Levéltári Közlemények, 70. (1999)

Levéltári Közlemények, 70. (1999) 1–2. - KÖZLEMÉNYEK – TANULMÁNYOK - K. Lengyel Zsolt: Neoabsolutismus-Probleme : verwaltungsgeschichtliche Aspekte zum Fall Ungarn = Neoabszolutizmus-problémák : közigazgatástörténeti szempontok Magyarország esetéhez / 79–105. o.

Zsolt K. Lengyel: Neoabsolutismus-Probleme 83 weise für die deutsch-slawischen Gebiete anders lauteten als für Ungarn. Die ange­strebte Einheitlichkeit war in technischer Umsetzung, aber auch im Grundsatz ab­wágungsbedürftig. Denn mit der bloBen Festlegung auf das Prinzip der Gesamt­staatlichkeit war noch keine Entscheidung über die innere VerfaBtheit der einzelnen Reichsteile gefallen, so auch darüber nicht, ob die einzugliedemden Raume in die Lage versetzt werden sollten, das Programm der Modemisierung zumindest in kontrolliertem Umfang mitzusteuem. Nach dem 1853 dokumentierten Willen des alleinigen Gesetzgebers, Kaiser Franz Josephs I., sollte die »politische Einheit des Königreiches Ungam unter gewissen Be­schránkungen aufrecht« erhalten werden. 32 Doch welche »politische Einheit« war dem seit 1849 seiner eigenen Souveranitát und althergebrachten Komitatsstruktur beraubten, nach ósterreichischen Gesetzen, von seinen ehemaligen Nebenlándern getrennt und in fünf »Distrikten« oder »Verwaltungsgebieten« regierten, offiziell als »Königreich« be­zeichneten Kronland zuzusichem? 33 Wie eng waren die »gewissen Beschrankungen« aufzufassen? Deutete die allerhöchste Maximé in Verbindung mit dem eingangs zitierten vorsichtigen Zuspruch für landesspezifische »Gebráuche und Überlieferungen« an, daB die Eingriffe des Zentrums in die militarisch-polizeilich überwachten und ziviladministrativ gleichgeschalteten Strukturen früher oder spáter ihrerseits einzu­schránken waren, um dem Kronland mit seinen fünf Verwaltungsgebieten Pest-Ofen, Ödenburg, PreBburg, Kaschau und GroBwardein die Chance einzuraumen, in die Neu­gestaltung der Monarchie sich selbst einzubringen? Und über welche Mittel verfügte das Régime, letztere Perspektive — sollte sie vom Herrscher beabsichtigt und beibehalten worden sein — der ungarischen Öffentlichkeit nahezubringen? Bis zum gegenwártigen Zeitpunkt der Projektbearbeitung hat sich die Annahme laufend erhartet, daB diese und ahnliche Fragen auf den anordnungs- und durchfüh­rungspflichtigen Stufen des Systems das gesamte Jahrzehnt hindurch gegenwartig waren, die zustandigen Personen und Gremien jedoch gróBte Mühe hatten, sie einhellig und klar zu beantworten. Der Reichsrat, die Ministerien und die Landesbehörden in Ungarn muBten in ihrem Amtsverkehr nicht selten Meinungsverschiedenheiten in staatsorganisatorischen Angelegenheiten unterschiedlicher Natúr und Tragweite behan­deln. 34 Hatten sie Einvernehmen erzielt, so erklarten sie ihre Entscheidungen selbst in 31 Z. B. Uniformierungs- und Disponibilitatsvorschriften: ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 236, ad 1850:6863; Kt. 237, ad 1851:6215; Kt. 239, 1854:263; Kt. 242, 1854:12125; Kt. 246, 1856:7804; Kt. 251,1859:61. 32 ÖStA HHStA RR Organisierungskommission, Kt. 6, 1853:167. Zitiert von Reichsratsprasident Carl Friedrich Freiherr Kübeck von Kübau an Kaiser, Wien, 27. Juli 1853. 33 Zur Verwaltungsorganisierung und territorialen Gliederung Ungarns im Neoabsolutismus siehe folgende vier Werke von SASHEGYI, OSZKÁR: Az abszolutizmuskori levéltár. Budapest, 1965; Ungarns politische Ver­waltung in der Ára Bach 1849-1860. Graz, 1979; A neoabszolutizmus rendszere 1849-1867. A magyar­országi polgári államrendszerek. (Tanulmánykötet). Szerk.: PÖLÖSKEI, FERENC-RÁNKI, GYÖRGY. Budapest, 1981. 81-139.; Magyar Országos Levéltár. Az abszolutizmuskori levéltár. Repertórium. I. Budapest, 1984. Zum Einschnitt in die Verfassungs- und Rechtsgeschichte Ungarns 1849 vgl. neuerdings die einschlágigen Kapitel: Magyar alkotmánytörténet. Szerk.: MEZEY, BARNA. Budapest, 1995; Magyar jogtörténet. Szerk.: MEZEY, BARNA. Budapest, 1996. Zur maBgeblichen Bezeichnung »Königreich« siehe z. B. die a. h. Ent­schlieBung vom27. Október 1852: ÖStAFAFM, 1852:16066. 34 Aus dem Bereich des Unterrichtswesens und der Territorialgliederungen: MOL AL, D 2, Kt. 1, II. A. 5; Kt. 5, III. A. 4. — ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 236, 1850:1737; Kt. 237, 1851:2479; HHStA RR Organisierungs­kommission, Kt. 12, 1854:328.

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