Bánkiné Molnár Erzsébet: A Jászkun Kerület igazgatása 1745–1876. (Jász–Nagykun Szolnok Megyei Múzeumok Közleményei 51. Szolnok, 1995. 2. kiadás: Debrecen, 1996)

jazygkumanische Gesellschaft aber behütete ihre Sonderheit gegenüber der Ver­einheitlichungsbestrebungen der oberen Macht, sich auf ihr gemeinsames recht­liche Traditionssystem stüzend. Dabei spielte die lokale Lenkung eine wichtige Rolle: sie versuchte bestimmte Züge der privilegierten und Verwaltungs­traditionen sogar gegen die bürokratischen Gebundenheiten zu hinüberretten. Die im Jahre 1848 gewählten örtlichen Beamten blieben auch 1849 an ihren Stellen, und in der Zeit der doppelten Lenkung bewahrten die Unabhängigkeit ihrer Selbstverwaltung, vor den Veränderungen der Kriegslage zitternd. Es kam auch vor, daß sie die Briefe der ungewünschten oberen Behörden nicht eröffne­ten, so wurde das Vergehen der Vollstreckungsverweigerung vermieden. Das neue Verwaltungssystem, das mit dem Namen des Reichsinnenministers Bach verbunden war, hob die körperschaftliche Lenkung auf, die untere Ebene der Verwaltung wurde der Kreis (auf ungarisch járás). Die frühere Dreierteilung des Jazygkumanischen Bezirkes wurde eingestellt, nur die Einheit des Groß­kumanischen Bezirkes blieb in der ganzen despotischen Epoche erhalten. Ein ernannter Apparat übernahm die Stellen der erwählten Beamten. Die Bezirks­administration wurde völlig umorganisiert, aber die lokale Verwaltung der einzel­nen Siedlungen blieb im wesentlichen unverändert. Ein großer Schlag war die Einführung des neuen Steuersystems, vor allem der Konsumsteuer, die gleich­zeitig die Einkommen der früher nie bezweifelten kleinen königlichen Regalien (jura regalia minora) den Siedlungen entnahm. Die Siedlungen bezahlten aus diesen Einkommen die Kosten der Schulen, das Gehalt der Lehrer, den Unterhalt der Verkehrsmittel, die Einschaffung des Zuchtviehs und die Hilfen der geschädigten Besitzer. Deshalb war die Entziehung aller dieser Einkommen sehr empörend. In der Zeit des Provisoriums waren die Gebietsveränderungen der Kreise des Jazygkumanischen Bezirkes endgültig. Sehr problematisch war die Ausbil­dung der Steuersiedlungen, da die kaiserliche und königliche Schätzungs­komission ohne ausreichende Kenntnisse über die örtlichen Eigentumsverhältnisse arbeitete. So kam es auch mehrmals vor, daß Pußten, die bestimmten Siedlungen gehörten, zu einer anderen Steuersiedlung geknüpft wurden. Auch in der Hinsicht der Finanzverwaltung wurden die Teile des Dreierbezirkes voneinander getrennt. Der Großkumanische und der Jazygische Bezirk gehörten zu der Szolnoker, der Kleinkumanische Bezirk gehörte zu der Szegeder Finanzkreisdirektion. Die Gendarmerieorganisation wurde ausgebaut, die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Siedlungen war ausschließlich die Aufgabe der Gendarmerie. Infolge der Veränderungen in den Siedlungen sagten die Beamten massen­weise ab. Der Respekt der Senatoren, die diese Aufgabe auch wegen der großen Ehre annahmen, wurde mit der Aufhebung des Gerichts der Siedlung immer kleiner (in der Wirklichkeit wurde das Recht des Oberrichters stark beschränkt). Gleichzeitig konnte der Rat - besonders die älteren Senatoren - den größeren administrativen Forderungen kaum entsprechen. In dieser Zeitperiode wurden 278

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