Levéltári Közlemények, 43. (1972)
Levéltári Közlemények, 43. (1972) 1. - Nehring, Karl: Angaben zu einer unveröffentlichten Kopie eines Registers aus der Kanzlei von Matthias Corvinus / 85–96. o.
86 Karl Nehring wohl aus der Schrift der Brief kopien, als auch aus der Form des Einbandes läßt sich der Kodex auf des Ende des 16. Jahrhunderts datieren. Das Format dieses Bandes beträgt 34X22,5 cm. An der vorderen Deckelinnenseite befindet sich ein großes, in Kupfer gestochens Exlibris : „Ex Bibliotheca ... Ferdinandi Hoffman L. B. in Grunpuhel ... Camerae Aulicae [i. e. Rudolphi II.] Praefecti etc.". Soweit der Kodex Abschriften aus der Kanzlei von Matthias Corvinus enthält, umfaßt er 149 Blätter von Fol. 210 r bis 283 r. Von Fol. 210 r bis Fol. 282 r handelt es sich um 126 Abschriften von Briefen, die sich mit der auswärtigen Politik Ungarns in der Zeit vom 12. Juli 1478 bis 13 October 1482 befassen. Zwischen den Briefen ist eine Aufzählung der ungarischen Komitate und Bistümer eingefügt (Fol. 223r — 224r). Am Ende dieser Handschrift befindet sich unter der Überschrift „Titula" eine Aufzählung der Adressatformeln von europäischen Fürsten und Städten, mit denen Matthias in den Jahren 1478 bis 1482 in Verbindung stand. Wenn diese Briefsammlung hier als Registerbuch bezeichnet wird, so gilt dies nur in dem Sinne, wie die Entwicklung des Kanzleiwesens im 15. Jahrhundert im Zusammenwirken von Diplomatie und Verwaltung immer neuere Formen registerartiger Sammlungen hervorbrachte. Bei dem vorliegenden Manuskript handelt es sich um eine Sammlung von Briefen, die fast alle aus der Kanzlei von Matthias Corvinus stammen 6 und sich thematisch — wie schon erwähnt — nur mit den auswärtigen Beziehungen Ungarns in dem genannten Zeitraum befassen. Das Vorhandensein eines separaten Registers für die auswärtige Korrespondenz sowie die Aufzählung der Adressatformeln lassen darauf schließen, daß seit den 70iger Jahren in der königlichen Kanzlei eine strenge verwaltungsmäßige Trennung von Innenpolitik" und „Außenpolitik" herrschte, während noch im Héderváry-Codex 7 diesbezüglich keine Unterscheidung getroffen wurde. Aus den Schreibfehlern geht hervor, daß der Kopist nicht die ungarische Sprache beherrschte, wie es nicht nur einigg, korrumpierte Formen bei den Komitatsnamen zeigen, sondern auch Lesefehler wie auf Fol. 223 v „losem" statt lofew ==» lófo 8 . Mit Sicherheit kann angenommen werden — in Übereinstimmung mit der Aufschrift des Gesamtkodex-, daß ein Italiener — wahrscheinlich ein Venezianer —• die erste oder zweite Abschrift angefertigt hat. Daß bereits die erste Abschrift — also zu der Zeit, als das königliche Archiv noch existierte — von einer kanzleifremden Person angefertigt wurde, zeigt auf Fol. 240 v der Hinweis: „Ad summum Pontificem. Ista littera deficiunt, quia manibus meis non dederunt copiam." Von den 125 Briefen, die die vorliegende Handschrift enthält, hat Fraknói in den MKL und den Mon. Vat. Hung. bereits 50 Briefe ediert. Die folgende registerförmige Mitteilung soll der Korrektur von Fraknóis Angaben dienen, wenngleich dieses Register für die Zeit von Juli 1478 bis Oktober 1482 keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann 9 . • 6 Mit Ausnahme von Nr. 20b, 20d, 37. Wenn bei Nr. 118 auch nicht Matthias der Absender ist, so ist der Brief dennoch identisch mit den politischen Intentionen des Königs; auch stilistisch ist er der ung. Kanzlei zuzuordnen. 7 Budapest. MOL. Dl 50 404. 8 Vgl. Benkö, Loránd u. a.: A magyar nyelv történeti-etimológiai szótára. Bd. 2. Budapest 1970 S. 781. 9 Neben den hier mitgeteilten Quellen ließen sich Fraknóis Veröffentlichungen allein für den genannten Zeitraum noch mit ca. 70 Briefen von Matthias ergänzen.