Levéltári Közlemények, 39. (1968)

Levéltári Közlemények, 39. (1968) 1. - FORRÁSKÖZLÉS - Sashegyi Oszkár: Magyarország beolvasztása az ausztriai császárságba : iratok az olmützi alkotmány előtörténetéhez / 63–104. o.

86 . Sashegyi Oszkár Für alle diese Mitglieder sollte das Alter von 30 Jahren erfordert werden. Die untere s. g. Ständetafel bestünde: 1. Aus Ablegierten der Comitate. Jedes Comitat sollte nach Massgabe der Impopulation 1, 2, bis 3 Ablegierte senden, und zwar wenn die Bevölkerung die Zahl 100 000 nicht ereicht eine; wenn sie darüber, aber unter 200 000 zwey; über diese Zahl 3, durch die Comitate in ihren Congregationen gewählte Ablegierten senden. 2. Aus Deputierten der k. Freystädte nach dem im Art 1848 enthaltenen Masstabe. 3. Aus 6 Ablegierten aller Diöcezan und Collegial Capitel, die durch je 2 Deputierte eines jeden Kapitels, die sich bey dem Metropolitancapitel in Gran einfinden würden, zu wählen wären. Im Allgemeinen ist zu bemerken, dass der frühere Gebrauch, vermöge welchen die erle­digenden Gegenstände immer einer Regnicolar Deputation zum Ausarbeiten zugewiesen werden, für die Zukunft wieder einzuführen wäre. Die Comitats Congregationen, eine der ältesten Institutionen des ungarischen Staatsrechtes sollten nicht nur zur Wahl'der oberwähnten Comitats Deputierten ermächtiget, sondern für die Besorgung der inneren Angelegenheiten auch für die Zukunft mit zeitgemässer Coordinierung erhalten werden. Und daher wären nur jene als Glieder derselben aufzunehmen; die: 1. das 24-te Jahr erreichten; 2. Wenn sie adelig sind, ein durchschnittliches jährliches Einkommen von 1000 fl CM oder darüber zur Hälfte aus eigenem Grundbesitztum ausweisen. 3. Die s. g. adeligen Compossessorate, die mit Ausschluss der sub 2 erwähnten Adeligen 1000 fl CM Einkommen aus dem Grundbesitz erweisen, sollten einen; 4. Jede k. Freystadt nach Mass ihres adeligen Besitzthums auch einen; 5. Die unadeligen Gemeinden, die mit geregelten Magistraten im Sinne der Gesetze und k. Verordnungen versehen sind zwey; 6. Jeder Comitat, District oder Process von den unadeligen Gemeinden 2 Deputierte sen­den, z. B. das Pressburger-Comitat ist in 6 Districte getheilt, daher würden 12 Districts-Depu­tierte bey den Congregationen erscheinen. Die Wahl dieser Districts Deputierten sollte durch die im Districkts-Hauptorte versammel­ten je 2 Abgeordneten der einzelnen Gemeinden zu gesehenen haben. 7. die Praesidenten aller k. politischen und juridischen Behörden und endlich 8. Jeder beneficiate Pfarrer oder Pastor erhielten auch Sitz und Stimme bey den Congre­gationen. Die sogestaltete Generalcongregation würde wie bis jeztz alle administrativen Gegen­stände verhandeln und die hierüber verfassten Protocolle nach den bestehenden früheren Nor­malien der k. Statthalterey unterbreiten. Durch die Mitglieder derselben, die alle Classen des Comitats verhältnissmässig repraesen­tieren, würde die Wahl sowohl der Landtags Deputierten, als auch der Comitats Beamten in der durch das Gesetz zu bestimmenden Zeitfrist vorgenommen werden. b Allgemeine Beweggründe zur Wiederherstellung der Grundlage der uralten Verfassung Ungarns: der Aristocratie Ungarn in seiner früheren aristoeratisch monarchischen Regierungsform, — den jetzigen Verhältnissen und Umständen gemäss, — möglichst herzustellen muss dem gesammten österr. Kaiserstaate und der Dynastie im höchsten Interesse liegen. Die Geschichte, welche stäts der Leitstern aller politischen Handlungen, Umwälzungen, Reformen ist und seyn soll, beweiset, dass in der Bildung und Intelligenz vorgeschrittene grosse Reiche nur in Form einer monarchischen Regierung dauernd bestehen, und auf den Gipfel der höchsten Ausbildung gelangen können. Ebenso ist es auch unbestreitbar, dass nachdem die Grundfeste und grösste Stütze dieser Regierurigsform in dem Adel d. i. der Aristocratie besteht, es der öster. Monarchie gelegen sein müsse, alles aufzubiethen um die jetzt herrschende für die Zukunft sehr gefährliche Tendenz der demoeratischen Umtriebe so viel wie möglich zu hemmen und zu unterdrücken, was am sichersten dadurch erzweckt werden könnte, wenn in Ungarn die aristoeratisch monarchische

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