Levéltári Közlemények, 53. (1982)
Levéltári Közlemények, 53. (1982) 1. - Sulitková, Ludmila: Az utolsó Árpád-házi uralkodó, III. András kancelláriájának működése és személyzete : Historické študie, XXV., 1981. 175–214 / 35–78. o.
78 L. Sulitková: Ш. András kancelláriójának működése DIE KANZLEI DES LETZTEN ARPADER ANDREAS III., IHRE TÄTIGKEIT UND PERSONELLE BESETZUNG Ludmilla Sulitková Konsequent die methodischen Verfahren der modernen diplomatischen Mediävistik anwendend, versuchten wir in dieser Studie auf Grund einer kritischen Analyse des Urkundenmater ials, ausgestellt im Namen Andreas III. (1290-1301) die Organisationsstruktur und die Wirkung der Andreas-Kanzlei als des Zentralamtes des ungarischen Staates in der angeführten Zeit zu erfassen. Durch die systematische Archivforschung und die Exzerption der vorhandenen Editionen gewannen wir 633 Urkundeneinheiten, wovon wir 288 (469£> in der Originalfassung zur Verfügung hatten. Die Kanzlei Andreas III. erscheint in diesem Lichte als ein in ihrer Zeit gut konsolidiertes "Amt", zwar ohne einen festen Sitz, aber institutionalisiert nicht nur vom Standpunkt ihrer personellen, hierarchisch gegliederten Besetzung, sondern auch dadurch, dass sie ein fast ausschliesslicher Hersteller der Urkunden für die inländischen Empfanger wird. Unter dem Personal der königlichen Kanzlei, die in ihrer organisatorischen Struktur für alle Gebiete des Königreichs Ungarn zuständig war, gelang es uns auf Grund der Ergebnisse der Diplomatikanalyse sowie aller erfassbaren Angaben zu bestimmen: 47 Notare, den königlichen Sekretär (comes capellae), 5 Vizekanzler, die in relativ kurzen Zeitabschnitten wechselten und den Kanzler, der mehr oder weniger ihr nomineller Vorgesetzter gewesen war und nur in Ausnahmefallen teilweise die Aufgabe des Vizekanzlers supplierte, der die wirkliche Führung der Schriftagenda zu besorgen hatte. In dem stilistischen Aufbau einzelner Urkundernformen (Privilegien, Nos-Urkunden, Mandate) zeigt sich eine grosse Schablonenhaftigkeit, die das Ergebnis der in dieser Zeit schon notwendigen Benutzung von Kanzleiformularvorlagen war, deren Existenz in der Königskanzlei Ende des 13. Jahrhunderts wir per Diplomatikmethode bei der Untersuchung des Materials indirekt bewiesen haben. Deswegen konnte auch unser Bemühen um die Erfassung einzelner Notarpersönlichkeiten, die in der königlichen Kanzlei gewirkt haben, nicht erfolgreich sein und notwendigerweise kamen wir zum Schluss, dass der Stil, der in den Urkunden dominierte, als allgemeiner Kanzleistil zu bezeichnen ist. In direkter Zusammenhang damit steht auch die Tatsache, dass der sich vervollkommende Prozess der Verurkundung sich auch in der Benutzung einfacherer Urkunderformen widerspiegelt, was vollkommen mit den gesamteuropäischen Trends der Entwicklung übereinstimmt. Bei der allgemeinen Gültigkeit der Normen, obligatorisch für die Ausfertigung der Urkunden in ganz Europa dieser Zeit haben wir die Äusserung bestimmter typischen Züge bei der Zusammenstellung der Formulare der ungarischen königlichen Urkunden um die Wende des 13-14. Jahrhunderts lArenga vom Typ "fidelitas", inhaltsreiche Narrationen der Privilegien für den geleisteten Dienst mit vielen konkreten Angaben, die detaillierten Grenzbeschreibungen verschenkter oder anders gewechselter Eigentümer, besondere Art der Urkunden (Briefe) "memoriales"] und gleichzeitig eine enge Verbindung der schriftlichen Fixation einzelner Rechtshandlungen mit den politischen Ereignissen der Zeit bewiesen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass 68% der Urkundenausfertigungen der Kanzlei Andreas III. zugunsten der weltlichen Feudalen ausgestellt waren, vor allem der Angehörigen des höheren Adels, die ernste Konkurrenten des Königs im Kampf um die Macht im Lande und sehr oft auch Exponenten der ausländischen Interessen waren, die die Stabilität des ungarischen Staates bedrohten.