Levéltári Közlemények, 70. (1999)

Levéltári Közlemények, 70. (1999) 1–2. - KÖZLEMÉNYEK – TANULMÁNYOK - K. Lengyel Zsolt: Neoabsolutismus-Probleme : verwaltungsgeschichtliche Aspekte zum Fall Ungarn = Neoabszolutizmus-problémák : közigazgatástörténeti szempontok Magyarország esetéhez / 79–105. o.

\ 04 Tanulmányok — Abhandlungen findlichkeiten vermengte. Aus ihr láBt sich weder inhaltlich noch formell eine staatlich erzwungene grundsátzliche Diskriminierung der ungarischen Beamtenschaft folgern. Der Zustrom von Auswártigen war — anders als im Vormárz 177 —- kein aufiergewöhn­liches Phánomen mehr, weil Ein- und Abwanderungen von Staatsdienern gleichzeitig im gesamten Reich vorkamen, und dabei Ungarn nicht nur Empfangs-, sondern auch Geberland war, wie Versetzungen von hier in andere Kronlánder beweisen, 178 darunter von Magyarén in das Innenministerium oder in andere Wiener Behörden. 179 Diese Mobilitat, die Stellenausschreibungen im Wettbewerbsverfahren förderten und perso­nalbezogene sowie amtstechnische Absprachen zwischen den Kronlandbehörden be­gleiteten, 180 war ein allgemeines Kennzeichen des kaiserlichen Verwaltungsdienstes, das in unserem Fali eine Besonderheit aufwies. Sie rührte von der eingangs erwahnten Option her, Ungarn auch in österreichischer Reorganisierung eine gewisse Eigen­standigkeit zu gewahren. Auf diese Zielvorstellung war der Bürokratisierungsimpuls insofern ungenügend abgestimmt, als das in Cisleithanien angeworbene Personal für ein System einzustehen hatte, da6 sich in dem neu zu gestaltenden Gebiet weniger sprachlich, sondern in erster Linie inhaltlich als ein fremdes darbot. Mit welchen Sprachkenntnissen wo auch immer die Neuankömmlinge amtierten, maBgeblich blieb, nach welchen Vorschriften und für welche Normen sie arbeiteten. Wohl deshalb versuchte 1854 eines der ungarischen Mitglieder des Reichsrats, bei den Beratungen über die Bach-Husaren aus derén Auftrag die sachlichen Vor- und Nachteile ver­gleichend hervorzukehren und dabei die — aus Wiener Sicht — günstigen Momente abzuwerten. Er empfahl, die Versetzungen nach Ungarn nicht zur Regei werden zu lassen, sondern sich vorzugsweise »tauglicher, vertrauenswürdiger Eingeborener« zu bedienen, derén Kenntnis der altén ungarischen Gesetze und der Landesverháltnisse doch nützlicher sei als der unleugbare, aber mit der Zeit gewiB dahinschmelzende Vorsprung vor allém der deutsch-österreichischen Beamten in der Aneignung und im Nachvollzug der Reichsgesetze. 181 Inwieweit solche Einlassungen die oben beschrie­bene Abwagungsneigung Wiens bei Steliénzuteilungen für Auswartige mit bedingten, bleibt noch naher zu analysieren. Fest steht, da6 sich der zitierte Einwand mit fort­schreitender Zeit tatsachlich bestatigen sollte, in vollem Umfang allerdings erst, als gegen Ende der Bach-Ára der gezielte Austausch von deutsch- und slawischsprachigen Beamten durch ungarischsprachige einsetzte, 182 und zahlreichen, in Disponibilitat versetzten Bach-Husaren der Abzug aus Ungarn bevorstand. 183 Vgl. TÓTH, 27. MOL AL, D 2, Kt. 29, III. B. 1; D 46, Kt. 126, ad 1853:1034/196; D 46, ad 1854:1731/342. — ÖStA AVA MIPr4,Kt.240, 1854:651 in 1854:5623 mit 4854. ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 237,1851:5036; Kt. 239,1854:1730. MOL AL, D 128, Schuber 7, IV, 1854:2964, 3530, 3825 und 4646. ÖStA HHStA RR Gremialakten, Kt. 51, 1854:267. Bemerkungen von Ladislaus von Szögyény, Wien, 14. Junil854. MOL AL, D 2, Kt. 29, III. B. 1, 1860:27296/1824 und 27857/1864. ÖStA AVA MI Pr 4/5, Kt. 286,1860:3999; Vgl. ebenda, JM III, Kt. 3037; BENEDEK, G.; TÓTH, T.

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