Horváth Richárd: Győr megye hatóságának oklevelei (1328-1525). (Győr, 2005. A Győri Egyházmegyei Levéltár Kiadványai, Források, tanulmányok 1.)

Apparaten. Im Apparat kommen die wichtigsten Daten der Urkunden vor: Zu­stand, Rückseitennotizen, Anmerkungen bezüglich der Siegelungsart, genaue Signatur (falls die Urkunde nicht in Budapest bewahrt wird, auch ihre DF Nummer), und die bibliographischen Daten der Veröffentlichungen und der Regesten. Vor dem eigentlichen Urkundenteil steht eine Einführung, in der ein bis­her unbekanntes Kapitel der erblichen Gespanrechte der raaber Bischöfe [perpetuus comes comitatus Iauriensis) angesprochen wird. Hiernach erhebt der ungarische König Károly I. (1308-1342) zwischen 1313 und 1318 die Bischöfe von Győr, Veszprém und Nyitra — welche Städte zugleich auch Komitats- und so auch Gespanschaftszentren waren — zu den Gespanen der angesprochenen Komitate. Dieser Akt soll aktuelle politische Ursachen gehabt haben: der König beanspruchte die Bischöfe und derer Festungen und Einnahmen in die Verteidigung gegen den ihm untreuen Máté Csák beizuziehen. Als die königli­che Macht sich auch gegenüber Máté stärken konnte, versuchte der Herrscher sein Verhältnis zu den Prälaten nachzulassen. Ihr Konflikt entartete derma­ßen, dass sich im Laufe von 1317-1318 sogar auch der Heilige Stuhl in die Verhandlungen einschalten musste. Nach diesen Jahren durften die Bischöfe weder in Győr noch in Veszprém und in Nyitra in das Amt des Gespans bleiben. Ihre Restitution erfolgte erst am Ende des XIV. beziehungsweise in der Mitte des XV. Jahrhunderts. Die Studie wird durch die Archontologie der Komitatsbehörde aus den Jahren zwischen 1301-1526 ergänzt, deren spätmittelalterlicher Teil bisher unveröffentlichte Ergebnisse bekanntgibt. Übersetzung: Szabó Csaba

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