Levéltári Szemle, 34. (1984)

Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.

' s Was das Meritum der ersten Erklärung der russischen Delegation anlangt, nämlich die Abtrennung der Bezirke von Erdehan, Kars und Batum von Russland und die hieraus entstehenden Folgen, so wird der Herr Vorsitzende der Delegation der Türkei sich vorbehalten, auf diesen Gegenstand naher einzugehen. Hinsichtlich der zweiten Erklärung der russischen Delegation darf ich gleichfalls - und dies nicht zum ersten Male, bemerken, dass der Beginn der Friedensverhandlungen mit Russland, welcher auf Vorschlag der russischen Regierung und hier meines Erinnerns am 23. Dezember v, J. erfolgt ist, eine, wie wir sehen, mehr als eine zweimonatige Frist für diese Verhandlungen ermöglicht hat. Eine Reihe von Wochen hindurch war der Waffenstillstand zwischen Russland und den vier verbündeten Machten in Kraft. Diese Frist hatte reichlichgenügtf um das ganze Friedenswerk einvernehmlich und gründlich durchzusprechen und zu verhandeln. Es ist nicht Schuld der vier verbündeten Regierungen, wenn der Gang der Dinge ein anderer war. Ich muss daher im Namen der österreichisch-unga­rischen Delegation - und ich darf voraussetzen, auch im Namen der Delegationen der mit Üsterreich-Ungarn verbündeten Machte - je­de Verantwortung für den Eintritt der von dem Herrn Vorsitzenden der russischen Delegation geschilderten Situation ablehnen, Ver­wahrung gegen die von dem Herrn Vorsitzenden der russischen Dele­gation den vier verbündeten Ma'chten zugeschleuderten Vorwürfe der Vergewaltigung einlegen und diese Verantwortung ausschliesslich der russischen Regierung zuschreiben. Hinsichtlich der meritori­schen Antwort auf die von der russischen Delegation in diesem Punkte erörterten militärischen Vorgange hat sich die Kaiserlich Deutsche Delegation verbehalten, der russischen Delegation zu antworten. Insoweit die österreichisch-ungarische Delegation in 26B

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