Die Ungarischen Archive (Budapest, 2007)

DAS UNGARISCHE STAATSARCHIV UND DIE STAATLICHEN FACHARCHIVE - Géza Érszegi - István G. Vass: Das Ungarischen Staatsarchiv

Handel, der Verkehr, die Steuern, der Schutz der Steuerzahler, die Regelung der Beziehung zwischen Grundherren und Leibeigenen, die Versorgung der Armee, die Zunftorganisation, die Angelegenheiten der Städte, das Gesundheitswesen, die Religion, das Bildungswesen, das Verlagswesen, die Zensur usw. Kammergüter und Bergwerke gehörten zum Zuständigkeitsbereich der Kammer, die in Ungarn stationierten Heeren dagegen zum Generalkommando. Die Verordnungen des Herrschers, d.h. die der Kanzlei, wurden von dem Statthaltereirat vollzogen, dessen Archiv besonders reichhaltig ist. Es enthält ein grundlegendes Quellenmaterial bezüglich der verschiedensten Probleme der Geschichte Ungarns im 18./19. Jh. bis zu der bürgerlichen Revolution von 1848. Der Statthaltereirat nahm 1724 seine Tätigkeit mit 22 Räten auf. Die Angelegenheiten wurden in Sitzungen beraten, über die Protokolle geführt wurden. Für manche Angelegenheiten wurden bald ständige Ausschüsse gebildet. Ab 1724 gab es Ausschüsse für Rechnungsführung, Wirtschaft und Stiftungen, später aber auch für Zollwesen, Gesundheitswesen, Judenfragen, Adelsnachweis, Religion, Pfarrerkasse, Frondienst, Studium usw. 1754 wurde die Tätigkeit der Ausschüsse vom Herrscher geregelt. Die organisatorischen Reformen von Joseph II. brachten ausschlaggebende Veränderungen mit sich: Um eine fachgemäße und schnelle Geschäftsabwicklung zu sichern, wurden ab 1783 für die spezielleren Problembereiche Abteilungen eingesetzt. Die Mehrheit der Ausschüsse wurde aber gleichzeitig aufgelöst. Die Abteilungen existierten bis 1848. Das nach 1783 entstandene Aktengut gliedert sich auch dementsprechend. Die Maßnahme von Joseph IL, die den Statthaltereirat und die Kammer vorübergehend (1785-1791) vereinigte, war nicht lange in Kraft. Die Dokumente des Statthaltereirates wurden auf Latein, Deutsch (vor allem zwischen 1784 und 1790) und Ungarisch (ab 1845) geschrieben. Das Archiv der neo-absolutistischen Zeitperiode (1848-1867 - Sektion D) entstand aus Akten der ungarischen politischen Behörden zwischen 1849 und 1867 bzw. der denen unmittelbar untergeordneten Amter. Teile dieses enormen Quellenmaterials mit durchaus komplizierter Zusammensetzung gelangten zu verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Orten an ihren heutigen Aufbewahrungsort. Das Ungarische Staatsarchiv übernahm die meisten dieser Akten vom Archiv des Statthaltereirates, und einige als integrierte Teile des Archivs der Hofkanzlei. Die Dokumente der zwischen 1861 und 1867 tätigen Regierungsbehörde, d.h. des wieder eingesetzten Statthaltereirates wurden nach dem Ausgleich von den Ministerien betreut und gelangten erst viel später - als sie bezüglich der Geschäftsführung an Bedeutung verloren hatten - an ihren endgültigen Platz. Das Ungarische Staatsarchiv wurde durch Dokumente, die in den 1920-er Jahren von den Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiven überlassen wurden, mit einem weiteren behördlichen Material aus der Zeit des Absolutismus erweitert. Das Material aus der Zeit des Absolutismus wurde schließlich 1951 durch den Aktenumtausch mit dem Militär geschichtlichen Archiv ergänzt. Die ungarischen Fiskalarchive (1526 - 20.Jh. - Sektion E) enthalten das Aktengut der Ungarischen Königlichen Kammer, der Behörde der ungarischen Finanzverwaltung,

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