Levéltári Szemle, 34. (1984)

Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.

Ich darf den Herren Vorsitzenden der verbündeten Delegationen anheimstellen, die Gesichtspunkte, die ich vielleicht ausgelassen habe, noch zu unterstreichen. Exzellenz v. Mérey: Nach den für die Österreichisch-Ungarische Monarchie geltenden Verfassungsbestimmungen wäre es der österrei­chisch-ungarischen Delegation nicht möglich, als definitives Ver­tragsinstrument einen bloss deutschen Text oder einen bloss deutsch­russischen Text zu unterschreiben. Ich glaube mich daher in dersel­ben Lage zu befinden, wie der Herr Vorsitzende der russischen De­legation, indem wir beide konstatieren können, dass das definitives Vertragsinstrument, soweit Österreich Ungarn und Russland in Be­tracht kommen, mindestens drei Sprachen, nahmlich deutsch, ungarisch und russisch aufweisen muss. Ich sehe aber kein Bedenken.dagegen, dass in dem vorliegenden Falle aus rein technischen Gründen zu­nächst nur der deutsche Text unterzeichnet werde, wobei aber in vollkommenem Einverständnis zwischen allen vertragschliessenden Teilen festgestellt sein muss, dass in einer relativ kurz bemes­senen Zeit die übrigen Texte in dieses Instrument eingeführt werden. Mit diesem Vorbehalt bin ich also vollkommen damit einver­standen, dass wir jetzt zunächst nur den deutschen Text unterzeich­nen und dass der leer gelassene Raum, soweit es mich interessiert, für den ungarischen und den russischen Text in kurzer Zeit ausge­füllt wird, Um völlig präzis zu sein, möchte ich übrigens, wie schon der Herr Vorsitzende der Deutschen Delegation erwähnt hat, meinerseits noch besonders betonen, dass das Protokoll, welches wir über die eben besprochene Unterzeichnungsmethode signieren werden, nicht etwa in irgend einem sachlichen Zusammenhang je mit dem Vertrag und seinem Annex, dem Zusatzvertrage, gebracht werden kann, sondern dass es nur die tatsachliche Konstatierung eines 2 4 7

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