Levéltári Közlemények, 77. (2006)
Levéltári Közlemények, 77. (2006) 2. - KÖZLEMÉNYEK - Miskolczy Ambrus: Az „ismeretlen” Széchényi Ferenc „ismert” munkálata a Habsburg birodalom hungarizálásáról / 13–53. o.
Közlemények Subsidien noch um so empfindlicher fühlen machten, sich leicht entschliessen dürften, einer bestehenden Abgabe sich zu unterwerfen, die alle Völker der Monarchie Reich, und Arm gleichförmig träfe; auf den bestmöglichst sichern, und dauerhaften Fuß gebauet wäre, — ihre sichere Bestimmung, und Verwendung erhielte, und durch einen allgemeinen Landtag der Monarchie unter dem Vorsitz seines erhabenen Chefs bestimmt seyn würde. So ein Landtag gehört wesentlich zu der wünschenswerthen Verbindung aller Länder unter sich, und ihr gütiges Oberhaupt. — Er müßte nur in jenen Fällen, und Umständen gehalten werden, die einen unmittelbaren Bezug auf die ganze Monarchie hätten; und würde dieser Landtag gleich mit der Einführung dieser Constitution abgehalten, und im demselben die allgemeinen Auflagen, und die Zahl, und die Dotirung der Streitkräfte der Monarchie bestimmt, festgesetzt, und unter die Länder gehörig vertheilt, so dürfte die fernere Abhaltung desselben nur auf die folgenden Fälle eingeschränkt werden, als da wären; — die Einführung, Ausdehnung, Interpretierung, oder Aufhebung eines fundamental Gesetzes, — dann die Bestimmung, und Festsetzung einer neuen Auflage, oder einer über die festgesetzte Zahl der Streitkräfte für nothwendig befundene Vermehrung, — oder —• endlich die Gründung eines für alle Erbländer gemeinschaftlichen Münzfusses, Ellen, und Gewicht Maaßes, und Regulierung der durch die ganze Monarchie sich ausdehnenden Flüsse und Weege (denn die Nebenflüsse und Weege der einzelnen Länder, könnten den betreffenden Provinzen zu ihrer eigenen Regulirung, und Pflege überlassen werden). Der Zeitpunkt diesen Landtag einzuführen, und für die Zukunft zu einer Constitutionellen Obliegenheit des Fürsten zu gründen war nie günstiger, und zweckmässiger, als der gegenwärtige, wo einerseits zwar das Unglück wollte, daß der Staat an seiner Ausdehnung, Finanzen, Handel, und Streitkräften merklich herabsank, und um einer vollkommenen Auflösung vorzubeugen ein schnelles, und wirksames Mittel zu ergreifen, sich benöthigt sieht; andererseits aber auch noch eine beyspiellose Liebe der Völker besitzet, die um Ihn zu retten, und auf sein alles respectables Ansehen wieder zurückzusetzen, gern alles aufzuopfern geneigt wären, wenn sie nur versichert seyn könnten, daß nun für die Zukunft der Staat nach ein, mit seinen Völkern wohl überdachten, und auf den Geist, und die Local Verhältnisse derselben gebauten, einfachen, und festen System beherrschet, und hiezu auch bald Hand angelegt seyn würde. Damit also diese noch einzige, und vielleicht auch lezte Ressource dem sinkenden Staate aufzuhelfen, weder durch Verzögerung abgekühlt, noch auch durch entgegen gesetzte Maximen abgeschreckt werden sollte; so dürfte, um hiebey sicherer fürzugehen, vielleicht vorerst ein Ungarischer Landtag gehalten, und in demselben der Versuch gemacht werden, ob Ungarn sich zur Herbeylassung einer beständigen Besteuerung geneigt fände? — Zum Gegenersatz dieses Constitutions-wiedrigen Opfers, das die Nation dem Staate bringen würde, dürfte der König den Ständen folgende Vortheile erwiedern, als Erstens: eine allgemeine Abgabsfreye, und nur auf Weeg, und Brück Mauthen restringirte Ein- und Ausfuhr aller inländische und ausländische Producte, und Fabrikaten nach, durch, und aus Ungarn, in soweit der Auslande wegen, es in der Macht des Souverains stünde. — Zzveytens: Die Versicherung, daß, um diese Abgaben, durch die Participirung von mehreren zu erleichtern, seine Majestät alle Cameral-Güter (die der Krone gehörige ausgenommen) an verdiensvolle Ungarn um einen billigen Preis veräussern würde. Drittens: Daß Er allen Fiscalitäten (die durch das fernere Anheimfallen auf seine Person, oder nur einen Abbruch an den bereits festgesetzten Abgaben verursachen, oder eine neue, und beschwerliche Eintheilung unter die Contribuirende erfordern würden) 32