Levéltári Közlemények, 70. (1999)

Levéltári Közlemények, 70. (1999) 1–2. - KÖZLEMÉNYEK – TANULMÁNYOK - K. Lengyel Zsolt: Neoabsolutismus-Probleme : verwaltungsgeschichtliche Aspekte zum Fall Ungarn = Neoabszolutizmus-problémák : közigazgatástörténeti szempontok Magyarország esetéhez / 79–105. o.

g4 Tanulmányok—Abhandlungen dem um 1853 einsetzenden »Defmitivum« wiederholt für provisorisch. 35 Die Absolut­herrschaft liefi offenkundig Spielráume für ihre Fortentwicklung offen, ohne sich darüber klar werden zu können oder zu wollen, ob und wie tiefgreifend sie damit ihre eigene Reform herbeiführen sollte. Der Eindruck, daJ3 die maBgeblichen Staatsplaner davon entfernt waren, allé ihre Lösungen für absolut richtig, somit auch die Stellung Ungarns im Einheitsreich für abschlieBend geregelt zu haltén, drángt sich in der Problematik der Landesvertretungen und der Gemeindeverwaltung nachhaltig auf: Von der Regierung in allerhöchstem Auftrag immer wieder aufgegriffen, aber nie bereinigt, enthielt sie im Kern die Frage, welche Arten von lokálén sowie ortsübergreifenden und sozial geschichteten Zustandigkeiten Ungarn gesetzlich zukommen könnten, ohne ihm damit eine Tür zu rechtlichen oder gar konstitutionellen Sonderwegen zu öffnen. 36 In der Bach-Ára blieb bis zuletzt offen, an welchen Stellen das Gesamtstaatssystem seine vorlaufigen Bestandteile abwerfen und neue, dann aber endgültige und womöglich machtaufgliedernde Elemente annehmen sollte. Uberraschenderweise deuten eine Reihe von Quellén an, da6 das ungarische Interessé gerade an der Einrichtung von Landes­vertretungen und von gemeindegesetzlich umgrenzten Verwaltungsfeldern eher gering war. 37 Deshalb stellt sich im historiographischen Rückblick die Aufgabe, zu prüfen, inwieweit die Entabsolutierung des Neoabsolutismus in Ungarn neben der konzeptio­nellen Unreife des Regimes aus einem weiteren gewichtigen Grund scheiterte: Namlich weil sich die Adressaten an ihr nicht beteiligten wollten, aus der Befürchtung, daB eine MáBigung der Fremdbestimmung die Monarchie in derén vorgegebenen Form stabi­lisieren könnte. 2. Die Mittlerrolle der Verwaltung Ein Grundmerkmal der neoabsolutistischen Periode war die berufsstandische Bürokrati­sierung sowohl qualitativ als auch quantitativ hohen AusmaBes. 38 Die im Vergleich zum Vormarz deutlich angestiegenen und fortlaufend anwachsenden Aufgaben der staatlichen Behörden 39 verzweigten sich auch in Ungarn hauptsáchlich nach allgemein­MOL AL, D 46, Kt. 428, 1857:406/192; D 124, Schuber 931, 1859:57 — ÖStA HHStA RR Gremialakten, Kt. 140, 1856:1445; Kt. 144, 1857:85. Zu den behördengeschichtlichen Phasen in Ungarn: SASHEGYL O.: Ungarns politische Verwaltung. Zum Problem der Landesvertretung und Gemeindeordnung aus der Sicht dieses Projekts mit Quellén LENGYEL, Zs., 275-276. MOL AL, D 1, Kt. 1; D46, 1853:22160/8134; 1854:9764/2031 inStamm 1854:2130; 1854:78/3 in Stamm 1854:78; D 125, Schuber 87; D 128, Schuber 7, III. Dazu im allgemeinen HEINDL, WALTRAUD: Bürokratie und Verwaltung im österreichischen Neoabsolutis­mus. Österreichische Osthefte, 22 (1980) 231-265. Ara Beispiel eines Kronlands: MAZOHL-WALLNIG, BRIGITTE: Österreichischer Verwaltungsstaat und administrative Eliten imKönigreichLombardo-Venetien. Mainz, 1993. Hierzu zwei Beispiele: Nach TRÓCSÁNYI, ZSOLT: Erdélyi kormányhatósági levéltárak. Budapest, 1973. 20, war in dem Militar- und Zivilgouvernement bzw. der Statthalterei und im Generalgouvernement Siebenbürgens nach 1849 die Menge der Geschaftsvorgánge doppelt so hoch als in den 1840er Jahren an vergleichbarer Stelle, im Gubernium. — Die Anzahl der behandelten Aktén in der Zivilsektion des Militar- und Zivilgouvernements

Next

/
Thumbnails
Contents