Levéltári Szemle, 34. (1984)
Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.
Im Ultimatum vom 21. Februar hat die Deutsche Regierung Russ land gegenüber in § 5 folgende Forderung erhoben: Russland wird alles, was in seinen Kräften steht, tun, um sofort die rechtmässige Rückgabe der Ostanatolischen Provinzen an die Türkei sicherzustellen. Indessen enthalten die Bedingungen des Friedensvertrages, die uns in Brest-Litowsk vorgelegt worden sind, neben dieser Forderung eine neue Forderung , welche durch die Formulierung des Ultimatums von 21. Februar durchaus ausgeschlossen ist. Abgesehen von der Rückgabe der Ostanatolischen Provinzen an die Türkei stellt der Friedensvertrag die Abtrennung der Bezirke von Erdehan, Zars und Batum von Russland fest und bildet für sie ein Regime türkischen Protektorats. Aus dem Texte des Friedensvertrages geht jedoch zweifellos hervor, dass der Friedensvertrag nicht auf die Bezirke von Erdehan, Kars und Batum die Forderung der Rückgabe an die Türkei aus den, welche im Ultimatum von 21. Februar bezüglich der Ostanatolischen Provinzen formuliert war. Aus der Tatsache der Ernennung zweier verschiedener Kommissionen, welche die Aufgabe haben, einerseits die Grenzen der drei genannten Gebiete gegenüber Russland und andererseits die Bestimmung der Grenzen gegenüber der Türkei festzustellen, gehet in gleicher Weise zweifellos hervor, dass der Friedensvertrag neue Forderungen aufstellt, welche im Ultimatum von 21. Februar vollstandig fehlten. Dabei muss bemerkt werden, dass die Hochflache von Kars alle Wege von vorderen armenischen Kriegsschauplatze beherrscht, die nach den Kaukasus führen, besonders die Festung Kars versperrt den kürzesten operativen Weg Erzerum, Tiflis. Wenn wir folglich die Hochflache von Kars verlieren, bleibt die Richtung auf Tiflis für einen Einmarsch des Gegners vollständig schutzlos, umsomehr als