Levéltári Közlemények, 44–45. (1973–1974)

Levéltári Közlemények, 44–45. (1973–1974) - Komjáthy Miklós: Két ismeretlen „közös” minisztertanácsi jegyzőkönyv : az osztrák-magyar államközösség történetéhez / 273–295. o.

Két ismeretlen „közös" minisztertanácsi jegyzőkönyv 289 zu Punkt 5. die Anglegenheiten des Bergwesens betreffend bemerkt Freiherr von Wällerstorf, dass in dieser Hinsicht keine weiteren Schwierigkeiten obwalten, indem nur noch erübrige, dass sich auch das ungarische Ministerium einem eigenen Personalstatus für diese Angelegenheiten zu­sammenstelle. — ad Punkt 6. (die Seegesetzgebung) wurde allseitig anerkannt, dass die Lösung dieser Frage in allen ihren Details wohl noch eines längeren und eingehenderen Studiums bedürfe, — vorläufig wurde daher bloss die Gemeinschaftlichkeit des Seerechtes und die diesfälligen Vertretung nach Aus­sen prinzipiell anerkannt, und in vorkommenden einzelnen Fällen das auch bisher übliche Einver­nehmen mit den betreffenden Landesbehörden vorbehalten. — Punkt 7. und 8. wurde bereits in der Minister-Konferenz vom 17. 1. M. definitiv erledigt. Punkt 10. das Eisenbahnwesen betreffend wurde noch einer weiteren Vereinbarung zwischen den betreffenden Ministern vorbehalten. ad Punkt 11. rücksichtlich der Schemnitzer Forstakademie bleibt vorläufig der Status quo auf­recht erhalten, — in Bezug auf die landwirtschaftliche Lehranstalt in Ung. —Altenburg aber wird die Vereinbarung der betreffenden Minister nachfolgen. Punkt 12. über den Unterrichtsrat ist als bereits erledigt zu betrachten. — ad Punkt 13. (das Polizeiwesen betreffend erklärt Freiherr von Wenckheim über das mit den Sektionschef R. von Schäfer vereinbarte Projekt einen besonderen a. u. Vortrag zu erstatten, — ebenso auch ad Punkt 14. wegen Auflösung der Gendarmerie — dessen baldige Vorlage S° Majestät als besondsrs wünschenswert zu bezeichnen geruhten. ad Punkt 15. das Vereinwesen betreffend hebt Freiherr von Becke die besondere Tragweite dieser Angelegenheiten hervor, doch erachtet man den Gegenstand noch einer weiteren Besprechung vorbehalten und dessen definitive Regelung bis zur Errichtung des sub. 4. erwähnten Handelsamtes verschieben zu sollen. Mittlerweile wird in vorkommenden einzelnen Fällen eine Verständigung zwischen den betreffenden Ministerien zweifelsohne erzielt werden, und bezüglich der Angelegenhei­ten jener Vereine, welche ihre Wirksamkeit auf die ganze Monarchie ausdehnen, ist bei der ständigen Vereinskommission in Wien die ungarische Regierung durch einen Abgeordneten des am. a. h. Hoflager befindlichen ungarischen Ministeriums zu vertreten. — Punkt 16. die Angelegenheit der Waisz'schen Stiftung wurde bereits in der Minister-Konferenz vom 17. 1. Mts. definitiv erledigt. S e Majestät geruhten hiernach die Frage zu stellen, ob allenfalls noch andere Gegenstände bezeichnet werden könnten, rücksichtlich deren eine Vereinbarung notwendig wäre, — worauf Freiherr von Wällerstorf die öffentlichen Bauten und Flussregulierungen in Anregung brachte, in welcher Hinsicht jedoch, nachdem die meritorische Behandlung und Entscheidung der Bauangele­genheiten ohnedies auch bisher schon in den Wirkungskreis der ungarischen Hofkanzlei gelegen war, und nach Auflösung derselben an die betreffenden ungarischen Ministerien überging, — rücksicht : lieh der Flussregulierungen aber, insoferne dieselben die Interessen und das Gebiet mehrerer Län­der berühren, das wechselseitige Einvernehmen wie bisher, auch für die Zukunft selbstverständlich aufrecht erhalten bleibt, — eine besondere neue Vereinbarung nicht für notwendig erkannt wurde. Schlüsslich das Rechnungs- und Kontrollswesefl betreffend erklärten Freiherr von Becke und von Lónyay nach reiflicher Erwägung und gemeinschaftlicher Vereinbarung diesfalls einen besonde­ren Entwurf seinerzeit zur Vorlage bringen zu wollen. D. u. S. Eredeti tisztázat. — Országos Levéltár. K 27, — A jegyzőkönyvet a felzeten valamennyi résztvevő aláírta, keltezés nélkül. — A szövegben egyetlen javítás, valószínűleg, magától Ferenc Józseftől, az ő felszólalásának legelején: „insofern diese Verabredung als feststehend angenommen wird" helyett „in Folge dieser Verabredung" áll. — A szöveg alatt jobbra Andrássy sk. aláírása. Az uralkodói tudomásulvétel, Ferenc József sk. aláírásával Budán, 1867. április 5-én kelt. J9 Levéltári Közlemények

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