Levéltári Szemle, 34. (1984)
Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.
Artike VI unserer Fassung würde lauten: "Russland verpflichtet sich sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu schliessen und den Friedensvertrag zwischen diesem Staate und den Machten des Vierbundes anzuerkennen. Das ukrainische Gebiet wird unverzüglich von den russischen Truppen und der Russischen Roten Garde geräumt. Russland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen der Ukrainischen Volksrepublik ein. Estland und Livland werden gleichfalls ohne Verzug von den russischen Truppen und der Russischen Roten Garde geräumt. Die Qstgrenze von Estland läuft im allgemeinen dem Norma-Flusse entlang. Die Ostgrenze von Livland verläuft im allgemeinen durch den Peipus See und Pskowschen See bis zu dessen Südwestecke, dann über den Lubanschen See in Richtung Livenhof an der Düna . Estland und Livland werden von einer deutschen Polizeimacht besetzt, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung hergestellt ist. Russland wird alle verhatteten oder verschleppten Bewohner Estlands und Livlands sofort freilassen und gewahrleistet die sichere Rücksendung aller verschleppten Estlander und Livlander. Auch Finland und die Aalandinseln werden alsbald von den russischen Truppen und der Russischen Roten Garde, die finischen Hafen von der russischen Flotte und den russischen Seestreitkräften geräumt, solange das Eis die Überführung der Kriegsschiffe in russische Hafen ausschliesst , werden auf den Kriegsschiffen nur schwache Kommendos zurückbleiben. Russland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen Finlands ein." 22 5