H. Tóth Elvira - Horváth Attila: Kunbábony (Kecskemét, 1992)

III. Die Requisiten und Rekonstruktion der Bestattung

folgbar den vollständigen Schädel bzw. die - zu­sammen mit den Fußknochen abgezogenen — Häute von Pferd, Schaf und Rind ins Grab zu legen.64. Die zusammen mit dem vollständigen Schädel, Fußkno­chen und meist in Begleitung anderer Fleischspeisen ins Grab gelegten Tierhäute zeugen — wie P. Tomka seinen Standpunkt konkretisierte — auf jeden Fall von dem anläßlich der Bestattung dargebrachten Tier­opfer.65 Unter und über dem Toten ausgebreitet könnten sie bei Bestattungen ohne Sarg auch zu dessen Schutz gedient haben.66 Anderen, früheren Meinungen zufolge könnten die mit Schädel- und Hörnerteilen bestatteten Tierhäute kultischen, apoth- ropaischen67 oder magischen Zielen gedient68, bzw. als symbolische Speisebeigaben eine Rolle gespielt haben.69. Zweifelsfrei und eindeutig allerdings ist, daß die Skeletteile von zumeist Schafen, Rindern und — in einzelnen zur Eichelfütterung geeigneten Gebieten in größerer Zahl — Schweinen im Grab als Speisebeiga­ben vorkamen. Hierbei kann in einzelnen Gräberfel­dern eine bestimmte Konsequenz beobachtet wer­den: abhängig davon welcher Teil des Tieres neben dem Toten ins Grab gelegt wurde, finden wir gleicher­maßen Schenkel-, Schulter-, Rückgrat- bzw. Rippen­teile. Unseren bisherigen Kenntnissen nach jedoch ist im Hinblick auf die beigegebene Fleischmenge die Beigabe zweier vollständiger Schafe — wovon das Knochenmaterial zeugt —ohne Schädel beispiellos. In diesem Falle wiederum ist es auffällig, daß gerade die in der abgezogenen Haut verbleibenden - vielleicht verspeisten (?) - Schädel und Fußknochen der Schafe fehlen.159/3 Daraus können von uns allerdings — da das Abhandengekommensein der Knochen sich nicht völlig ausschließen läßt - keine weitergehenden Schlußfolgerungen gezogen werden. Begründet ist jedoch die Annahme P. Tomkas, wonach sich die aus 64. TOMKA: 1969, 59-90. FRIESINCER: 1971, 197-267. TÖRÖK: 1973, 33-34, 36, 54-55. BÖKÖNYI: 1973, a 119-120. 65. T. SZŐNYI-TOMKA: 1985, 114-115. 66. H. TÓTH: ArchÉrt 1981, 178. H. TÓTH: 1982, 181. 67. TOMKA: 1969, 59-91. FRIESINCER: 1971, 197-261. SZŐKE, B. M.: 1979, 72. In den hunnischen Gräbern der Mongolei, später dann in den mongolischen Gräbern waren immer Tierhäute zusammen mit den Hörnern ausgebreitet worden, deren Schädel und Füße man auf ähnliche Weise in den Häuten beließ. Ich danke D. Cevendor}, Archäologe aus Ulan-Bator, für diese freundli­che mündliche Mitteilung. 68. TOMKA: 1969, 79. FRIESINGER: 1971, 197-276. 69. SZŐKE, B. M.: 1979, 57-89, 102-103. 69/a T. SZŐNYI-TOMKA: 1985, 111-115. dem Khagangrab fehlenden Teile des Fundes irgend­wo in dem „Scheiterhaufenfund" des entfernter vom Grab abgehaltenen Bestattungsopfers verbergen könnten (?). SARGKLAMMERN (Kat. 86. a-s) Von den insgesamt 45 St. den Sargklammern zu­zuordnenden Eisenfragmenten blieben lediglich 3-4 Exemplare mehr oder weniger unversehrt erhalten. Diese sowie alle vorhandenen Fragmente in Betracht ziehend, betrug ihre Länge zwischen 8 und 10 cm, ihre Breite zwischen 1,3 und 1,7 cm, im Durchschnitt aber 1,5 cm. Dick waren sie 4-7 mm, wenn man von den durch die Korrosion verursachten buckelartigen Auswüchsen bzw. den plattigen Abspaltungen ab­sieht. Die Länge der unbeschädigteren Nagelspitzen ist 3-3,5 cm, seltener trifft man auf Maße um 2,5 bzw. 4,0 cm. Bei Auflistung der außer den Zimmermanns­klammern und gesonderten kleineren Fragmenten verbliebenen Nagelspitzen können wir feststellen, daß sich im Grab mindestens 20 St. Sargklammern befunden haben müssen. In Anbetracht dessen aller­dings, daß die Eisenteile von den Findern nicht son­derlich beachtet und eingesammelt wurden, und wir das Erdreich des Grabes — nachdem der Fund zum Vorschein gekommen war - durch Sieben und mit Metalldetektor gründlich untersucht haben, kann diese Zahl auch ursprünglich kaum bedeutend grö­ßer gewesen sein. Der Großteil der erhaltenen Frag­mente hatte einen geraden Rücken, einige darunter waren hohl gewölbt, und ihre Spitzen waren teils nach außen, teils nach innen verbogen. Was wir unter ihnen jedoch nicht finden sind rechtwinklig oder „Unförmig stark gebogene Ecken bzw. Exemplare zur Befestigung des Bodens oder Deckels. Deshalb ist es uns nicht möglich, mangels Beobachtungen, nur aufgrund der Vorliegenden den Sarg zu rekonstruieren. Hier möchten wir auf die ungewohnte Erscheinung aufmerksam machen, daß an einem Ende der Innenseite von 3 Klammern bzw. 5 weiteren Fragmenten die aufoxidierten Holzfaserre­ste nicht senkrecht zur Längsachse des Nagels, son­dern dazu in diagonaler Richtung verlaufen. (Abb. 21.1). Am anderen Ende der Innenseiten zweier un­versehrter Exemplare dieser Klammern befanden sich keine Holzspuren, an den Spitzen konnten wir Holz­fasern in Längsrichtung beobachten. Daraus folgt, daß man ihr eines Ende wohl in ein schräg abge­schnittenes Brett mit Horizontalfaserung, das andere in das schmale Ende eines Brettes oder einer Planke eingeschlagen hatte. Ebenfalls beachtenswert ist die Tatsache, daß weder die Außen-, noch die Innenseite 69

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