Levéltári Közlemények, 74. (2003)
Levéltári Közlemények, 74. (2003) 1–2. - FORRÁSKÖZLÉSEK - Tuza Csilla: Egy miniszteri biztos jelentése Zemplén megyéről 1850-ben / 269–299. o.
284 Forrásközlések 3. Was die grösseren Wasserbauten anbelangt, so waren dieselben mit Rücksicht auf die unermesslichen daraus entspringenden Vortheile zur Aufgabe einer eigenen unter dem hohen Ministerium der öffentlichen Arbeiten stehenden Flussregulierungsdirektion zu machen. die vom Centrum des Landes aus mit bureaukratischer Kaltblütigkeit ernst und konsequent. unter Beihilie der Regierungsorgane ihr Ziel zu verfolgen hatte. Sie müsste von der Gesetzgebung durch ein durchgreifendes Expropriationsgesetz, durch Bestimmungen in welchen Fallen die Ufereigenthümer, in welchen die Gemeinden, und in welchen der Staat mit Natural- und Geldleistungen zu konkurriren hatte, u. wie es mit dem Eigenthum der den Fluthen entrissenen Strecken zu haltén sei, unterstützt werden. Es müsste der Grundsatz festgehalten werden, dass die baaren Auslagen vom Staat vorschussweise bestritten, und der theilweise Ersatz von den Konkurrenzpflichtigen erst einer spateren Zeit vorbehalten bleibe ein Grundsatz. den die russische Regierung und in neuerer Zeit das Galizische Gouverment mit grossem Vortheile beobachtet. Denn bei Wasserbaulichkeiten müssen grosse Strecken im Zusammenhange schnell reguiiert werden sonst verschwindet die Theilarbeit durch die ertsárkte Lösartigkeit der nicht regulierten Theile im Nu, und Ansummen werden fruchtlos von den Fluthen verschlungen. Bei Wasserbauten ist es mit der Herstellung der Werke nicht geschehen denn das tückische Element wagt sich von Zeit zu Zeit an die durch Menschenhánde aufgefúhrten Schutzvvehren auch kühlt der Muthwille. der Neid und gemeine Bosheit sein Mütschen an dem Neubau der Ufer es ist die Aufstellung eines Aufsichtspersonales unbedingt nothwendig. Insbesondere müssen die Eindammungen der Obhut verlasslicher Leute anvertraut werden denn ein Durchbruch vcrnichtct olt die Mühe und den Aufwand vieler Jahre. Die Organisierung. Disziplinierung und Leitung eines solchen Personals wáre eine der wichtigsten Aufgaben der Flussregulierungsdirektion. In Gegenden. welche besseren Boden habén, und wo die Elemente minder schádlich sind, steht auch der Grundwerth höher. Man verkauft da eine Session um 2000 f Mze, bei Terebes gilt sie nur600 f Mze, bei Varannó 200 fi, bei Szinna 120 fi, in Mezölaborcz nur 70 f Mze. Die Schwierigkeiten der Ackerkultur im Norden des Komitats habén der Bevölkerung die Heimath verleidet. Zur Sommerzeit verlásst die mannliche Bevölkerung in einem Umkreise von 50 Geviertmeilen die Heimath und wandert auf Arbeit in die unteren gesegneteren Gegenden. Sie hilft dórt in allerlei Feldarbeiten, in der Bestellung der Weingárten, insbesondere beim Schnitte aus. Manche bringen erspartes Geld nach Hause. die meisten aber Getreide, das ihnen als Arbeitslohn zukam. Die Aufhebung der Urbariallasten hat bei den grösseren Gutsherren zur Folge gehabt, dass sie ihre Meiereien mit einem grösseren Standé Zugvieh und Pferde versahen und die Zahl ihrer Dienstleute vermehrten. Sie fangen an den Vorzug einer geregelten bedungenen Arbeit vor der Zwangsleistung einzusehen. Was sie an der vollen Entwicklung der Landwirtschaft hindert, ist der Mangel an Kredit, dessen Wichtigkeit innen jetzt klar vor Augen liegt. Was ihren Kredit bis auf den Nullpunkt brachte, ist der IX Gesetzes, Artikel § 5. vom Jahre 1848, wornach Grundbesitzern, mit derén Gütern Urbarialitáten verbunden waren, kein Schuldkapital bis auf weiteres Verfúgen des Gesetzes aufgesagt werden kann. Nur die aus Handels-Verháltnissen entstandenen Wechsel sind hievon ausgenommen. So lange diessfalls keine Ánderung eintritt, ist jeder Aufschwung des Kredits unmöglich, die Einführung jeder Art Kreditanstalt ein frommer Wunsch. Da die meisten Kapitalien der öffentlichen Fonde und die darauf gebauten öffentlichen Anstalten in der Disposition mit ihren Geldern behindert, es ist ein in seincn Folgen ausserst bedenklicher Zustand. der an dem Sterben des Landes und der Regierung überall hin Lében und Thátigkeit zu verbreiten, wie ein Bleigewicht hángt. Bei der Kaschauer Fundationalkasse, die kein grosses Gebiet zugewiesen hat, haften alléin in diesem Augenblicke 1 660 896 fi M an Kapitalien und 248 814 FLM an Interessen aus wahrlich Summen, die bei der Lage des Staatsschatzes allé Beachtung verdienen! Die kleineren Gutsbesitzer sind nunmehr bemüssigt auf ihren Besitzthum zu weilen, sie sind bessere Wirthe geworden, und habén in Folge der vermehrten Wirtschaftsarbeiten wenige Zeit zur