Levéltári Közlemények, 77. (2006)

Levéltári Közlemények, 77. (2006) 2. - KÖZLEMÉNYEK - Miskolczy Ambrus: Az „ismeretlen” Széchényi Ferenc „ismert” munkálata a Habsburg birodalom hungarizálásáról / 13–53. o.

Miskolczy Ambrus: Az „ismeretlen" Széchényi Ferenc „ismert" munkálata für immer entsagen; — Viertens: Daß Er alle Monopolien an Toback, Salz etc. aufhebe, und letzteres der Administration des Landes überlasse. — Fünftens: Daß er die Besteue­rung des Ungarischen Adels mit jenem seiner übrigen Erbländern gleich halten, und einen gleichförmig auf alle Inwohner des Staats ausgetheilten Steuerfüß einführen, und zur Bestimmung, und Festsetzung dieses Steuerfusses sowohl, als der dem Staate nothwendigen Streitkraft wegen nicht nur einen allgemeinen Reichs-Landtag (zu wel­chem Er die, im gegenwärtigen Landtage zu erwählende Abgeordnete Ungarns zu seiner Zeit einberufen würde) zu gründen, und abzuhalten sich vorgesetzt habe, sondern noch um den 72 Ungarn seine Vorliebe zu ihrer Constitution thätig zu beweisen, auch ent­schlossen sey, seine übrigen Erb-Länder (so weit als es ihre Local Verhältnisse erlauben würden) mit dem wesentlichen Theil der Ungarischen Verfassung zu beschenken, und dadurch dieselbe gegen alle Eingriffe auf ewige Zeiten zu garantieren, — diese von den Reichs-Ersten, und einigen redlich, und aufgeklärt denkenden Ungarn unterstützte Er­klärungen dürften um so hoffentlicher bey dem Landtage von erwünschten Erfolge seyn, als ein guter Theil derselben bereits während dem erst verflossenen Landtag v. 1808 sich dahin äusserte, daß er geneigt wäre, das Capital von dem Betrag der jährlichen Mauth, und Dreisigßt-gebühren zusammen zu schiessen, und dadurch das allerhöchste Aerari­um zu entschädigen, um nur des freyen Handels in die Erbländer theilhaftig zu werden. — Auch würde diese Erklärung die gewöhnliche Gravamina der Ungarischen Stände, auf deren Abhilfe Sie gewis neuerdings dringen werden, und die bey dem gegenwärti­gen Verlust eines bedeutenden Theils der Krone Ungarns nicht eben die günstigen Sen­sationen machen dürften, (als da sind: die Verbesserung der Finanz-Operationen, die Gestattung eines freyen Handels, — die Festsetzung des Salzpreises, — die Regulirung des Militairs, und seiner Versorgung, — etc.) durch die Versicherung, diese Anstände in der Reichs-Versammlung vorzunehmen, wo nicht ganz gehoben, doch wenigstens auf ein merkliches gemässigt; — Endlich dürfte diese Erklärung ihre bereitwilligere Annah­me dadurch auch erhalten, wenn der Souverain den Ständen es gestatten würde, daß Sie sich zu diesem Reichs-Tage ausser den Reichs-Erstern, und Baronen auch ihre Deputirte von allen Ständen ohne Unterschied der Religionen wählten, welche Wahl, damit sie nicht zu zahlreich ausfalle, dahin einzuleiten wäre, daß Sie nach der, am Ende angezeig­ten Tabelle nur aus dem Palatin, Primas, Banus, dann den Reichs-Baronen, den Canzler, Kammer Presidenten, Personalen; und endlich aus einigen Ober-Gespänen, Capitular­Comitats, und Städtischen Abgeordneten nach den 4. Districten Ungarns sowohl als des Königreichs Sclavonien und Croatien und des Fürstenthums Siebenbürgen bestände; — diese letzteren Abgeordneten müßten zu einem jeden Reichs-Tage entweder neu bestät­igt, oder neu gewählt werden, und nach dieser Proportion wären auch die Deputirten der übrigen Erbländer durch ihre gewöhnlichen Landtage zu bestimmen, mit Beyzie­hung jedoch immer der Minister, die der inn- und auswärtigen Geschäften, dann der Finanzen und dem Kriegs-Wesen Vorstehen. Zu was die Verhandlungen dieses Reichs-Landtages zu bestehen hätten? ist bereits oben gemeldet worden; — aber da die, in demselben zuverhandelende Gegenstände zu wichtig sind, als daß sie unvorbereitet als dann vorgenommen werden könnten, so hätte sich vorerst der Souverain durch die Staatsräthe aller seiner Staaten einen Plan vorlegen zu lassen : Második fogalmazványban: denen. 33

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