Schematismus für das k. u. k. Heer und für die k. u. k. Kriegsmarine 1904 (Wien, 1903)

Anhang

1283 Vormals bestandene Militär-Grenzinfanterieregimenter und das Titler Grenzinfanteriebataillon Die Grenzinfanterieregimenter, vormals mit ihren Rangnummern bei der Linien- iufanterie eingereiht erhielten mit 1. Juli 17S8 die abgesonderte Numerierung, welche fortan aufrecht blieb. Als Militärgrenztruppen bestanden vormals I. die Garlstädter Grenz nfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3 und Nr. 4; II. die Warasdiner Grenzinfanterieregimenter Nr. 5 und Nr. 6; III. die Slavonisch-Syrmischen Grenzinfanterieregimenter Nr. 7, 8 und Nr. 9 IV. die Banal-Grenzinfanterieregimenter Nr. 10 und Nr. 11; V. die Banatischen Grenzinfanterieregimenter Nr. 12, 13 und Nr. 18; VI. die Siebenbürgischen Grenzinfanterieregimenter Nr. 14, 15, 16 und Nr. 17; VH. das Titler Grenzinfanteriebataillon. Im Jahre 1809 wurden infolge der Gebietsabtretungen an Frankreich die vier Garl­städter Grenzinfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3, 4 und die beiden Banal-Regimenter Nr. 10 und 11 aufgelöst, im Jahre 1813 aber wieder aufgestellt. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 14, 15, 16 und Nr. 17 wurden im Jahre 1851 in die Linieninfanterieregimenter Nr. 5, 6, 46 und Nr. 50 umgewandelt, das Grenzinfanterieregiment Nr. 18 aber in demselben Jahre in die sohin offen gewordene Nr. 14 eingereiht. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 5 und Nr. 6 wurden mit 1. Oktober 1871 mit dem Linieninfanterieregimente Nr. 16 verschmolzen und aus diesen drei Regimentern das Warasdiner Linieninfanterieregiment Nr. 16 neu formiert. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 12, 13 und Nr. 14, dann das Titler Grenzinfanterie- bataillon wurden mit 1. November 1872 aufgelöst; der bisherige Grenzbezirk des Grenzinfanterie­regiments Nr. 12 wurde mit den Ergänzungsbezirken der Linieninfanterieregimenter Nr. 29 und 61, — der Grenzbezirk des Grenzinfanterieregiments Nr. 13 mit dem Ergänzungsbezirke des Linieninfanterieregiments Nr. 43, — der Grenzbezirk des Grenzinfanterieregiments Nr. 14 aber mit den Ergänzungsbezirken der Linieninfanterieregimenter Nr. 29, 43 und 61, — endlich der Grenzbezirk des Titler Grenzinfanteriebataillons mit dem Ergänzungsbezirke des Linieninfan­terieregiments Nr. 6 vereinigt. Die Grenzinfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10 und Nr. 11 wurden infolge der Einführung der k. u. Wehrgesetze im Gebiete der kroatisch-slavonischen Militärgrenze und der Einbeziehung derselben in die allgemeine Ergänzungsbezirkseinteilung der österreichisch­ungarischen Monarchie mit 1. Oktober 1873 aufgelöst. Die bisherigen Gebiete der Grenzinfanterieregimenter Nr. 1, 2, 3 und Nr. 10, dann die ersten zehn Landeskompagnien des Grenzinfanterieregiments Nr. 4 wurden zur Ergänzung des für immerwährende Zeiten die Benennung: „Otocaner Infanterieregiment FZM. Gf. Joseph Jellaéié Nr. 79“ führenden Infanterieregiments, und das Gebiet des Grenzinfanterieregiments Nr. 9 zur Ergänzung des den Namen „Peterwardeiner Infanterieregiment Nr. 70“ führenden Infanterieregiments beigezogen. — Das Gebiet der 11. und 12. Landeskompagnie des Grenz­infanterieregiments Nr. 4 wurde mit dem Ergänzungsbezirke des Infanterieregiments Nr. 53, die Gebiete der Grenzinfanterieregimenter Nr. 7 und 8 mit dem Ergänzungsbezirke des Infan­terieregiments Nr. 78, endlich das Gebiet des Grenzinfanterieregiments Nr. 11 mit dem Ergänzungsbezirke des Infanterieregiments Nr. 16 vereinigt, 8h“

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