Janus Pannonius Múzeum Évkönyve 24 (1979) (Pécs, 1980)

Történettudomány - Füzes Miklós: Hirdetményi tájékoztatás Sásdon 1944. decembertől 1945. novemberig

218 FÜZES MIKLÓS Informieren durch Kundmachungen in Sásd vom Dezember 1944 bis November 1945 MIKLÓS FÜZES Die Grossgemeinde Sásd ist der Sitz eines Krei­ses des Komitates Baranya. Der Autor unter­sucht wie die Kundmachungen die Bevölkerung nach der Befreiung bis zu den ersten freien Wahlen informierten und wie sie die gesellschaft­liche Veränderungen widerspiegelten. Nach der Befreiung lebte die Bevölkerung we­gen den Kriegshandlungen verhältnissmässig ab­gesondert und konnte nur von der sowjetischen Armee und von der ungarischen demokratischen Linken authentische Informationen bekommen. Diesem Ziel dienten die Kundmachungen sehr gut. Die erste Kundmachung dient zur Wiederherstel­lung der gesellschaftlichen Ordnung und sie wur­de in russischer und ungarischer Sprache von der sowjetischen Kommandantur gedruckt und dem Kreisoberstuhlrichter zur Verfügung gestellt um sie zu verbreiten. Die sowjetische Armee vermittelte „Die Dekla­ration der Provisorischen Nationalen Regierung Ungarns"; die „Vereinbarung" vom Abschluss des Waffenstillstandes; das Flugblatt „Zu den Ein­wohnern Budapests'" indem man von der Umzin­gelung der Stadt und von den Zielen der sowjeti­schen Armee berichtete. Nach einigen Monaten waren es schon die un­garischen Behörden, die die Kundmachungen druck­ten und verbreiteten. Damit fördern sie die Grün­dung der demokratischen ungarischen Armee, wie im „Werbeaufruf", in der Kundmachung der „Un­garischen 4. Pécser Heimwehr-Bezirkskommandan­tur" und in dem „Aufruf" den Staatseigentum ab­zuliefern. „Die I. Kundmachung des Landwirtschaftlichen Arbeitslohnkommitees des Komitates Baranya" dient wirtschaftlichen Zielen und enthält die land­wirtschaftlichen Arbeitslöhne, sowie der später erschienene „Beschluss' auch. Um die gesellschaftliche Ordnung zu stärken wurde die „Kundmachung" verbreitet in dem es bekanntgegeben wird, dass die gerichtlichen Schnell­verfahren aufgelöst wurden. Diese enthält die Ve­rordnungen des Vorsitzenden des Komitatgerichtes, eine gleichbetitelte Kundmachung enthält die Ve­rordnungen des Stellvertreters des Polizeipräsi­denten. Die Wahlen zur Nationalversammlung wurden in der „Kundmachung" des Zentralen Pécser Wahlkommitees, sowie in der „Wahlkundmachung" des Zentralen Wahlkommitees des Hegyháter Krei­ses bekanntgemacht.

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