Schematismus der K. K. Landwehr und der K. K. Gendarmerie 1910 (Wien, 1910)
Anhang
Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen 5fi3 Militärdienstzeichen Gestiftet von Kaiser Franz Joseph I. am 19. September 1849 für Offiziere des streitbaren Standes und für die Mannschaft in je zwei Klassen, und zwar wurde das „Militärdienstzeichen 1. Klasse für Offiziere“ nach 25jähriger, jenes 2. Klasse nach SOjähriger, das „Militärdienstzeichen 1. Klasse für Mannschaft“*) nach 8jäh- riger, jenes 2. Klasse nach lßjähriger Dienstzeit zuerkannt. Das Dienstzeichen besteht aus einem bronzenen Kreuze mit perlartig eingefaßtem matten Grunde, glattemRand, flacher Rückseite. Die Mitte des Kreuzes wurde bei der 1. Klasse für Offiziere durch einen silbernen, bei der 2. Klasse durch einen goldenen Reichsadler mit dem genealogischen Hauswappen auf der Brust, bei beiden für die Mannschaft bestimmten Klassen durch kreisrunde Schilder gedeckt, die die von einem Lorbeerkranze umgebenen Zahlen „VIR“, bezw. „XVI“ enthielten. Am 7. März 1865 wurde gestattet, die Feldzugsjahre zum Anspruch auf den Erhalt der Militärdienstzeichen einzurechnen. Nach der Reduktion der Liniendienstpflicht und Aufhebung der Stellvertretung wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 14. April 1867 angeordnet, daß der Mannschaft das Dienstzeichen 1. Klasse erst nach vollstrecktem 12. und jenes 2. Klasse nach vollstrecktem 18. Liniendienstjahr zu erfolgen ist; die Mittelschilde der Dienstzeichen für die Mannschaft enthalten somit von nun an die Zahlen „XII“, bezw. „XVIII“. Mit der Einführung der „Armstreifen“ als Auszeichnung für länger dienende Mannschaften wurde mittels Allerhöchster Entschließung vom 5. August 1869 bestimmt, das Dienstzeichen 2. Klasse an die Mannschaft erst nach 24jähriger Dienstzeit zu verleihen; dementsprechend zeigt von nun an der Mittelschild dieser Klasse „XXIV“. Mit dem Allerhöchsten Befehlschreiben vom 12. März 1890 wurden beim Militärdienstzeichen für Offiziere drei Klassen systemisiert, und zwar die 3. Klasse für 25, die 2. Klasse für 40 und die 1. Klasse für 50 Dienstjahre ohne Doppelzählung der Feldzugsjahre. Als Zeichen der 3. Klasse wurde das bisherige Dienstzeichen 1. Klasse normiert (Bronzekreuz mit weißem Adler), als 2. Klasse die bisherige 2. Klasse (Kreuz mit goldenem Adler), nur wurde die Perleneinfassung durch einen schwarzen Streifen ersetzt; als 1. Klasse wurde ein vergoldetes Silberkreuz in Form der 2. Klasse normiert und über demselben eine vergoldete Kaiserkrone angebracht. Gleichzeitig mit dieser Änderung wurden in analoger Weise die Klassen des Dienstzeichens für Mannschaft verwechselt, so daß jenes für 12 Dienstjahre nun die 2. und jenes für 24 Dienstjahre die 1. Klasse bildet. Von jeder Gattung kann immer nur eine Klasse getragen werden. Band gelb mit zwei schwarzen inneren Streifen an den Seiten. Ehrenmedaille für 40jährige treue Dienste Gestiftet von Kaiser und König Franz Joseph I. anläßlich Allerhöchstdessen 50jährigen Regierungsjubiläum mit 2. Dezember 1898 (Allerhöchste Entschließung vom 18. August 1898) für alle jene ohne Unterschied des Ranges, des Standes und des Geschlechtes, welche in einem und demselben öffentlichen oder privaten Dienste durch 40 Jahre ununterbrochen treu und zufriedenstellend gedient haben. Mit Allerhöchstem Befehlschreiben vom 5. September 1898 wurde der Anspruch auf diese Medaille auch den Militär(Marine-, Landwehr)- geistlichen, Auditoren, Ärzten, Truppenrech- nungsführern, MiIitär(Marine-, Landwehij- beamten, den in keine Raugklasse eingereihten Militärpersonen, welche Gagen beziehen und auf das Militärdienstzeichen keinen Anspruch haben, dann dem in den Bildungsanstalten mit Gehalt definitiv angestellten männlichen und weiblichen Lehr- und Erziehungspersonal zuerkannt und diese Begünstigung mit der Allerhöchsten Entschließung vom 24. Februar 1899 auch der Mannschaft und jenen in keine Rangklasse eingereihten Gagisten, welche Unteroffiziersdistinktion Ragen, ein geräumt. Alle Vorgenannten tragen diese Ehrenmedaille am schwarzgelben Bande des Militärdienstzeichens. Die Medaille ist aus Bronze und zeigt auf der Vorderseite das Brustbild des Stifters sowie die Inschrift: „Franc. Jos. I. D. G. Imp. Aust Rex. Boh. etc. Rex Hung.“, auf der Rückseite in der Mitte die Inschrift: „XXXX. annorum“ und als Umschrift: „Signum laboris fideliter peracti“. Die strafgericlitiichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen haben auch auf diese Medaille Anwendung. Jubiläumshofmedaille Gestiftet von Kaiser und König Franz Joseph I. mit der Allerhöchsten Entschließung vom 21. Oktober 1898 aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Jahrestages der Allerhöchsten Thronbesteigung, für alle Personen, welche innerhalb der Zeit vom 2. Dezember 1848 bis 1. Dezember 1898 um die Allerhöchste Person, bezw. im Allerhöchsten Hofstaat gedient haben und zwar erhielten die „Goldene Jubiläumshofmedaille“ die obersten Hofchargen, die Generaladjutanten etc., die silberne die Leibgarden, die Offiziere etc. und die bronzene die Mannschaft etc. *) Mit der Einführung der „Dienstzeichen für die Mannschaft“ entfielen die seit 1807 eingeführt gewesenen „Distinktionszeichen 1. und 2. Klasse“. Messingschilde mit der Inschrift „Velerams“, welche von den zum ersten-, bezw. zweiten Male reengagierten Maunsehaften — Veteranen genannt — auf der linken Brustseite ohne Band getragen wurden. Die 1. Klasse war oval und zeigte Kriegerembleme, die 2. Klasse war sechseckig und enthielt einen Lorbeerkranz. 36*