die Kundmachungen die Bevölkerung nach der Befreiung bis zu den ersten freien Wahlen informierten und wie sie die gesellschaftliche Veränderungen widerspiegelten. Nach der Befreiung lebte die Bevölkerung wegen den Kriegshandlungen verhältnissmässig abgesondert und konnte nur von der sowjetischen Armee und von der ungarischen demokratischen Linken authentische Informationen bekommen. Diesem Ziel dienten die Kundmachungen sehr gut. Die erste Kundmachung dient zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Ordnung und sie wurde in russischer und ungarischer Sprache von der sowjetischen Kommandantur gedruckt und dem Kreisoberstuhlrichter zur Verfügung gestellt um sie zu verbreiten. Die sowjetische Armee vermittelte „Die Deklaration der Provisorischen Nationalen Regierung Ungarns"; die „Vereinbarung" vom Abschluss des Waffenstillstandes; das Flugblatt „Zu den Einwohnern Budapests'" indem man von der Umzingelung der Stadt und von den Zielen der sowjetischen Armee berichtete. Nach einigen Monaten waren es schon die ungarischen Behörden, die die Kundmachungen druckten und verbreiteten. Damit fördern sie die Gründung der demokratischen ungarischen Armee, wie im „Werbeaufruf", in der Kundmachung der „Ungarischen 4. Pécser Heimwehr-Bezirkskommandantur" und in dem „Aufruf" den Staatseigentum abzuliefern. „Die I. Kundmachung des Landwirtschaftlichen Arbeitslohnkommitees des Komitates Baranya" dient wirtschaftlichen Zielen und enthält die landwirtschaftlichen Arbeitslöhne, sowie der später erschienene „Beschluss' auch. Um die gesellschaftliche Ordnung zu stärken wurde die „Kundmachung" verbreitet in dem es bekanntgegeben wird, dass die gerichtlichen Schnellverfahren aufgelöst wurden. Diese enthält die Verordnungen des Vorsitzenden des Komitatgerichtes, eine gleichbetitelte Kundmachung enthält die Verordnungen des Stellvertreters des Polizeipräsidenten. Die Wahlen zur Nationalversammlung wurden in der „Kundmachung" des Zentralen Pécser Wahlkommitees, sowie in der „Wahlkundmachung" des Zentralen Wahlkommitees des Hegyháter Kreises bekanntgemacht.