Levéltári Közlemények, 74. (2003)
Levéltári Közlemények, 74. (2003) 1–2. - FORRÁSKÖZLÉSEK - Tuza Csilla: Egy miniszteri biztos jelentése Zemplén megyéről 1850-ben / 269–299. o.
285 Tuza Csilla: Egy miniszteri biztos jelentése Politik die sittliche Kraft des Ackerbaus, dieses Quells der Tugenden der Arbeitsamkeit, der bescheidenen Zurückgezogenheit, fángt an jetzt ihre Wirkungen zu áussern. Bei dem Landvolke nimmt man wahr, dass gute Wirthe reicher werden, schlechte ármer. Der freier Grundbesitz setzt eine gevvisse Müdigkeit voraus, denn mit dem Hinwegfallen der Bevormundung wurde auch der Bauer auf sich selbst gewiesen. Die guten Wirthe fangen an ihre unbehilflichen oder lockeren Nachbaren auf allé Weise zu überflügeln sie pachten von ihnen Grundstücke, sie machen sich dieselben durch Vorschüsse dienstbar, sie bilden ihnen gegenüber cin Palriziat. Die Juden bringen seit sich die Gesetzgebung ihrer angenommen táglich mehr Sessionen an sich. die sie vortrefflich bearbeiten. weil sie über Intelligenz und Kapital gebieten in eineni Dezennium habén sie vielleicht den grössten Theil des Grundbesitz.es inne. Sie treten auch als Pachter herrschaftlicher Grundstücke auf, umfinden als Konkurrenten nur die Dorfgemeinden, welche gleich ihnen herrschaftliche Pachtungen. als Gemeindespekulation übernehmen, derén Gewinn nach biliigen Dividenden an die einzelnen Gemeindeglieder vertheilt wird. Der Mangel arbeitender Hande hat die Pachtschillinge gegen die frühere Zeit auf die Hálfte hcrabgedrückt. Bei Dorfgemeinden wird gewöhnlich der dritte Theil der Fechsung als Pachtschilling ausbedungen. zwei Drittel davon gehören' der Gemeinde, die sich verbindlich macht, die Felder allé drei Jahre zu düngen. Die Pachtdauer wird gewöhnlich auf 6 Jahre bedungen. Bei herrschaftlichen Gütern hat die Viehzucht zugenommen, da die Wiesenkultur weniger Arbeitskraft erheischt, bei bauerlichen Wirtschaften verwandelt sich hingegen ein bedeulender Theil der Wiesen in Ácker in Folge der frei gewordenen Arbeitskraft. Die Lösung der unterthanigen Bande hat das Gemeindeleben gekraftigt. Die Bauern ílihlen sich jetzt minder vereinzelt und gebrochen; und wirken vereint. So z. B. ist es Sitté geworden, dass ganze Gemeinden die Stcuergebühr, welche auf sie enttallt, durch eine gemeinschaftliche Arbeit in Weingárten, im Felde u. d. gl. an das Spitze ihres Vorstandes ins Verdienen bringen, und abführen. Sie entsenden den Sachwalter (szószólló) zu dem Arbeitgebcr, dieser verabredet dann den Lohn, und der arbeitsfahiger Gemeindetheil geht richtig ans Werk. Die Juden bekommen überall Arbciter, denn sie zahlen, den Herschaften gelingt es schwerer, sie an sich zu ziehen. Man traut ihnen nicht und fúrchtet. dass die einmal geleistete Arbeit eine dauernde Verpflichtung nach sich ziehen wird. Die Arbeiten der Kurialisten sind sehr sparsam, und passieren Widerstand an der Tagesordnung. Die Ursachen sind folgende: 1. Ist die Kurialbevölkerung, welche jetzt den arbeitspflichtigen Theil bildet, nur zu háufig geneigt, auch als urbarial, alsó arbeitsfrei zu betrachten. Als Kennzeichen der Robotfreiheit wird das Urbárium aus der Theresianischen Zeit anzusehen. Es ist jedermann bekannt, dass die Einschreibungen ins alté Urbárium ohne Genauigkeit geschahen, und dass es Grundsatz war, den Urbarialbesitz darin so kiéin als möglich darzustellen. Dies beweisen augenscheinlich die jetzt bestehenden Bauernsessionen; es kommt oft der Fali vor, dass ein Bauer nach dem altén Urbar nur eine halbe Session besitzen soll, thatsáchlich aber eine ganze Session und darüber hat, obwohl sich die altesten Leute erinnern, dass sein Familienbesitz immer ein gleich grosser war. Ausserdem, dass der Urbarialbesitz stets so klein als möglich eingetragen wurde, sind viele Urbarialgründe aus der Urbarialtabelle gánzlich ausgeblieben, was man mit der Tabelle in der Hand in den meisten Dorfschaften sehen kann. Es mögen daher tausende und abermai tausende Bauerngründe gebén, die nur der Zufall oder der bőse Wille aus dem Urbárium ausgelassen hat, derén Besitzer aber von jedermann als Urbarialbauern angesehen zu werden pflegten. Denn sie zahlten ebenso wie die Eingetragenen die Steuern, und verrichteten allé Komitatsleistungen. Waren sie nach dem gangbaren ins Blut der Nation übergegangenen Rechtsbegriffe kúriai gewesen, so hatten sie nimmermehr die Steuer gezahlt, und keine Komitatsleistungen prástiert. Es war den Grundherrschaften untersagt, Urbarialgründe einzuziehen, es mussten aus öden Urbarialgründen, aus den nach der Regulation übrig gebliebenen Parzellen neue Sessionen gebildet werden, und doch geschahen auf solchen Feldstrecken Kurialansiedlungen. Andrerseits bildeten Grundherren auf ihren Kurialbesitzungen Urbarialsessionen, die im Urbárium wegen ihres spáteren Ursprungs nicht vorkommen können. Die Kommassationen operierten auf der ganz falschen Basis des