H. Tóth Elvira - Horváth Attila: Kunbábony (Kecskemét, 1992)
III. Die Requisiten und Rekonstruktion der Bestattung
folgbar den vollständigen Schädel bzw. die - zusammen mit den Fußknochen abgezogenen — Häute von Pferd, Schaf und Rind ins Grab zu legen.64. Die zusammen mit dem vollständigen Schädel, Fußknochen und meist in Begleitung anderer Fleischspeisen ins Grab gelegten Tierhäute zeugen — wie P. Tomka seinen Standpunkt konkretisierte — auf jeden Fall von dem anläßlich der Bestattung dargebrachten Tieropfer.65 Unter und über dem Toten ausgebreitet könnten sie bei Bestattungen ohne Sarg auch zu dessen Schutz gedient haben.66 Anderen, früheren Meinungen zufolge könnten die mit Schädel- und Hörnerteilen bestatteten Tierhäute kultischen, apoth- ropaischen67 oder magischen Zielen gedient68, bzw. als symbolische Speisebeigaben eine Rolle gespielt haben.69. Zweifelsfrei und eindeutig allerdings ist, daß die Skeletteile von zumeist Schafen, Rindern und — in einzelnen zur Eichelfütterung geeigneten Gebieten in größerer Zahl — Schweinen im Grab als Speisebeigaben vorkamen. Hierbei kann in einzelnen Gräberfeldern eine bestimmte Konsequenz beobachtet werden: abhängig davon welcher Teil des Tieres neben dem Toten ins Grab gelegt wurde, finden wir gleichermaßen Schenkel-, Schulter-, Rückgrat- bzw. Rippenteile. Unseren bisherigen Kenntnissen nach jedoch ist im Hinblick auf die beigegebene Fleischmenge die Beigabe zweier vollständiger Schafe — wovon das Knochenmaterial zeugt —ohne Schädel beispiellos. In diesem Falle wiederum ist es auffällig, daß gerade die in der abgezogenen Haut verbleibenden - vielleicht verspeisten (?) - Schädel und Fußknochen der Schafe fehlen.159/3 Daraus können von uns allerdings — da das Abhandengekommensein der Knochen sich nicht völlig ausschließen läßt - keine weitergehenden Schlußfolgerungen gezogen werden. Begründet ist jedoch die Annahme P. Tomkas, wonach sich die aus 64. TOMKA: 1969, 59-90. FRIESINCER: 1971, 197-267. TÖRÖK: 1973, 33-34, 36, 54-55. BÖKÖNYI: 1973, a 119-120. 65. T. SZŐNYI-TOMKA: 1985, 114-115. 66. H. TÓTH: ArchÉrt 1981, 178. H. TÓTH: 1982, 181. 67. TOMKA: 1969, 59-91. FRIESINCER: 1971, 197-261. SZŐKE, B. M.: 1979, 72. In den hunnischen Gräbern der Mongolei, später dann in den mongolischen Gräbern waren immer Tierhäute zusammen mit den Hörnern ausgebreitet worden, deren Schädel und Füße man auf ähnliche Weise in den Häuten beließ. Ich danke D. Cevendor}, Archäologe aus Ulan-Bator, für diese freundliche mündliche Mitteilung. 68. TOMKA: 1969, 79. FRIESINGER: 1971, 197-276. 69. SZŐKE, B. M.: 1979, 57-89, 102-103. 69/a T. SZŐNYI-TOMKA: 1985, 111-115. dem Khagangrab fehlenden Teile des Fundes irgendwo in dem „Scheiterhaufenfund" des entfernter vom Grab abgehaltenen Bestattungsopfers verbergen könnten (?). SARGKLAMMERN (Kat. 86. a-s) Von den insgesamt 45 St. den Sargklammern zuzuordnenden Eisenfragmenten blieben lediglich 3-4 Exemplare mehr oder weniger unversehrt erhalten. Diese sowie alle vorhandenen Fragmente in Betracht ziehend, betrug ihre Länge zwischen 8 und 10 cm, ihre Breite zwischen 1,3 und 1,7 cm, im Durchschnitt aber 1,5 cm. Dick waren sie 4-7 mm, wenn man von den durch die Korrosion verursachten buckelartigen Auswüchsen bzw. den plattigen Abspaltungen absieht. Die Länge der unbeschädigteren Nagelspitzen ist 3-3,5 cm, seltener trifft man auf Maße um 2,5 bzw. 4,0 cm. Bei Auflistung der außer den Zimmermannsklammern und gesonderten kleineren Fragmenten verbliebenen Nagelspitzen können wir feststellen, daß sich im Grab mindestens 20 St. Sargklammern befunden haben müssen. In Anbetracht dessen allerdings, daß die Eisenteile von den Findern nicht sonderlich beachtet und eingesammelt wurden, und wir das Erdreich des Grabes — nachdem der Fund zum Vorschein gekommen war - durch Sieben und mit Metalldetektor gründlich untersucht haben, kann diese Zahl auch ursprünglich kaum bedeutend größer gewesen sein. Der Großteil der erhaltenen Fragmente hatte einen geraden Rücken, einige darunter waren hohl gewölbt, und ihre Spitzen waren teils nach außen, teils nach innen verbogen. Was wir unter ihnen jedoch nicht finden sind rechtwinklig oder „Unförmig stark gebogene Ecken bzw. Exemplare zur Befestigung des Bodens oder Deckels. Deshalb ist es uns nicht möglich, mangels Beobachtungen, nur aufgrund der Vorliegenden den Sarg zu rekonstruieren. Hier möchten wir auf die ungewohnte Erscheinung aufmerksam machen, daß an einem Ende der Innenseite von 3 Klammern bzw. 5 weiteren Fragmenten die aufoxidierten Holzfaserreste nicht senkrecht zur Längsachse des Nagels, sondern dazu in diagonaler Richtung verlaufen. (Abb. 21.1). Am anderen Ende der Innenseiten zweier unversehrter Exemplare dieser Klammern befanden sich keine Holzspuren, an den Spitzen konnten wir Holzfasern in Längsrichtung beobachten. Daraus folgt, daß man ihr eines Ende wohl in ein schräg abgeschnittenes Brett mit Horizontalfaserung, das andere in das schmale Ende eines Brettes oder einer Planke eingeschlagen hatte. Ebenfalls beachtenswert ist die Tatsache, daß weder die Außen-, noch die Innenseite 69