Levéltári Közlemények, 66. (1995)
Levéltári Közlemények, 66. (1995) 1–2. - SASHEGYI OSZKÁR EMLÉKÉRE - Heindl, Waltraud: Die Einführung des ABGB in Ungarn : eine ideologische Auseinandersetzung in Österreich / 137–145. o.
144 Waltraud Heindl kämpf der 1870er Jahre geläufig wird, als es um die Schul- und Ehegesetze ging, sich in aller Deutlichkeit innerhalb der Regierung in den frühen 50er Jahren abzeichnete. Interessant für die österreichische Parteienentwicklung ist, daß sich älteres josephinisches Gedankengut und neuer Liberalismus zu einem Konglomerat verband. Ja vielmehr: In der österreichischen Beamtenschaft bestand — vor 1848 versteckt, 1848 völlig offen — eine ungebrochene aufklärerische Tradition, die sich ab 1848 mit liberalen Ideen mischte. 29 Gewisse Grundzüge des Josephinismus, besonders was Schule, Ehe und Familie betrifft, sind mühelos im österreichischen Liberalismus wiederzufinden. Gerade diese liberale Tradition, zeitgenössisch gleichgesetzt mit „Geistesfreiheit", war es aber, die man von katholischer Seite dem ABGB vorwarf. Fast gleichzeitig mit der hier skizzierten Diskussion erschienen zwei anonyme Publikationen — höchstwahrscheinlich aus dem Umfeld des hochkonservativen Unterrichtsministers: erstens die offizielle Schrift des Unterrichtsministeriums , ,Die Neugestaltung der österreichischen Universitäten" (wahrscheinlich herausgegeben von Aloys Flir und Leo Thun, Wien 1853), und zweitens die Schrift ,,Die Universitätsfrage, beleuchtet vom Standpunkt der Lehr- und Lernfreiheit" (Wien 1853). Aus diesen beiden geht klar hervor, vor welchen Bestimmungen des ABGB sich der „moderne" Katholizismus nach 1848 ängstigte: „Die Herrschaft des Naturrechts" auf den Universitäten und „ein verseichtigter Kantianismus von Amts wegen", in dem die Studenten ausgebildet würden, hätten diese (und die späteren Juristen), so meinte man, grundsätzlich für eine wahre Unterstützung der von Gott gewollten und eingesetzten Institutionen, wie sie Staat und Kirche darstellten, unbrauchbar gemacht. Als besonders verderblich wurden zwei Lehren des Natur rechts empfunden, die, so glaubte man zu beobachten, auf Universitäten und auf Ämtern verbreitet würden, nämlich erstens die , gefährliche Theorie von der Entstehung des Staates aus einem Vertrag", und zweitens die Lehre von den „angeborenen natürlichen Rechten des Menschen". Die Vertragstheorie stelle, so klagten die Katholiken, den Staat als das Produkt eines Willküraktes des Menschen und nicht als Schöpfung durch göttlichen Entschluß dar. „Das Recht an der eigenen Person" gehe jedoch in letzter Konsequenz so weit, daß es „in gerader Richtung zu einem Recht auf den Selbstmord führe". 30 Die „angeborenen natürlichen Rechte des Menschen" I waren im ABGB von 1811 tatsächlich theoretisch verankert. § 16 wurde mit folgendem Satz begonnen: „Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte", und § 17 sagte: , ,Was den angeborenen Rechten angemessen ist, dieses wird so lange als bestehend hingenommen, als die gesetzmäßige Beschränkung dieser Rechte nicht bewiesen wird." Diese Bestimmungen hatten zwar in der Praxis keine Bedeutung, beeinflußten aber doch in gewisser Weise die österreichische Rechtswissenschaft. In dieser Tatsache sahen kirchentreue Männer voll Besorgnis die Ursachen für die Verführung der Menschen zu den „Prinzipien der modernen Revolutionen", zum Glauben an „gallikanische und febronianische Theorien von der Macht des Staates und den Befugnissen der Hierarchie", zur „Lauigkeit", zum „Indifferentismus", zur „Abneigung gegen Papst und Klerus", sogar zum „förmlichen Unglauben", aber auch den Grund für eine feindselige Stimmung gegenüber dem Staat, die sie zu bemerken glaubten. 31 Das Naturrecht und das ABGB wurden somit als revolutionäres Recht empfunden, das kirchentreue katholische Männer veranlaßte, die Einführung des ABGB in Ungarn zu verhindern. Die oppositionelle 29 Waltraud HEINDL, Gehorsame Rebellen. Bürokratie und Beamte in Österreich 1780—1848 (= Studien zu Politik und Verwaltung 36, Wien/Köln/Graz 1991) 200-209. 30 Ebd. 122. 31 (FLIR Aloys—THUN Leo, anonym), Die Neugestaltung der österreichischen Universitäten (Wien 1853) 15 ff.; auch DIE UNIVERSITÄTSFRAGE, beleuchtet vom Standpunkt der Lehr- und Lernfreiheit (Wien 1853) 26 f.