Levéltári Közlemények, 70. (1999)

Levéltári Közlemények, 70. (1999) 1–2. - KÖZLEMÉNYEK – TANULMÁNYOK - K. Lengyel Zsolt: Neoabsolutismus-Probleme : verwaltungsgeschichtliche Aspekte zum Fall Ungarn = Neoabszolutizmus-problémák : közigazgatástörténeti szempontok Magyarország esetéhez / 79–105. o.

Zsolt K. Lengyel: Neoabsolutismus-Probleme 103 Kurzum, das Ungarische scheint sich in der neoabsolutistischen Verwaltung des Kronlandes die Jahre hindurch in einem zumindest nicht unbetrachtlichen Umfang behauptet zu habén. Hierauf láBt, um nur noch ein Beispiel vom Ende der Periode zu nennen, die allerhöchste EntschlieBung vom 14. Január 1858 über den allerunter­tánigsten Vortrag des Justizministers vom 7. Dezember 1857 schlieBen. Gegenstand war das Gesuch von 27 Advokaten im Sprengel des Komitatsgerichts Balassa­Gyarmath, bei den Gerichten auchfortan in ungarischer Sprache verhandeln zu dürfen. Der Kaiser entschied: »Sie [der Justizminister] habén hinsichtlich der Vorhaltung der Advokaten in Meinem Königreiche Ungarn zur Anwendung der deutschen Sprache vor Gericht mit Schonung vorzugehen, innen [...] eine angemessene Frist, innerhalb welcher sie sich die mangelnde SprachkenntniB verschaffen sollen, einzuráumen, und diese erforderlichen Falls zu verlángern, auch ihnen die Erlernung jener Sprache gánzlich nachzusehen, wenn sie wegen vorgerückten Alters sich dieselbe nicht mehr ohne bedeutende Schwierigkeit aneignen können.« 17 Die Staatsmacht lieB alsó das Ungarische im Behördenwesen sowohl gewahren als auch mit dem Deutschen in Wettbewerb treten. Es bedarf weiterer Quellenforschungen, um herauszufinden, inwieweit das Beharrungsvermögen der ungarischen Sprache auf Verweigerungshaltungen oder auf eine unterentwickelte Mehrsprachigkeit der unga­rischen Beamten zurückging. Ihm nachzugehen heiBt letztlich, Erkenntnisse über die — im vorangehenden Abschnitt thematisierte — Mittlerfunktion der Verwaltung zu mehren. Denn die verordnete oder gewünschte oder protestmáBige Wahl des sprachlichen Kommunikationsmittels spielte bei den Kontaktén zwischen Obrigkeit und Untertanen naturgemáB eine wesentliche Rolle. Sie beeinfluBte den Verkehr zwischen den einzelnen Behörden sowie zwischen den Behörden und der Bevölkerung. 176 Um dem verwaltungsgeschichtlichen Gesichtspunkt zu genügen, sollte sich deshalb eine Antwort auf die Frage, ob die Zahl der fremdlándischen Beamten unter oder über derjenigen der einheimischen lag, nicht in der prozentvergleichenden Erfassung von biographischen und berufsspezischen Daten erschöpfen. Sie muB sich vielmehr zu kláren bemühen, ob das zahlenmáBige Verháltnis der beiden Tragergruppen zueinander die innere und áuBere Funktionstüchtigkeit der Kronlandbürokratie starkte oder schwáchte — oder aber für sie weniger relevant war, als das fachliche Niveau der Amtsgescháfte. Wichtig scheint bei alledem, die sprachliche, somit die Nationalitátenstruktur der Verwaltung Ungarns in der Bach-Ára ins Licht jenes Systemmerkmals zu führen, das den Ausgangspunkt der vorliegenden Ausführungen bildet: der Ungereimtheiten im Selbstbild des modernisierenden Neoabsolutismus. Der Weg der Fremdlánder in der Bürokratisierung Ungarns, der im Gegensatz zu der bisher mehrheitlichen Forschungs­praxis schon ab 1849 zu verfolgen ist, Spiegelt eine Auswahlart wieder, in der sich das österreichische Gesamtreichsinteresse mit der Rücksichtnahme auf ungarische Be­175 ÖStA AVA, NachlaB Alexander Bach, Kt. 30, Rechtswesen, Erlasse des Justizministeriums, Nr. 895 (22. Január 1858). né -r^j.^ T ( 33_35 hat nachgewiesen, dafi von den fremden Bach-Husaren über 90% mehrsprachig waren und sámtlich auch deutsch konnten. Allerdings war von ihnen nur ein Fünftel des Ungarischen kundig. BENEDEK, G., 65 kommt zu einem ahnlichen Ergebnis. Untersuchungen über die Sprachfertigkeiten der ungarischen Beamten sind dem Verfasser dieses Aufsatzes nicht bekannt.

Next

/
Thumbnails
Contents